Vierrädriges LeichtKFZ - Alk

derfst ab 24 sowieso ohne Führerschein fahren, also ist es relativ wurscht.

Dachte, was gelesen zu haben, daß bei Führerschienentzug wegen Alk auch die Mopedautos gänzlich untersagt werden… oder war das nur eine Idee im Verkehrsministerium, die nie durchgeführt wurde?
lg
Ice

weiß auch nicht warum mir das keiner glauben will ;-). Hab gerade zwei Bescheide von Klienten vor mir liegen und da steht es exakt so drinnen.
Na was solls, erleben ist besser als erzählen ;-).

viel Glück,

Servus,

machst eine Arbeit darüber? Jus oder ähnliches?

Werner

Bist Anwalt?

du darfst auch ein leicht kfz nicht ohne lenkerberechtigung lenken. d.h.fahrausbildung in theorie und praxis erforderlich. mopedausweiß berechtigt nicht zum lenken von leicht kfz.
lg
andi

und schlag mich dauernd mit solchen Bescheiden herum ;-).

Is des jetzt neich?? Weil früher des so woa, wenn jemand an Führerschein wegen dem Alk verloren hot, is er auf Mopedauto umgestiegen…

nein nicht neu. wer bis zum 31.06.2001 ein solches fahrzeug sein eigen nannte und im
zulassungsschein stand, bekam eine lenkerberechtigung ohne ausbildung ausgefolgt.
mit stichtag 01.07.2001 war eine lenkerberechtigung nur nach absolvieren einer
6 stündigen praxis und einer 8 stündigen theorieausbildung zu erhalten. weiters war eine
änderung des mopedausweißes nach dem 01.07.2001
nicht mehr möglich.
lg
andi

des hob i net gwisst, na daun hob i heit wieda wos glernt :slight_smile:

Du armer…
da brauchst ja nach einem Arbeitstag fast selber einen Psychiater…

was meine Klienten brauchen …!

ja eh Dich g

Also bei mir wars so, daß ich nach meinem Bock den ich gschossen hab (Betrunken gfahrn), mit nem Moped fahren hätt dürfen aber nicht mit so nem Mopedauto! War im Schreiben extra so vermerkt!
LG Styria

Viel schlimmer!

Ist für die Ausbildung. Aber nicht Jus sondern → TATÜTATA… :wink:

Klar gilt die StVO auch fürs Mopedauto.
Wär ja (noch) schön(er) wenn das nicht so wäre.

Hab meine Gedankengänge wohl etwas zu sehr abgekürzt.
Ich wollte zum Ausdruck bringen, dass für den Mopedausweis und fürs Mopedauto KFG und FSG
anzuwenden sind, weils ja was mit Motor ist.




begrenzt!

War selbst in der Situation und mich auf der BH informiert. Aber da ich zu meiner Zeit noch keinen Mopedausweis machen hab müssen, dürfte ich mit dem Moped fahren.
Falls du schon einen Mopedführerschein brauchtest, dann darfst jetzt nicht mit dem Moped fahren!

Cu Lulu