schon aufgefallen bin ?
möchte einen einspruch machen, der aber nur dann sinn macht, wenn ich keine eintragungen habe
wer kann mir helfen - bitte um info !!!
danke im voraus
gery ![]()
der zuständigen Behörde kannst du einen Strafregisterauszug anfordern…
Wombat
nen strafregisterauszug beantragen. da du aber, wie ich mal annehme, ne verwaltungsstrafe beeinspruchen willst erkundig dich vorher ob du auch für das nen stragregisterauszug bekommst.
musst auf deinen wohnsitzkommiseriat einreichen.
mfg jjoliver
immer zuerst bekommt man den wisch und dann erhebt
man einspruch?
war zumindest bei mir immer so.
lg
hab aber nur einmal einspruch erhoben!
die anderen male war ich selbst schuld und daher
habe ich auch brav gezahlt.
lg
Im Strafregisterauszug (früher Leumundszeugnis genannt) sind nur gerichtliche Verurteilungen erfaßt. Da es sich hier vermutlich um eine Verwaltungssache handelt, bringt das nichts.
Im Bereich außerhalb der Bundespolizeidirektionen gibts diese Auskünfte beim Gemeindeamt.
Aber an und für sich müßte sich doch jeder erinnern können, ob er innerhalb der letzten Jahre eine Verwaltungsstrafe (ausgenommen Organmandat und Anonymverfügung) bezahlt hat oder nicht.
Abgesehen davon - bei einem Einspruch ist es egal ob man schon mal angefallen ist oder nicht, wenn er sachlich begründet ist. Ansonsten grenzt er eh an ein Glücksspiel. Da ist meistens ein nachträglicher Einspruch gegen die Höhe der Strafe erfolgreicher.
CU
Ully-Bär
der Strafregisterauszug kostet auch !!! Ich glaub 20-30 Euro oder so !!