Vierrädriges LeichtKFZ - Alk

Ich hab mich grad im Paragraphendschungel verirrt.

Vielleicht (ganz sicher sogar) können mir ja meine Rechtskundigen Freunde helfen.

Wenn wegen Alkohol der Führerschein kassiert wird,
gilt dann das Fahrverbot auch für das
Vierrädrige LeichtKFZ (Mopedauto) bzw. auch fürs Mofa?!

MÜSSEN oder KÖNNEN Führerschein und Mopedausweis abgenommen werden???

…Gilt auch für solche Fahrzeuge!

§ 5 der STVO

(1) Wer sich in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigtem Zustand befindet, darf ein Fahrzeug werder lenken noch in Betrieb nehmen. Bei einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,5 g/l (0,5 Promille) oder darüber oder bei einem Alkoholgehalt der Atemluft von 0,2 mg/l oder darüber gilt der Zustand einer Person jedenfalls als von Alkohol beeinträchtigt.

(2) Organe des amtsärztlichen Dienstes oder besonders geschulte und von der Behörde hiezu ermächtigte Organe der Strassenaufsicht sind berechtigt, jederzeit die Atemluft von Personen, die ein Fahzeug lenken, in Betrieb nehmen oder zu lenken oder in Betrieb nehmen versuchen, auf Alkoholgehalt zu untersuchen. Sie sind außerdem berechtigt, die Atemluft von Personen, die verdächtigt sind, in einem vermutlich durch Alkohol beinträchtigten Zustand

1. ein Fahrzeug gelenkt zu haben oder
2. als Fussgänger einen Verkehrsunfall verursacht haben,

auf Alkoholgehalt zu untersuchen. Wer zu einer Untersuchung der Atemluft aufgefordert wird, hat sich dieser zu unterziehen.

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Ich hoffe, du hast jetzt Klarheit

Prinzipiell muss man davon mal ausgehen, dass sogar Fussgänger bestraft werden können, wenn sie durch ihr handeln einen Verkehrsunfall verursachen.

Da Mofas und Leichtkfz. Fahrzeuge sind, die für den Strassenverkehr zugelassen sind, gilt für das Lenken dieser Fahrzeuge genauso der §5 ohne Ausnahme!

lg

erfolgt die Führerscheinabnahme an Ort und Stelle. Natürlich nur wenn man den auch mithat, andernfalls erfolgt der Entzug der Lenkerberechtigung ein paar Wochen später und man wird aufgefordert seinen Führerschein bei der Behörde zu hinterlegen.
In letzter Zeit erlebe ich aber immer öfter, daß etliche Herrschaften ihren Führerschein trotzdem nicht abgeben, die haben ihn dann eben „verloren“ oder geben ihn halt einfach nicht her…

Man muß Unterscheiden zwischen der Abnahme des Führerscheines (an Ort und Stelle) und dem Entzug der Lenkerberechtigung bzw dem Verbot des Lenkenes (beides von der Behörde bescheidmäßig erlassen)

Die Behörde kann neben dem Entzug der Lenkerberechtigung (alle Fahrzeuge für die man einen Führerschein braucht) auch das Lenken von Motorfahrrädern, Leichtkraftwagen (Mopedautos) und sogar Fahrrädern sowie Invalidenfahrzeugen per Bescheid untersagen. Das wird auch regelmäig durchgezogen. Bei der „normalen“ Anzeige nach § 5 StVO wegen Lenken eines Kfz in alkoholisiertem Zustand wird nur ein Entzug der LB jedoch kein Mopedfahrverbot ausgesprochen. Dann ist das Lenken der sogenannten Mopedautos erlaubt, vorausgesetzt die restlichen Vorschriften werden eingehalten (Mopedausweis oder entsprechendes Alter).

Habe die Ehre
Ully-Bär

jez a bissl verhaut, die fragestellung war eine andere! ;o)

grüße chemo

Muß dich da leider etwas korrigieren. Mittlerweile schreiben schon fast alle BH´s in ihren normalen §5 Bescheiden dezitiert hinein, daß das Lenken aller Kraftfahrzeuge untersagt ist. Hat sich erst in letzter Zeit so entwickelt ;-).

Danke!

Nachdem die Verbote immer in meheren Gesetzen stehen ist das nicht immer leicht den Überblick zu behalten.
Noch dazu wenn das nicht deutlich herausgearbeitet ist (aber da brauch ich dir ja wohl nix zu erzählen).

dass viele Behörden das schon so handhaben.

Trotzdem ist das kein MUSS.

Ein Mopedausweis ist kein Führerschein (Lenkberechtigung)!

Schließlich fahren genug leute mit Mopedautos rum, die keinen Führerschein mehr bekommen.

Das ist alles gar nicht sooooo einfach!

Grundsätzlich ist mir alles klar.
Ich feil hier nur noch an den Feinheiten.

Trotzdem Danke!

…verwirrt!

Also wenn du einen Führerscheinentzug hast, d.h. ich gehe jetzt mal davon aus, dass du jetzt keinen Führerschein hast, dann darfst du auch kein Leichtkfz (Mopedauto) oder ein Mofa lenken, denn für diese Fahrzeuge müsstest du einen Mopedführerschein machen und diesen, glaube ich nicht, dass du aufgrund eines Entzuges einen solchen bekommst.

Also bist du für die Dauer des Entzuges zum Lenken eines Fahrzeuges vom Strassenverkehr aus dem Weg geräumt.

Du kannst aber gerne versuchen mit solchen Fahrzeugen zu fahren und abwarten was passiert, wenn du eine Verkehrskontrolle hast.

…ich hoffe, dir ist jetzt alles klar!!!

auf alle Fälle diesen Link:
[url=http://www.kfv.at/2002/fach/02-zvr078.pdf]http://www.kfv.at/2002/fach/02-zvr078.pdf[/url]

In spätestens 8 Monaten hab ich dann hoffentlich den Durchblick!

die behörde kann bescheidmässig das lenken aller kraftfahrzeuge untersagen. da fallen auch die mopeds usw rein.
wennst nur die lenkberechtigung entzogen bekommst, dann darfst mit einem mopedausweis (oder entsprechendes alter) mit so einem leicht kfz fahren.

lg yvonne

Ich bin Anhand der StVO da drüber gefallen.
Weil da is ja das Fahrverbot für die Radfahrer etc. drinnen.

Ein Mopedauto fällt nicht in die StVO. Is also nix.
Für ein Mopedauto brauchst auch keinen Führerschein - Is auch nix.
Man kann dir also beides nehmen. Hast immer noch deinen Mopedausweis.

Wenn die Behörde also deinen Führerschein kassiert,
dann muss sie das schon dazu sagen, dass die auch den Mopedausweis will!

Nur so mal grob geschildert…

gottseidank hat die frau polizistin unter unserem beitrag meine antwort schon vorweggenommen, wenn man nämlich alt genug ist braucht man keinen mopedausweis(da hats einen stichtag gegeben, ab dem man einen machen mußte), und der mopedausweis ist eine eigenes dokument, is ned automatisch weg ;o)

grüße chemo

…einmal etwas besserem belehrt worden. Das habe ich jetzt nicht gewusst.
Danke für die Aufklärung. Auch ich kann mich irren!

…mir auch geschrieben und jetzt kenne auch ich mich aus. Sorry, habe mich geirrt.

kann jedem mal passieren ;o) kt

…so grosses Verständnis! *gg+