wir halten sie doch alle ein :-))
… von Verstößen gegen § 20 StVO im Bereich der allgemeinen Geschwindigkeitsbeschränkungen ausserhalb des Ortsgebietes halte ich sie alle ein, ja.
LHG, Schlucki
für die kennzeichen was zum schreiben, alles andere hast dir ja auch ohne notieren gemerkt! ;o)
motler san a nur menschen, oder bist du unfehlbar und fährst immer gesetzeskonform?
grüße chemo
… bin ich genauso weit entfernt, wie du.
Fehler machen wir alle. Bewusst eine Vorschrift wiederholt zu negieren ist aber keine Fehler, sondern Absicht.
Im Übrigen bin ich bekannt dafür nur die ausserorts allgemein gültige Höchstgeschwindigkeit zu übertreten, ansonsten aber stets nach StVO-Vorschriften zu fahren.
LHG, Schlucki
kolonnen vorschlängeln auch immer den gesetzmäßigen seitenabstand zu den anderen fahrzeugen ein?
ausserdem ist es schon egal ob ich ausserorts zu schnell bin, oder in der stadt(zumindest tangente oder sonstige teilstücke ohne fußgängern oder querverkehr)!
grüße chemo
P.s. ich fahre nach gefühl und ned nach tacho, d.h. es kann schon mal vorkommen, daß ich sogar weniger als das erlaubte fahre, meistens aber mehr ;o)
… an Kollonnen, wie du es nennst ist nur erlaubt, wenn die übrigen fahrzeuge stehen und genügend Platz vorhanden ist. Sicherheitsabstand ist da keiner vorgesehen. So bald sich ein Fahrzeug vor mir in der Kollonne in Bewegung setzt, beende ich main Manöver und reihe mich wieder ein.
LHG, Schlucki
„[…] mit meiner „Fahrerei nach Vorschrift“ habe ich schon einige Streitgespräche ausgelöst.“
Bei mir persönlich ist es nie deine behauptete Fahrerei nach Vorschrift, die Antipathie dir gegenüber auslöst, sondern deine Groschenzähler-Mentalität. Die aber massiv.
Den Schuh’ wirst du dir jetzt bestimmt nicht anziehen wollen, ist mir aber wurscht, weil ich keinen Disput daraus stilisieren möchte. ![]()
Vorbeischlängeln erlaubt
Biker müssen auf genug Abstand zwischen den Autos achten.
Durchschummeln erlaubt: Das Vorbeischlängeln von einspurigen Verkehrsteilnehmern führt häufig zu Konflikten mit Autolenkern, ist aber vor allem vor Kreuzungen rechtlich voll gedeckt. Dazu ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer: „Es ist ein weitverbreiteter Irrglaube, dass das früher verbotene Vorfahren zwischen oder an Kolonnen vorbei, immer noch verboten ist.“ Allerdings dürfen, so der Club-Jurist, nicht andere dabei behindert werden und es muss auch genügend Platz fürs Vorbeischlängeln vorhanden sein. „Laut eines Entscheides des Obersten Gerichtshofes sind für Radfahrer 1,4 Meter Abstand zwischen den Autos gerade noch genug. Für Motorräder wird da noch einiges mehr aufzuschlagen sein“, sagt Hoffer.
Das häufig vorkommende Vorbeischummeln bei einem durch dichten Verkehr verursachten Stau auf der Autobahn ist verboten. Laut Verkehrsrecht ist das Vorbeischlängeln nur dann erlaubt,
wenn die Kolonne steht.
wenn man sich vor einer Kreuzung, Straßenenge, Baustelle, Eisenbahnkreuzung oder Ähnlichem befindet.
um sich weiter vorne aufzustellen, damit man die Kreuzung als erster verlassen kann.
wenn ausreichend Platz zur Verfügung steht.
wenn Abbieger nicht gefährdet oder behindert werden.
Autolenker sollten niemals Einspurige am Vorbeifahren hindern. „Das provoziert nur Streitereien und erhöht die Unfallgefahr“, warnt der ÖAMTC-Jurist. Darüber hinaus muss immer in der Kolonne, auch wenn das Vorbeischlängeln nicht erlaubt ist, mit vorbeifahrenden Motorradfahrern gerechnet werden. Vor Öffnen der Autotür sollte daher zuvor immer ein Blick in den Rückspiegel und über die Schulter geworfen werden, um einen Biker oder Radfahrer nicht zu übersehen.
Ergo: es sollten mehr als 1,4m platz sein, sonnst kanns im fall der fälle troubles geben, und diese 1,4m hast irgends ;o)
… beruht doch auf Gegenseitigkeit, wenn man sich mal ansieht, was so alles bei einem Bike bemängelt wird, oder wie viele Delikte teilweise aufsummiert werden, bevor die Anhaltung erfolgt. Ich hätte mich nicht aufgeregt, wenn es bei einer Kleinigkeit geblieben wäre, aber geschätzte 20-30 Delikte auf 4,4 km sind mir dann schon aufgefallen. Die weissen Motorräder waren ja auch auf einige Entfernung gut zu beobachten.
Mir geht es nicht um das, was passiert ist, sondern um die massive Häufung. Fast schon, als wollte man den anderen damit mitteilen: „Ätsch, wir können das ohne Angst vor Bestrafung haben zu müssen.“.
LHG, Schlucki
… sind nirgends schriftlich festgehalten, also gilt „genügend Platz“. Eine Wing braucht natürlich mehr, als eine Puch Maxi.
LHG, Schlucki
… nicht um ein mal Schneiden oder so, sondern um 20-30 Delikte auf ca. 4,4 km.
Gerade so, als wollten die Beiden den Übrigen mitteilen: „Ätsch, wir können das und ihr nicht!“.
Die massive Häufung ist das, was mich so empört.
LHG, Schlucki
wos is wenn da käfig plötzlich die tür aufreisst und du dort einschlägst?
i bin mir ned sicher ob dann deine versicherung peckt!(bzw. meine wenns mir passiert)
whatever, jeder von uns baut jeden tag sehr viel mist bei dem was schiefgehen kann, auch wenn du dich noch so sehr an die stvo hältst.
möge uns odin weiterhin unfallfreie saisonen bescheren bei denen uns das glück nicht verlässt ;o)
grüße chemo
… nicht bewusst, die gesamte Truppe der „weissen Mäuse“ angeschwärzt zu haben.
Ich bezog mich nur auf die beiden beobachteten Beamten und auf die Strecke zwischen Lichtenwerder Platz und Nordbrücke, Abfahrt Richtung Stockerau. Was davor und danach war, weiß ich ja nicht.
Ich habe selbst schon 8 mal das MOT-Training absolviert und kenne ein paar von den Beamten persönlich. DIE waren es definitiv nicht!
Ich habe mich aber auch schon über einen Polizisten geärgert, der im VW-Bus unmittelbar vor einer Mutter mit Kinderwagen über den Schutzweg fuhr (er hätte anhalten müssen) und dann wild schlingernd in eine Straße eingebogen ist, weil er mit dem Mobiltelefon am Ohr nicht ordentlich lenken konnte. Das Kennzeichen begann mit „BP“.
LHG, Schlucki
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… über Händler hergezogen wird, nur weil man im Wirtshaus am Nebentisch gehört hat, dass der Bruder des Schwagers des Cousins der Schwester des Freundes der Schwiegertochter gehört hat, dort wird schlecht gearbeitet, dann darf ich doch auch reale Beobachtungen schildern, oder.
Abgesehen davon geht es mir über die Hutschnur, wenn welche, die es eigentlich besser wissen sollten dafür sorge tragen, dass das Image der Motorradfahrer nun auch von Gesetzeshütern in den Dreck gezogen wird.
Ich setze mich nicht jahrelang für etwas ein, damit es dann durch die Gedankenlosigkeit einiger weniger zu Nichte gemacht wird.
Vielleicht gibt es auch jemanden von der MOT, der hier mitliest und eventuell gibt es einen Aufruf, sich nicht zu verhalten wie „Jonny Cool“ und „Freddy Lässig“, wenn man im Dienst ist.
Alle paar Jahre einmal gehöre ich auch „zu einem Tel der Exekutive“ (Bundesheer) und dort wird selbst bei uns Reservisten großer Wert auf korrektes Auftreten in der Öffentlichkeit gelegt. Immerhin repräsentiert jeder Einzelne das Ganze und Eindrücke werden stets auf das Ganze umgelegt.
Wie gesagt, einzelne Dinge können passieren, passiert mir sicher auch, aber die Massierung hat einfach dazu geführt, dass ich mich geärgert habe.
LHG, Schlucki
… geschieht bei mir meistens im Schritt-Tempo und da kann ich schon anhalten.
Ausserdem darf der Käfig-Benutzer die Türe nicht ohne Blick nach hinten öffnen.
Da gibt es Präzedenzfälle und es ist daher mit einer Teilschuld zu rechnen.
LHG, Schlucki
dass langsam anfangst, ein bisschen zu übertreiben ???
lG -007
so ein Posting deinerseits kommt raus wenn ich mal als Motler verkleidet unterwegs bin ;-))
nächstes Jahr fahre ich als Schlucki verkleidet nimm Dich in acht Alter lol
… für deine Begriffe übertreibe.
Für meine Begriffe haben die beiden Motorrad-Polizisten übertrieben.
Sie verhielten sich genau so rücksichtslos, wie es uns „Normal-Motorradfahrern“ immer vorgeworfen wird.
Und dafür habe ich kein Verständnis, wenn es wiederholt passiert.
LHG, Schlucki
… dass du nie auf so ein Motorrad steigen würdest, wie ich. ![]()
Das wäre unter deiner Würde, haben ja alle unter 140 PS, so was kann man doch nicht fahren. ![]()
LHG, Schlucki