oda nicht wissen wollen …Eh scho wissn …Moneta
, Moneta
…Grande Moneta …Tralalallaaa!
oba Dankschen für Die Informatzione wida wos dazua glernt
Ciao Pg
oda nicht wissen wollen …Eh scho wissn …Moneta
, Moneta
…Grande Moneta …Tralalallaaa!
oba Dankschen für Die Informatzione wida wos dazua glernt
Ciao Pg
Die von mir unter Auspuffanlage : KFG § 33; KDV §§ 1d (10), 8 zitierten Daten sind beim EU-Typengenehmigungsverfahren für die Zualssung maßgeblich und ähnlich wie die Fahrferäuschpegelmessung in Österreich kaum nachvollziehbar messbar.
Die bei der Wiederkehrende Begutachtung (Pickerl) beanstandeten Mängel sind leider ein anderes Kapitel
MfG, Heinz
Mängelkatalog: BGBl II vom 7. März 2013 Nr. 70, Anlage 6:
Abgase: CO-Emission überschreitet bei Leerlauf des Motors 4,5 % - SM (Schwerer Mangel)
Schwere Mängel (SM):
Fahrzeuge mit Mängeln, die die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeuges beeinträchtigen oder Fahrzeuge, die übermäßigen Lärm, Rauch, üblen Geruch oder schädliche Luftverunreinigungen verursachen. Diese Fahrzeuge weisen nicht die Voraussetzung zur Erlangung einer Begutachtungsplakette bzw. der Bestätigung gemäß § 57 Abs. 6 KFG 1967 auf. Bei Fahrzeugen mit schweren Mängeln ist der Fahrzeuglenker oder Zulassungsbesitzer darauf hinzuweisen, dass das Fahrzeug auf Grund des festgestellten Mangels nicht verkehrs- und betriebssicher ist und diese Mängel bei der nächsten in Betracht kommenden Werkstätte behoben werden müssen.
MfG, Heinz
GENAU das sag ich ja die ganze Zeit! und NIX von HC - Werten!!!
lg
Pedro
Hallo
War vor ein paar Tagen mal wieder Pickerl machen, u frug meine Meisterin wie es nun sei.
Sie hatte grad 2Tage vorher die jährlichen Änderungen vom Land (Stmk) bekommen.
Da stand CO von 4,5 vor BJ 80,
von CO 3,5 ab Bj 80, HC unverändert 600.
Also scheint es von Land zu Land unterschiedlich zu sein.
Gruss Sigi