Vorbeiziehen im Stadtverkehr?

Hallo Leute

Ist es rechtlich gedeckt, wenn ich mit meinen Bike bei voll überladenen Straßenverkehr in der Stadt an den Autokolonnen vorbeifahre, oder nicht? Von der Polizei wurde ich schon öfters beobachtet, aber nie angezeigt. „Grauzone“, oder???

dir mal den thread durch:

[url=http://www.1000ps.at/forum/fb.asp?m=2081295]http://www.1000ps.at/forum/fb.asp?m=2081295[/url]

dort steht eigentlich alles drin

ciao chris

… §12, Abs. 5 gilt:

(5) Müssen Fahrzeuge vor Kreuzungen, Straßenengen, schienengleichen Eisenbahnübergängen und dergleichen angehalten werden, so dürfen die Lenker einspuriger, später ankommender Fahrzeuge nur dann neben oder zwischen den bereits angehaltenen Fahrzeugen vorfahren, um sich mit ihren Fahrzeugen weiter vorne aufzustellen, wenn für das Vorfahren ausreichend Platz vorhanden ist und die Lenker von Fahrzeugen, die ihre Absicht zum Einbiegen angezeigt haben, dadurch beim Einbiegen nicht behindert werden.

Alles andere ist verboten.
(Ich bin sicher, das ist jetzt mindestens zum 200. mal dieselbe Frage.)

LHG, Schlucki

den schein her, lotterie ??