WKZ und Zulassung

Hallo,
Frage an Verkehrsjuristen, Freunde und Helfer, und alle die sich auskennen.

1. Ich habe ein Wechselkennzeichen für drei Motorräder, daher auch drei Zulassungsscheine, mit dem Vermerk „Wechselkennzeichen“ und mit einer Heftklammer verbunden.

Muss ich alle drei Zulassungsscheine mitführen, wenn ich mit einem der drei Motorräder unterwegs bin? Oder reicht der jeweilig dem Motorrad zugehörige?


2. Was passiert wenn ich z.B. bei einem der drei Motorräder auf der Rückfahrt einer längeren (mehrere Tage oder Wochen) Ausfahrt einen schweren Mangel „erleide“, Reifenprofil unter Minimum, oder ähnliches und daher das Kennzeichen eingezogen werden würde; die beiden anderen Motorräder sind ja nachweislich in Ordnung; ist das gestzlich gedeckt?

lg Charly

zu deinen Fragen.

1. Ich habe ein Wechselkennzeichen für drei Motorräder, daher auch drei Zulassungsscheine, mit dem Vermerk „Wechselkennzeichen“ und mit einer Heftklammer verbunden.

Die Heftklammer hat schon einen Sinn. Für Wechselkennzeichen ist lt. Gesetz nur ein Zulassungsschein auszustellen, in dem alle Fahrzeuge eingetragen werden.

Die 3 Zettel gelten daher als nur ein Zulassungsschein.
Daher musst du immer das ganze Bündel mitnehmen.

2. Was passiert wenn ich z.B. bei einem der drei Motorräder auf der Rückfahrt einer längeren (mehrere Tage oder Wochen) Ausfahrt einen schweren Mangel „erleide“, Reifenprofil unter Minimum, oder ähnliches und daher das Kennzeichen eingezogen werden würde; die beiden anderen Motorräder sind ja nachweislich in Ordnung; ist das gestzlich gedeckt?

Ja das stimmt.

ciao Chris

Zu 1.) Wie schon geschrieben sind die zusammengehefteten Zulassungsscheine „ein Dokument“ und müsen so mitgeführt werden.

Zu 2.) Die Abnahme der Kennzeichentafel und des Zulassungsscheines ist eine der Maßnahmen die im Gesetz angeführt sind aber nicht die Einzige. Es kommen auch noch zB das Ab- oder Versperren des Fahrzeuges in Frage. Welche Maßnahme im Einzelfall zur Anwendung kommt ist aber dem einschreitenden Polizisten überlassen (Zweckmäßigkeit, technische Möglichkeit).

Habe die Ehre
Ully-Bär

wenn sie es für zweckmäßig halten, können sie taferl und schein abnehmen?
und was is dann mit den beiden andren, verkehrssicheren motorräder, die ja die abnahme nicht betrifft? darf ich die dann automatisch nicht fahren (weil kein taferl + schein), obwohl ich es dürfte (verkehrssicher, nicht von der beanstandung betroffen)?

Servus Charly!

1) Mich haben sie schon mal erwischt, wie ich mit nur einem (dem richtigen für das damals gefahrene Moped) Zulassungsschein unterwegs war. Der Polizist war nett und hat meine echte Unwissenheit vor der Strafe stehen lassen. Im Erklärungsgespräch kam dann, wie schon gesagt, daß immer alle Zulassungscheine mitzuführen sind, da sie quasi ein Dokument sind. Entfernst Du einen Schein könnte das im Extremstfall sogar auf eine Urkundenfälschung hinauslaufen.


2) Da hat Ullybär auch schon die erschöpfende und fundierte Antwort geliefert.


Sag, machst Du Dir sorgen, daß Du nach Korsika mit dem sardischen Asphalt Deine Reifen so schlimm herrichtest und nicht mehr nach Ö gelassen wirst :-))

Wann treffen wir einander wieder auf ein Bier?


glg Christian

Hi Christian,

ich stellte diese Fragen nur aus Interesse, nach dem Motto „was wäre wenn?“
Korsika und Sardinien müsste sich mit einem neuen Reifensatz ausgehen, ohne Probleme.

Das Jetzt betrifft Deine Frage wegen dem Bier.

Ruf einfach an, habe das Wochenende Zeit.

lg Charly

Hallo Traveler und Ullybär,

Danke für die fundierte Antwort, hab’s aber fast befürchtet dass es so ist.

Na ist ja nicht so schlimm, die ganzen Papiere mitzuführen, mit abgefahrenen Reifen fahr ich sowieso nicht.
Egal wann, wo und wie ich fahre, eine gewisse Sicherheitsreserve lass ich immer noch übrig.

Es war einfach das Interesse an"was wäre wenn?"

also danke nochmals und immer oben bleiben.
lg Charly

Ich hatte ein Wechselkennzeichen für zwei Fahrzeuge und wie schon gesagt wurde muß man die Zulassungen zusammen lassen. Ich wurde allerdings mit einem Fahrzeug auf den mobielen Prüfzug des Landes Niederösterreich gestellt und nach kurzer Zeit teilte mir ein Gendarm mit das mein Fahrzeug auf Grund der Umbauten nicht mehr der STVO entspricht und er mir das KZ abnehmen muß. Ich hab ihn auf das Wechselkennzeichen hingewiesen und somit hat er sich den betreffenden Zulassungsschein runter genommen und ich mußte das Kennzeichen runter nehmen und mein KFZ abstellen, durfte weiter mit meinem anderen KFZ fahren. MFG so kanns gehen

Korrekt (no text)