- …der Schuldige beim Unfall stirbt und das Bike gestohlen hatte?
2) …der Schuldige beim Unfall stirbt und besoffen war?
Danke!
LG.Harry
a) die Haftpflichtversicherung vom Fahrzeug des (Be-)schuldigten.
b) die Haftpflichtversicherung vom Fahrzeug des (Be-)schuldigten.
Im Falle von b) wäre eine Regressforderung an den „Versicherungsnehmer“ von Seiten der Versicherung möglich. Ist aber fraglich ob dies aus der Erbmasse herausgenommen wird bzw ob Forderungen an den gesetzlichen Erben gestellt werden.
Ein größeres Problem ist aber in dem Fall b) wie man nachweisen kann, das er alkoholisiert war. Blutabnahme ist, auch wenn er den Crash vorerst überlebt, in diesen Fällen meist nicht möglich (auch nicht gesetzlich gedeckt), Alkotest schon gar nicht. Es wird zwar in jedem Krankenhaus der Blutalkoholgehalt festgestellt um ev Wechselwirkungen mit Medikamenten auszuschließen. Diese Messung ist aber nur aus medizinischen Gründen und wird vor Gericht nicht anerkannt. Aber wenn er am Unfall schuld war und noch dazu verstirbt ist es vollkommen egal ob er nüchtern war oder nicht.
Servus
Ully-Bär
Bist und bleibst mein „Lieblings-Bulle“!;0)
LG.Harry