na dann…
gibt#s ja erst seit gestern die Sache mit dem ABE und so gggggg
EWG-Betriebserlaubnis EG/ABE
Für Austauschauspuffanlagen oder Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheit nach der Richtlinie 78/1015/EWG, Anhang II
Laut § 19 Abs. 2, Straßen-Verkehrs-Zulassungsordnung (STVZO), in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Anlage mit Genehmigungszeichen („E“ Nummer) gekennzeichnet ist
Was sagst du dazu ?? Ullybär
Chrisu
Ganz einfach StVZO - deutsches Gesetz!!!
Immer wieder wird hier deutsches und österreichisches recht vermengt.
Servus
Ully-Bär