Versicherungsausstieg?

Hi,

Immer wenn ein 16 Jähriger hier fragt wie er sein Mopped aufmotzen kann ist immer (neben den anderen üblichen Komentaren zu dem Thema :-)) die Rede vom Versicherungsausstieg und davon, dass er bei einem Unfall auf allen Schäden sitzen bleibt, incl. Personenschäden etc.
Auch im zusammenhang mit anderen illegalen Umbauten von großen Motorrädern wird darauf immer wieder hingewiesen.

Mir ist einerseits schon klar dass das möglich ist, keine Frage ich würde aber hören of ihr solche Fälle aus der Praxis kennt.
Vor allem wenn die Umbauten ursächlich nichts mit dem Unfall zu tun haben.

Ich will nix umbauen, und ich will auch nix beweisen mit dem Beitrag, mich interessiert es nur weil es wirklich täglich Thema hier ist, und ich mich frage ob immer das selbe nachgequatscht wird oder ob es wirklich regelmäßig vorkommt dass ich naive Biker und Moppedfahrer auf diese Weise für ihr Leben verschulden…


mit Vornamen Erich, aus Wien 20 (vor ca.30 Jahren) hatte immer 50 cm³-Häfen, welche er auch immer aufmotzte. Er wurde auch regelmäßig erwischt. Und es stimmt: Versicherungsbetrug, Fahren ohne Lenkerberechtigung und Steuerhinterziehung. Ich weiss nicht wie hoch die Strafen waren, aber es kam auch noch Sperre zum Führerschein (den er ja machen wollte) hinzu (insgesamt glaub ich 12 Jahre, mit jedem Erwischen wurde es mehr). Es zahlt sich nicht aus !!
Hab ihn 2006 auf der TOY-RUN getroffen, mittlerweile hat er den A-Schein (hat er zumindest gesagt).

mfg wogi

hasch do den bindestrich vergessen? :smiley:

Ciao
Alex

gemacht bislang…

selbst in der fahrschual hab ma glernt dass die versicherung nachweisen muass dass der unfall aufgrund der modifikationen zustande gekommen isch, und anders nicht verursacht worden wäre :slight_smile:

Ciao
ALex

…nicht mit der Versicherung die aussteigt…

Und für 12 Jahre aufschub muss er immer wieder etwas ausgefressen haben, wegen einem Unfall mit getuntem Mopped bekommt man das nicht.

das aber so aus, dass der „Sachverständige“ von der Versicherungt sagt: „Reifen ist auf 0,5mm abgefahren → Zu langer Bremsweg → 25% Teilschuld → Ende und Aus“

Dann kannst Du mit „offenem Ausgang“ klagen, wobei man leicht abschätzen kann, wer mehr Erfahrung auf dem Sektor hat :o)



wird man sich nicht schwer tun… bei einem moped mit nicht tüyisiertem auspuff, nicht typisierten blinkern oder auch offnere leistung bei vorstufe A allerdings sehr wohl…

CIao
Alex

mein freund hatte den a-schein schon gemacht, aber sein 18er geburtstag war erst in zwei wochen. Nicht so schlimm, hat er sich gedacht, ist mit dem motorrad und seinem freund hinten drauf in die ortschaft gefahren.
dort hat ihm ein pkw-fahrer die vorfahrt genommen. das motorrad ist auf höhe des vorderrades in den pkw-geknallt, die beiden sind über die motorhaube geflogen. meinem freund ist nichts passiert, aber der beifahrer von ihm musste für mehrere wochen ins krankenhaus.
ergebnis: mein freund erhielt eine regressionsforderung der versicherung in der höhe von 100.000,-- schilling (das war damals die maximale höhe für eine regressionsforderung), keinen schilling für das kaputte motorrad. und das alles nur weil er nicht zwei wochen warten konnte.
hat sich nicht ausgezahlt.
das kann jetzt sicher nicht auf jede illegale modifikation am bike angewendet werden. bei fahren ohne lenkerberechtigung aber schon. und das trifft auf jeden zu, der seine mopetten so frisiert, das zum fahren schon ein a-schein notwendig wäre.

lg,
hubert

aber die versicherungen sind im herleiten eines kausalen zusammenhanges sehr erfinderisch und richter sind oft geneigt, wenig glaubhaften zusammenhängen glauben zu schenken.
schau dir diesen thread von mir an:
[url=http://www.1000ps.at/forum/fb.asp?m=2213695]http://www.1000ps.at/forum/fb.asp?m=2213695[/url]
meiner meinung nach war mein freund samt beifahrer opfer.
die zeche hat er trotzdem bezahlen müssen.
kausaler zusammenhang? ich weiß zwar nicht wie man den damals herleitete, aber vielleicht wurde damit argumentiert, dass er in zwei wochen ja viel vorausschauender fahren und (zur unfallvermeidung) besser reagieren hätte können.

und das fahren ohne entsprechende berechtigung trifft auch auf viele mit beschränktem a-schein zu, wenn das bike zu stark ist.

lg,
hubert

Servus!

Aus der Praxis habe ich bisher folgende Erfahrungen anzubeiten:

1) „Getuntes“ Moped - Erhöhung des Verschuldensanteiles und Regressforderung der Versicherung

2) Alkohol - Regressforderung der Versicherung

3) abgefahrene Reifen - Verschuldensanteil erhöht und Regressforderung

4) falsche (zu breit) Reifen - Regressforderung

5) Auspuffanlage geändert (offene ohne ABE) weder Erhöhung des Verschuldens noch Regressforderung

6) Fahren ohne Helm (Minderung der Ansprüche betreffend Schmerzenegseld) - kein Regress kein höheres Verschulden.


Es ist aber ganz wichtig daran zu denken das solchen Entscheidungen immer vom Richter abhängen und Richter eben weisungsfrei und unabhängig entscheiden. Es kann also von einem Fall zum nächsten ganz anders ausgehen.

habe die Ehre
Ully-Bär


Servas Ully!

Sind die Regressforderungen jene, die sich im Maximum der Versicherung bewegen (frühen waren es ja um die ATS 100.000,–), oder können sich diese eben auch aufgrund der Veränderungen erhöhen?

Wie hoch ist jetzt eigentlich das Masimum d. Regressforderungen?

dank dir

da chris

Hi Chris!

Soweit ich weiß (bin mir allerdings nicht sicher!) sind die Regressforderungen von bis (!!!) zu 20000 Euro möglich. Wichtig ist da sicherlich der Ausdruck „bis zu“.

Die Kosten des Unfalles (Schmerzensgeld, Schadenersatz) werden zuerst von der Versicherung bezahlt und dann beim Versicherungsnehmer eingeklagt. Kaskoversicherung ist in den meisten derart gelagerten Fällen leistungsfrei (dh sie bezahlen nichts) und die diversen Strafen kommen auch noch dazu.

habe die Ehre
Ully-Bär

wegen den 2 wochen…

du wirst sicher recht haben dass sowas passiert… ich kann nur von den 2 erfahrungen berichten die ich gemacht hab… einmal persönlich mit einem 57ps starken moped auf 20 kw typisiert, angeblich war laut versicherung ich schuld, regressiert wurde jedoch nie, auch nicht überprüft ob das moped denn gedrosselt ist.

zweiter fall von meinem kollegen der selbstverschuldet unter ein auto geschlittert ist, auch offen aber auf unter 25 kw typisiert, kein regress.

Allerdings muss ich sagen dass dabei nie personenschaden zu verzeichnen war… je teurer es wird desto heikler werden die versicherungen sein…

eins ist klar, wenn man ohne lenkberechtigung am weg ist sollte man so vorausschauend und unauffällig wie möglich fahren und wo es nur geht für die anderen mitdenken

Ciao
Alex

hab ich nicht. Er wurde mehrmals ohne Schein erwischt, und so kam immer wieder etwas hinzu.

mfg wogi

meines Wissens keine Unfälle, wurde immer wieder angehalten und hatte natürlich keinen Schein.

mfg wogi

…bis zu 20.000,- ist korrekt
lg ret

ich glaube auch, dass es nicht oft vorkommt. ich will auch keine panik verbreiten. ich habe den beitrag reingeschrieben, weil offenbar wenig so einen fall kennen. da es aber solche fälle auch gibt, sollten die leute das auch wissen und auch, was auf sie zukommen kann wenn es blöd hergeht.
viel öfter wird aber wahrscheinlich nicht wegen manipulation am fahrzeug, sondern wegen alk am steuer regressiert. und da ist es ja auch so, dass man gerne denkt: „ein bisserl zuviel, aber was soll schon passieren.“
dann nimmt dir ein familienvater den vorrang, der kommt bei dem unfall ums leben, und du bekommst eine teilschuld. regressionshöhe der versicherung wahrscheinlich limitiert. aber wenn die ehefrau oder der staatsanwalt unterhaltspflicht für die zurückgebliebene familie einklagt, dann hast du unter umständen für 2 familien zu sorgen.

lg,
hubert

Dankeschön für die wie immer super Antwort.

Aber eins noch: Kann der Betrag von „bis zu“ auch überschritten werden, sodass sich die Versicherung total rauswindet - zb. grobe Fahrlässigkeit?

lg
chris

Wenn im Gesetz steht „bis zu“ dann gibt es keine Überschreitung. Ganz klar.

ABER die Versicherung kann zB damut argumentieren, das für das betreffende Fahrzeug gar kein Versicherungsschutz bestand (also kein gültiger Vertrag) und damit komplett LEISTUNGSFREI sein, dann geht die volle Länge zu Lasten des Lenkers. Das wäre zB denkbar wenn ein Kennzeichen (wie hier bereits vorgeschlagen) von einem Motorrad aufs andere ummontiert wird um sich die Überstellungskennzeichen zu sparen. Dann besteht für das betreffende Fahrzeug ja kein Vertrag und es ist die volle Schadenshöhe zu bezahlen. Für den Geschädigten gibt es dann die Möglichkeit das Geld vom Verband der Versicherungsunternehmen oder vom Staat (UnfallopferhilfeleistungsG) reinzuholen, wenn der Schuldige nicht sofort zahlen kann. Der Staat bzw der Verband klagen dann den Lenker privatrechtlich.

Dazu kommt noch, das natürlich die Gerichts- und Verwaltungsstrafen sowie die Kosten nicht von der Versicherung bezahlt werden und auch der eigene Schaden von eienr allfälligen Kaskoversicherungnicht bezahlt wird. Das wächst sich dann ganz schön aus.

habe die Ehre
Ully-Bär

chris