Verursachen ungebührl. Lärms

Servus Jungs und Mädels.

Hab grad eine Strafverfügung erhalten… verstoß gegen § 102 Abs. 4 KFG „Sie haben als Lenker des Fahrzeuges mit diesem mehr Lärm verursacht, als bei ordnungsgemäßem Zustand und sachgemäßem Betrieb des Fahrzeuges unvermeidbar gewesen ist, da laut beschleunigt wurde.“ Grundsätzlich hät ich kein problem mit einer Strafverfügung, was mich in diesem speziellen fall allerdings ärgert ist die tatsache dass ich in der tat nichts verbotenes getan habe…

Ich habe völlig normal auf eine geschwindigkeit von 60 km/h beschleunigt (im 1. gang ca. 5-6000 rpm) und wurde gleich anschließend aufgehalten.

Erst wurde behauptet ich wäre viel zu schnell unterwegs gewesen. was ich natürlich abstritt… gemessen hatten sie mich nicht… anschließend hieß es mein auspuff wäre nicht typisiert was ich durch die ABE widerlegen konnte… nach insgesamt 15 minütigem studium des gesetzbüchleins das einer der beamten bei sich hatte wurde mir gesagt dass ich unsachgemäßen lärm verursacht hätte. Dazu sei gesagt dass die beamten unter einer großen brückenunterführung standen die zur linken und rechten durch eine wand mit dem boden verbunden ist (Könnte ihnen deshalb lauter vorgekommen sein?!).

Mich interessiert nur ob jmd. von euch schoneinmal etwas derartiges widerfahren ist, und ob ihr glaubt es lohne sich ein Einspruch, zumal es mir extrem gegen den strich geht für etwas zu bezahlen das ich überhapt nicht gemacht habe.

achja 50 EUR wollen sie von mir.

Ciao
Alex

…Einspruch. Die Strafe kann sich im schlechtesten Fall maximal um 10 % dadurch erhöhen.

Als Begründung für den Einspruch würde ich den Standort der Beamten, sowie die anderen Delikte, die sie dir anhängen wollten, reinschreiben.

Ich denke mal dass du mit dem Einspruch gute Chancen haben wirst, die netten Herren haben ja offensichtlich lange gesucht um dir was anzuhängen.

…noch heftiger!!! Man macht sich echt schon strafbar wenn man sich aufs moped setzt…

wos stöllst dei moped imma bei de bulln vor der tür ab in hall
tztztztztztz
wirst wohl a net gscheider
lg das opti

zahlen…

Einspruch!!

Eigentlich sollten wir vom 1000ps.at alle miteinander einen Sammelrechtsschutz einzahlen für solche schikanen(wenns wirklich so wahr)

…und aus…
zahl gfälligst und jammer net so mädchenhaft rum






sorry, konnt mas net verkneifen…:-))))))))))))))))))))
i hob a schon bezahlt, weil er hat gemeint, wenn i mag fahrn wir halt auf die landesregierung zum überprüfen… aber wenn bei dir mit der anlage alles passt, würd ich auf jeden fall einspruch erheben,
lg, mo

Lärm-, Rauch- oder Geruchsbelästigungen die bei ordnungsgemäßem Zustand des Fahrzeuges auf bloß unsachgemäßen Betrieb zurückzuführen sind (unnötiges Gas geben, Laufen lassen des Motors am Stand), stellen eine Übertretung dar.
Die zugelassenen Norm-Abgasgrenzwerte und Dezibel-Geräuschpegel sind einzuhalten. (Pickerl)

bei uns in hall sin noch die koolsten von allen :slight_smile: die können nix dafür g

Ciao
Alex

gas geben an? im ersten bs 6000 rpm müsste doch noch erlaubt sein oder nicht?

Ciao
Alex

an moppedtreiber strafen und da is jedes mittel recht
im ersten bis 60km/h, hm, da hättest sicher schon 3 mal schalten können, wenn das so in der anzeige steht hast beim einspruch sicher schlechte karten

erzähl halt wies ausgegangen ist

einspruch erheben, beweisantrag stellen, sprich: wer, wie wo, wann? im einspruch auf alle fälle darlegen dass erst nachdem überhöhte geschwindigkeit und untypisierter auspuff auszuschliessen waren und NACH dem studium der stvo diese anzeige kam. in einer unterführung hallt es eben, die depperten kapplständer können scheissen gehen.

lg
öarp

klaner wappler auf deiner ducati müsstest ja schon wegen deiner rasselnden kupplung dauern strafe wegen lärmerregung zahlen…


lg
öarp

hast schlecht geschlafen oder was?

immer wenn ich neben einer duc fahre glaub ich das mein kettenspanner locker ist :slight_smile:

ganz ehrlich…will Spass haben beim moppedfahrn… i glaub is lass Tirol aus…
oder hast die Jungs gar provoziert??

Greetz Stef

PS: Wieviel Euronen kost nun des Wheelen ??

sondern a anwohnerin. ich fahr aus der spielstraße raus und beschleunig auf an 50er im 1. gang… a paar tage später erfahr ich dass sa si bei anderen leuten über mein verhalten beshwert hat (bei meina verwandschaft… so bled muass ma mal sein…) das mas ned ins gsicht gsagt hat (hab ich schon erwähnt das öfters mit am 40er durchd spielstraßen fahrt…) fahr ich immer an dem ende von der straße raus auch wenns a umweg is und rutsch dauernd beim gasgriff ab sodass si is vorderradl hebt… das gesicht vo ihr war genial…

is zwar ka hilfe, wollt i aber mal loswerden …

lg el_pedro

stehen lassen die AL
gas geben bis höchstens 6000 rpm… ?!
werd ma uns jetzt auch noch vorschreiben lassen wann wir schalten müssen !?

nach so einer Anhaltung würde ich den Hobel aus Prinzip bis 13.000 mit der ersten wegtreiben :wink:
Und mit der Enduro würde ihnen der Dreck vom Bankett um die Ohren fliegen - sch** auf die Anzeige :wink:

lg vom Hr. Obergscheit :wink:


Das hat bei mir auch vor Jahren einer versucht.
Zuerst Anzeige weil das Moped zu laut ist, was er natürlich nicht mit seinen Ohren feststellen kann und als das nix war dann hat ers genau mit dieser Argumentation versucht… Das ganze ging vor Gericht soweit, daß er am Ende sogar eine Verwarnung bekommen hat. Voller Psycho.

auf jeden Fall einspruch erheben!!!
Ganz klar.
Falls es haarig wird, ÖAMTC Rechtsabteilung => Für die ist das ein gefundenes Fressen.
Wo kommen wir da hin wenn uns die Exekutive jetzt schon vorschreibt wann wir schalten müssen. Kopfschüttel

mfg
Horst