hui
ich hab mir überlegt ob ich nicht die versicherung wechseln soll da meine nicht gerade die günstigste ist.
wenn ich dies jetzt mach kann ich da mein kennzeichen behalten oder muss ich das bei der einen versicherung zurück geben und bei der neuen ein neues holen?
gilt das ganze dann als neuanmeldung oder wird das irgendwie „übernommen“ von der alten versicherung?
danke
Wenn du dein Motorrad neu anmeldest, dann bezahlst du bei der KFZ Meldestelle deine 180€ zum anmelden. Dazu brauchst du aber bereits deine Haftpflichtversicherung.
Wenn du deine Versicherung wechseln möchtest, ohne Gebühren zu bezahlen, und ohne dass du dein Motorrad ab und wieder anmeldest (ca. 180€) dann kannst du das nur am Hauptfälligkeitstermin machen. Der ist jedes Jahr in dem Monat in dem du dein Radl angemeldet hast.
Noch fragen??
mfg
Horst
Die Hinterlegung von Kennzeichentafel und Zulassungsbescheinigung, mindestens 45 Tage, ist bei den mit Zulassungsagenden betrauten Behörden bzw. Versicherungen möglich. Durch die Kennzeichenhinterlegung wird die Zulassung des Fahrzeuges zum Verkehr nicht berührt, es ruht nur der Versicherungsvertrag.
Dadurch kann die Haftpflichtversicherungsprämie, die motorbezogene Versicherungssteuer und die Kaskoprämie anteilig eingespart werden. Während dieser vereinbarten Zeit ist auch ein Wechsel der Versicherung möglich!!!
Wenn ich das Kennzeichen hinterleg, kann ich auch Versicherung wechseln… mhhhhh… Na schau wieder was gelernt.
Da ich das Kennzeichen nicht hinterleg hab ich das nicht gewusst. Für mich zahlt sich das ganze Hinterlegen nicht wirklich aus. Müsst extra ein paar Stunden freinehmen damit ich zur Zulassungsstelle komm, und somit kostet mir das mehr wenn ich die verlorenen Arbeits-Stunden rechne.
mfg
Horst