Versicherung Zahlt nicht!

Hallo Gemeinde

Habe hier ein RIESEN Problem und zwar:
Mir wurde in der Nacht vom 18.03.2007 auf 19.03.2007, nachdem ich sie am 17.03.2007 aus Leitzersdorf ausgewinntert habe, meine SUZUKI GSX-R 600 vor der Haustüre gestohlen!!!
So nun habe ich gestern einen Brief von meiner LIEBEN Versicherung (UNIQA) bekommen dass sie den Schaden nicht übernehmen werden da:

in diesen Fall besteht kein Versicherungsschutz, denn-
-das Motorrad war zum Diebstahlszeitpunkt nicht auf dem Abstellplatz abgestellt, auf den sich der Versicherungsschutz 15.11. bis zum 01.04 beschränkt (Garagenrisiko) Somit fehlen in diesem Fall die Voraussetzungen für eine Versicherungsleistung



Mein Versicherungsmaxal hat mich extra gefragt ob ich die Kennzeichen übern Winter zurück gebe und ich habe gesagt nein Weil wenn es im November, oder was weiß ich wann, schön ist fahre ich mit dem Bike .

So nun habe ich mir meine Polizze genommen und mal nachgesehen.
Da steht unter Klauseln

KL62
Wegen der Nichtverwendung des versicherten Motorrades in der Zeit von 15.11., 0 Uhr eines Jahres bis zum 1.4., 0Uhr des darauffolgenden Jahres reduziert sich die Prämie in der Kraftfahrzeug-Haftplichtversicherung um 40Prozent. Auf eine behördliche Hinterlegung der Kennzeichen bzw. auf eine behördliche Abmeldung des Fahrzeuges wird vereinbarungsgemäß verzichtet. Bei vereinbarungswidriger Verwendung des Motorrades im angeführten Zeitraum und Eintritt eines Schadenfalles ist für jeden Schadenfall zwischen 15.11., 0 Uhr und 1.4., 0 Uhr ein Schadenersatzbeitrag von EUR 200,-- (zuzüglich Versicherungssteuer in gesetzlichem Ausmaß) zu entrichten. Im übrigen gilt Art. 15a der ABKH.

KL84
Die Kaskoversicherung ist in der Zeit vom 15.11 eines Jahres bis zum 01.04. des Folgejahres auf das GARAGENRISIKO beschränkt, ohne dass eine Hinterlegung der Kennzeichen oder eine behördliche Abmeldung erfolgt. Das heißt, sie gilt nur für Versicherungsfälle, die sich innerhalb der Garage oder auf dem Abstellplatz ereignen. Auf die Prämie ist ein Nachlass eingeräumt.

D.h auf Deutsch, dass ich in der Zeit von 15.11 bis 01.04 nicht Versichert bin. Für was Zahle ich sie dann???
So was soll das genau heißen, das jeder der ein Motorrad kauft sich auch gleich eine Garage zulegen soll und diese ab dem 15.11 bis 01.04 nicht Fahren darf oder wie sehe ich das???

Was aber komisch ist, man hat mir am 14.12.2004 Versucht das Motorrad zu Stehlen und dabei haben sie mir das Zündschloss zerstört, dass sie diesen Schaden in höhe von 619 € übernommen haben obwohl sie nicht in der Garage sondern so wie immer vor meiner Haustüre gestanden hat verstehe ich dann auch wieder nicht.

Jetzt mal ehrlich wer Liest sich schon seine Polizze durch wenn er sie bekommt, wenn man das ja auch noch mit dem Versicherungsvertreter macht???

So nun meine eigentliche Frage: Habe ich da noch Hoffnung noch etwas zu unternehmen??

MfG Balu