Ohne eigene Rechtsabteilung hat man bei E-Bay scheinbar kein Leiberl mehr:
[url=http://www.stern.de/computer-technik/internet/:Ebay-Die-Fallen-Verk%E4ufer/649907.html?p=1]Ebay: Die elf häufigsten Fallen für Verkäufer | STERN.de
3,2,1 - dem Anwalt seins!
…bei EBAY Bewertungen, und gerade bei Spassbietern ist Ebay recht kulant und stellt die Auktion meistens kostenlos wieder ein.
Bei Betrugsgeschichten ist oft auch viel Naivität im Spiel, und grundsätzlich würde ich wertvolle Waren (über 500 Euro) niemals über Ebay kaufen oder verkaufen ohne den Geschäftspartner zu kennen, oder deutliche Anhaltspunkte zu haben dass er seriös ist (zb. Firmen mit mehreren tausend positven Bewertungen, Neuware etc.)
Ich habe als Käufer und als Verkäufer schon oft sehr gute Erfahrungen gemacht und bei dutzenden von Auktionen wo ich Käufer oder Verkäufer war bin ich nur einmal, ganz am Anfang übers Ohr gehauen worden (Schaden 50 Euro), habe mir aber schon des öfteren sehr viel Geld erspart…
zu 95 % sind die Geschäftspartner auf Ebay sehr korrekt…
Bei dutzenden Verkäufen bist rechtlich bereits gewerblich unterwegs. Aus deinem Statement geht hervor das du die diversen Beispiele DAZU aus meinem Link offenbar nicht wirklich gelesen hast. Du kannst übrigens bei E-Bay gar keine negativen Käuferbewertungen mehr abgeben. Es geht auch nicht darum ob E-Bay kulant ist es geht darum das in vielen Fällen Ware und/oder Kohle unwiederbringlich weg ist. Oder mit geringen Erfolgschancen bei gleichzeitig hohem finaniellen Risiko beim Anwalt abgegeben werden müssen.
Mal abgesehen von den ganzen linken Abzockerbazillen die sich dort versammeln. Mein Boxenkumpel hat heuer im Sommer nach fast 2 Jahren vor Gericht trotz guten Anwalts knapp 11.000 Euro abgeben dürfen. Durch die Rennfahrerei hat er viel mit Gebrauchtteilen auf Ebay gemacht und das Finanzamt hat fleißig mitgelesen. Der Richter meinte das sei „Ausübung eines Gewerbes ohne Berechtigung“. Worauf die Finanz meinte sie kriegt nun 4.200.- Euro an Steuern und das 2x als Strafe wegen Hinterziehung. Der Rest ging an Anwalt und Gericht. Seit der Button „andere Artikel dieses Verkäufers“ existiert hat es die Finanz nicht schwer zu sehen wer da wie viel verkauft. Und was man hört warten die recht gerne ein paar Jährchen bis was zusammen gekommen ist. Dann erst kriegst einen Brief.
Dort hast auch lustiges zum Thema:
[url=http://www.1000ps.at/forum/tm.asp?m=1546666&mpage=1&key=E%2Dbay&#1547008]Probleme Rechtliches: Gelinkt bei E-Bay wie kann man sich wehren? - forum.1000ps.at
ja, 50 € schaden hatte ich auch schon mal ![]()
aber man sollte sowas unter „lehrgeld“ verbuchen ![]()
ansonsten hab i bei ebay immer recht gute erfahrungen gmacht … auch im hochpreis-sektor (1000 € aufwaerts) …
kann dir also 100% zustimmen ![]()
…ja, aber wenn man nicht gerade sein Haus auf EBAY kauft oder verkauft, sondern nur Gegenstände mit relativ niedrigem Wert (bei mir selten über 300 Euro meistens unter 100) kann man damit leben wenn einmal die Ware, oder das Geld weg sein sollten. In Summe zahlt es sich für mich trotzdem auf jeden Fall aus, alleine wenn ich denke dass ich ein Zelt in neuwerigem Zustand um 90% billiger als im Geschäft gekauft habe, oder einen Kühlschrank um 60 Euro angebracht habe den ich sonst entsorgen hätte müssen…
Bist du sicher dass ich mit einigen Zig Bewertungen (mehr Käufe als Verkäufe) schon gewerblich unterwegs bin? Wie wird das definiert? Ist das deutsches oder österreichisches Recht?
Ich dachte gewerblich bin ich erst unterwegs wenn ich Ware mit der Absicht kaufe sie gewinnbrignend weiterzuverkaufen, wenn ich den alten Kühlschrank in meiner Küche oder eine Soziusabdeckung die von meinem letzten Motorrad übrig ist auf Ebay verklopfe weil mir das Zeug nur im Weg ist kann das doch wohl kaum „gewerblich“ sein oder?
Ist alles in Ö passiert, also Ö-Recht. Die Grenze ist schwimmend. Solange du hie und da irgendein altes Drumm verhökerst wird keiner was sagen. Sind aber öfters neue Teile dabei oder viele sehr ähnliche Teile wird es eng. Verkaufst z.B. einmal einen Stoßdämpfer passiert sicher nichts. Verkaufst aber im Laufe der Zeit mehrere Dämpfer geht das Gericht von gewerblicher Tätigkeit aus. Warum soll ein Privater auch 10 Stoßdämpfer liegen haben? In der Bikerszene ist es nicht selten das einer recht intensiv mit Unfallbikes oder Teilen schachert. Da kommt bald was zusammen. Wenn dann auch noch die Steuer-Freibetragsgrenze überstiegen wird bist ein gefundenes Fressen für das Finanzamt. Da trittst du eine Lawine los. Du verstößt gegen das Gewerberecht, Steuerecht, Sozialversicherungsgesetz und das Konsumentenschutzgesetz. Und wennst Pech hast kriegst über „bedenklichen Ankauf“ auch noch Hehlerei aufgebrummt. Dann krachts ordentlich im Börsel. In seinem Fall gab es auch noch ein anderes Problem. Er ist pragmatisiert im öffentlichen Dienst tätig. Übersteigt die Hinterzeihung einen gewissen Betrag bist vorbestraft und damit ist bei solchen Dienstverhältnissen der Job trotz Pragmatisierung weg. Da Ebay die Daten sehr lange speichert ist die Sache für die Finanz sehr bequem. Vor Gerichte sagte der Finanzler das er nicht der Erste ist und ganz sicher nicht der Letzte sein wird. Meinen Kumpel hat es jedenfalls völlig überrascht. Weil der Richter von wenig „krimineller Energie“ und hauptsächlich Unwissenheit ausging kam er Strafrechtlich mit einem blauen Auge davon. Finanziell nicht. Ebay sagt übrigens dass man sich um steuerrechtliche Belange selber kümmern muss. Eh klar.
so das wenn du eh nur deine eigenen Gebrauchsgegenstände verdrehst?
weil da schlag ich ja keinen Gewinn draus wenn ich einen benutzten Gegenstand verkauf um 10tel vom Einkauf wieder hergib. Da kann des Finanzamt ned sudern kommen.
Wenn ich Ausgaben hab, und dann Zeug kauf und des wieder verhöker,
oder Motorradln aufkauf die dann schlachte und in Einzelteilen verkauf,
dann darf ich bis 700 Euro jährlich Gewinn ham und brauch nix versteuern.
bis 4000 Euro kann ich sogar Kinderbeihilfe beziehen
bis 10000 Euro brauch i mit Gewerbe nedmal Einkommenssteuer bezahlen.
bis 30.000 Euro keine Ust
oder so irgendwie
und woher soll des Finanzamt meinen Ebay Benutzernamen haben?
dass die Finanzler net wissen, wie man die ebay-Seite öffnet?
Wenn ich Ausgaben hab, und dann Zeug kauf und des wieder verhöker,
oder Motorradln aufkauf die dann schlachte und in Einzelteilen verkauf,
dann darf ich bis 700 Euro jährlich Gewinn ham und brauch nix versteuern.
Wie schon gesagt solange du hie und da irgendein altes Drumm verhökerst wird keiner was sagen. Wen du, wie du sagst, Motorradln (also Mehrzahl) ankaufst und schlachtest wird’s gewerblich. Klar brauchst erst ab 700 aufwärts versteuern, nur wer kann eine Gewerbestruktur erhalten ohne mehr als 700 zu verdienen? Das glaubt dir niemand.
bis 10000 Euro brauch i mit Gewerbe nedmal Einkommenssteuer bezahlen.
bis 30.000 Euro keine Ust
Ja, nur löst in der Praxis kaum einer einen Gewerbeschein wegen Ebay. Auch weil du sobald du gewerblich verkaufst Unmengen an Regeln und Konsumentenschutzgesetzen einhalten musst. Da wird es echt mühsam. Die meisten denken sicher „mich erwischt eh keiner“ und ahnen gar nicht was alles anliegt wenn die Finanz anklopft.
und woher soll des Finanzamt meinen Ebay Benutzernamen haben?
Glaubst wirklich das dass ein Problem für eine Behörde ist? Wie gesagt mein Kumpel hat sich so gut es ging gewehrt und hat trotzdem massiv gelöhnt. Angeblich gibt es den Ministerauftrag bisher vernachlässigte Steuerquellen ins Visier zu nehmen. Und neben vielen Branchen wo „ganz normal“ ein Teil des Geschäfts schwarz abgewickelt wird ist halt auch Ebay ins Fadenkreuz geraten. Ich denke mir das Ebay für einen Finanzer auch deshalb interessant ist weil er ganz bequem per mouseclick vom Büro aus recherchieren kann.
a Gewerbestruktur:
is a Handy was i privat a hob
a Garage was i zb privat a hob
des dritte
Wenn der Max Mustermann mit seinem Account GeileOide325 verkauft wird der Finanztyp den ned erkennen.
Ebay müsst Benutzerdaten die eigentlich vertraulich san zwischen Ebay und Benutzer preisgeben und ich glaub nicht das sie das machen außer da is irgenda Beschluß oder so.
also dürftens ihn halt anders bzw intensiver gsuacht ham.
Im Nachhinein betrochtet wärs für deinen Freund gscheiter gwesen afoch
an Gewerbeschein gach zholen bei der WK.
Dann hätt er a Metro Kartn kriegt und lauter Einladungen zu irgendwelche Messen,
und so schlimm is des garned wasma so zahlen muss.
Also es bleibt aufjedenfall was übrig.
sicher könnens ebay aufmachen, aber sehn tuns dort an Haufen Benutzernamen mit Auktionen,
und sie schaun auch Zeitungsinserate durch und klappern auch sonst alles ab.
Aber!
du kannst bei Ebay ned irgendeinen Namen oder Steuernummer eingeben oder SVA Nummer.
Also wenn du denen ned durch Werbung oder Telefonnummern irgendeine Spur legst, oder dich keiner anzeigt weil er a Sau is, dann gibts da nix.
in dem moment wo du die seite aufmachsch, von deinem PC aus, wissen sie wer du bisch, ganz anfach. anruf beim provider genügt
Ciao
Alex
bzw wie kommst drauf das des Finanzamt Zugriff auf die Server von Ebay hätte?
die ISP(Internet Service Provider) dürfen da nix rausrücken außer es gibt an Beschluß, an keine Instanz übrigens.
Gspeichert was da hin und hergschickt wordn is wird a ned! Nur Verbindungsnachweise. Keine Inhalte.
Ebay löscht nach 90 Tagen. Des anzige was des Finanzamt macht is schätzen was du nachzahlen muss auf belegte Sachen hin, also Ebay Auktionen die des finanzamt irgendwo abspeichert.
anhand der Verbindungsnachweise und Transaktionen wenns dich mal am Krawattl hat des Finanzamt.
Dann blutest ordentlich!
…aber was heisst 700 Euro „verdienen“ angenommen ich kaufe einen Laptop neu um 1200 Euro, und verkaufe ihn irgendwann gebraucht auf Ebay um 500, nach dem ich ihn einige Jahre privat genutzt habe, habe ich dann 500 Euro „verdient“ oder nicht eher 700 Euro „verlohren“.
dein Freund dürfte ja Umsätze im zig tausend Euro Bereich gehabt haben, um 4200 Euro Steuer schuldig zu sein, das ist natürlich was anderes, aber es muss doch rechtlich eine Definiton geben was gewerblich ist und was nicht.
Mit privaten geschäften, ähnlich des obrigen Beispiels, kann ich mir wirklich nicht vorstellen dass ich Gewerblich unterwegs bin, auch wenn einige dutzend Auktionen über die Jahre zusammengekommen sind…
isch jo nit s erste mal… ![]()
da brauchts no nit mal die neueste novellierung zu dem thema - die zugegebener maßen - verhältnismässig unbemerkt durchgeführt wurde. Schon seit geraumer zeit isch es bei entsprechendem verdacht auf eine Strafdat (steuerhinterziehung zB) a frage von höchstens wenigen tagen, an entsprechenden beschluss zu erwirken um die identifikationsdaten vom provider zu bekommen. Genau so oanfach isch es von ebay direkt die entsprechenden daten zu erlangen.
Ciao
Alex
nur wissma ja a ned wie des Finanzamt da rechnet, wenns wen ohne Gewerbeschein erwischen.
Was hat er denn da für Umsätze ghabt der Freund?
eben, aber meiner Meinung nach kann der Verkauf eines Gegenstands aus dem Privatbesitz den ich zuvor zu einem höheren Preis gekauft und privat genutzt habe, kein Gewerbe sein, Gewerbe hat meiner Meinung nach den Zweck nach Kauf und Weiterverkauf MEHR Geld zu haben als voher ![]()
Aber es wäre interessant ob jemand der Ahnung hat meine Vermutung bestätigt oder wiederlegt…
PS: das war der Freund vom Gruftspion nicht von mir, aber bei 4200 Euro Steuer kann man ja grob abschätzen um was für Summen es gegangen sein wird…
das des ned dein Freund is.
was no dazukommt: wenn die jetzt an Zeitraum von 3-4 Jahren Penale zahlen lassen warns ja vielleicht nedmal
so die brutalen Geldsummen.