Weiß jemand die rechtlichen Grundlagen, was eine Prüfstelle für ein §57a Gutachten verrechnen darf?
Hintergrund meiner Frage ist, daß ich gerade bei Tom’s Bike Service Benisch Thomas angerufen habe und nach einem Termin fürs Pickerl gefragt habe.
Es wurde mir mitgeteilt, daß eigentlich immer 2 Termine notwendig sind, weil man (fast) immer was findet.
Nachdem ich gesagt habe, daß die Bremsscheiben und -Beläge neu sind, die Reifen gestern aufgezogen wurden, die Bremsflüssigkeit gestern getauscht wurde und sich keine Anbauteile, die nicht im Typenschein eingetragen sind, am Motorrad befinden, wurde ich nach dem Motorradtyp gefragt.
Da ich eine BMW R 1200 GS mit ABS-I habe, will er mein Motorrad zerlegen um die Bremsflüssigkeit direkt am Bremskraftverstärker und nicht am Ausgleichsbehälter messen. Da diese Stelle schwer zugänglich ist, kostet das dann extra Zeit ich hätte damit auch zusätzliche Kosten zu tragen.
Technisch muß man dazu sagen, das mein Moped 4 getrennte Bremskreise hat, die nur funktionell gekoppelt sind. Zugang zur Bremsflüssigkeit der Radkreise erhält man nur an den Bremsen selbst oder am Bremskraftverstärker.
Nun meine Frage: [ul][]Was kann sich eine Prüfstelle herausnehmen und extra verrechnen?[]Darf eine Prüfstelle, um ganz sicher zu sein, Montagearbeiten beginnen, die preislich im Rahmen des §57a Gutachtenpauschale nicht abgedeckt sind?[]Kann es überhaupt zu Extrakosten kommen, wenn eine Prüfstelle Teile zum Testen demontieren will?
[]Muss ich einen tiefen Eingriff in mein Motorrad zulassen weil man mir unterstellt, daß ich die Bremsflüssigkeit „nur zum Schein“ am Ausgleichsbehälter getauscht habe und bewusst mein Leben riskiere?[/ul]
Viele Grüße,
Lupusz
Hallo!!!
Was ist das für ein schwachsinn mache beim ARBÖ pickerl Bremsflüssigkeit mist er am Becher,warum muß er da was zerlegen zahl 25€.(Bremsflüssigkeit wird e beim Service gemacht)
Ich glaub wenn er so Bremsflüssigkeit prüfen will ist wohl sein Kaffee nicht deiner.
Hab auch noch nie gehört das BMW ne eigene Pickerl überprüfung hatt,das hört sich wohl nach abzocke an.
Hab 3 Motorräder und nie für eines mehr oder weniger bei der 57 überprüfung bezahlt.
Und schon garnicht das was zerlegt werden muß und man zwei Termine braucht,bemängelt er was machst es fährst hin er schaut und fertig kostet beim ARBÖ nicht mehr und brauch keinen Termin da die überprüfung schon gemacht wurde.
Kann hier nur vom ARBÖ reden da ich dabei bin,ein Kollege hatt ne Motorradwerkstatt und machts auch nicht anders.
Frag mal ein bisserl herum irgendwie is des witztig(57 Überprüfung).
mfg
R2R
lass di net verarschen von dem O.rsch… fahr einfach arbö öamtc und die gschicht hat sich… wär aber irgendwie a interessante gschicht fürn konsumenten schutz gg
verrechnen darf er führs &57 überprüfen was er will. wir verrechnen fürs auto a 3/4 stund und fürs motorradl a 1/2 stund. also auto 40 euro motorradl 25 euro. und die bremsflüssigkeit braucht er in dem fall nur bei der entlüfterschraube entnehmen , ausserdem steht auf dem gutachten oben das die überprüfung ohne zerlegarbeiten durchgeführt wird. grußK
es darf beim pikerl nix zerlegt werden (den bremsflüssigkeitsbehälter aufmachen wird er müssen).
und der preis richtet sich je nach aufwand und diesen preis kannst sicherlich davor erfragen. du bist der kunde und kannst dir die werkstätte aussuchen. des mit zwei terminen kann schon stimmen, wenn des einer schon glei sagt dann kannst dich eh glei wo anders umschaun. meines wissens zahlst bei dem ersten termin de überprüfung sollte eine nachüberprüfung fällig sein so hast glaub ich zwei wochen zeit diese zweite is dann eine überprüfung ob de schweren mängel behoben sind, wenn ja bekommst das pikerl samt gudachten.
sollte es doch anders sein so haftet der computerhersteller in meinem fall fuitsu gggg
lg aus dem süden
Ich lasse die Überprüfung jetzt sowieso beim ÖAMTC machen, mir geht es aber um den rechtlichen Hintergrund und was ich in Zukunft mache, wenn das Motorrad vielleicht einmal nicht so tadellos dasteht.
Ich würde einfach gerne wissen, was man sich als „Meisterwerkstatt“ erlauben darf.
Nochmals zur technischen Erklärung:
Die R1200GS der ersten Generation hat 4 Bremskreise, wobei die Wichtigsten (die Radbremskreise) für den Austausch der Bremsflüssigkeit nur über den Ausbau des Tanks zu erreichen sind. Man kann, wenn man den entsprechenden Willen voraussetzt, durchaus an den Nippeln der Bremsen Flüssigkeit entnehmen um sie zu testen.
Die Vorratsbecher, die von aussen erreichbar sind und wie bei anderen Motorrädern ausschauen, sind nur für die Steuerkreise und sollten höhstens bei Sonneneinstrahlung heiss werden. Demnach bringt das Messen hier wenig.
Ich wusste nicht dass die Preise unterschiedlich sind, weil es bis jetzt immer gleich viel gekostet hat.
Das war ein wertvoller Hinweis!
Noch wichtiger für mich ist, dass die Überprüfung ohne Zerlegarbeiten durchzuführen ist.
Ich habe mir das Gutachten noch nie so genau durchgelesen 
Dass man die Flüssigkeit an den Entlüftungsschrauben entnehmen kann, ist mir klar und ich dachte, dass ich das eh hingeschrieben habe. Ich wollte auch das Gespräch wiedergeben, um ein besseres Bild der Situation zu geben.
Vielen Dank für die klaren Aussagen!
lG,
Lupus
aber mich interessiert halt, was man gesetzlich eigentlich machen darf.
„Der Preis richtet sich nach Aufwand“ ist ja genau die Wurzel des Übels.
Hier schraubt man den Preis nach oben, indem er 2 Stunden für eine Pickerlüberprüfung „aufwenden“ will.
Ob das erlaubt ist, will ich gerne wissen.
Wenn er nicht weiß, dass die Bremsflüssigkeit unten rauskommt und sie so testen könnte, sollte er nicht Meisterbetrieb in den Firmennamen schreiben.
Wenn er es doch weiß, ist es Verarschung.
Da es sicher Letzteres ist, ist meine Geschäftsbeziehung mit Herrn Benisch beendet bevor sie angefangen hat.
ich habe mir die homepage angesehen und festgestellt er nimmt seine arbeit, zumindest lt. beschreibung, sehr ernst. was mich stört ist die oftmalige formulierung und hinweise auf seinen meistertitel. klar den hat er sich verdient aber das muss man nicht sagen sondern zeigen dass man ein meister ist.
eine § 57 a überprüfung vornehmen lassen. siehe da net nur der unterschied diesel - benziner sonder auch der autotype war gegeben. gegangen is es von 25 - 250 euro. als kunde kannst dir dass dann selber aussuchen.
billigst wirds immer im rahmen eines services gehen wobei bei service des relativ is. ohne service denk i ma wirst bei einem der beiden autoclubs am billigsten davonkommen. wobei i der meinung bin in der zeit wo wir da gscheit schreiben hättest bei dem wetter schon a pikerl.
lg der kunde is könig
die bremsflüssigkeit ist aber jetzt in jedem bremskreis neu, oder nur im behälter?
mit einem alten Polo bei mir in Schwechat beim ÖAMTC.
Hat einiges gefunden, sehr genau geschaut, Polo bekam aber das Pickerl.
Glaube Euro 29,50 hats gekostet und bissl mehr als 30 min gedauert.
Termin habe ich halbe Stunde vorher ausgemacht, es ist ihm aber was ausgefallen.
Sehr zu empfehlen!
lG
Karl
Beim ARBÖ hätte ich Ende nächster Woche einen Termin bekommen, beim ÖAMTC mit Beginn nächster Woche.
Abgesehen davon muss ich einem Club beitreten, was den Preis weiter in die Höhe treibt.
Da das alles nichts mit Thema zu tun hat, lasse ich mich nicht weiter aus, wo ich mein Pickerl jetzt mache und wann …
Vielen Dank auf jeden Fall für die Hilfe!
und ich direkten Zugang auf den Bremskraftverstärker habe, spüle und tausche ich natürlich alle 4 Kreise.
Was wäre aber technisch so schlimm daran, wenn man die Flüssigkeit für den Steuerkreis nur im Behälter tauscht und einen hohen Wasseranteil riskiert (ausser dass man kein Pickerl kriegt
)?
Übrigens habe ich mein letztes Pickerl bei BMW Wien machen lassen (04/2009). Dort wurde dann ohne Rückfrage die Bremsflüssigkeit getauscht (zumindest auf der Rechnung). Jetzt, genau ein Jahr später war die Flüssigkeit bereits dunkelbraun und das Messgerät zeigte einen Wasseranteil von mehr als 5%. Ich werde wohl nie erfahren, wie das passieren konnte. Vielleicht war die Bremsflüssigkeit einfach ein schlechter Jahrgang … 
Auf jeden Fall bin ich bereits sehr sensibel beim Thema Pickerl und Bremsflüssigkeit.
… ich habe jetzt direkt beim ÖAMTC Prüfzentrum angerufen und mir wurde gesagt, ich kann immer vorbeikommen wenn der Boden für den Bremstest trocken ist. Wenn viele Zweiräder dort sind muss ich halt gegebenfalls warten.
Überprüfung nur bei Mitgliedschaft, Kostenpunkt der Überprüfung eines Motorrades: EUR 22,45.
Wennst nach beherztem bremsen auf einmal ins leere greifst, wirst du feststellen dass es zwar schön ist im behälter neue flüssigkeit zu haben, aber die hitze in den leitungen entsteht, wo dann immer noch das alte wasserhaltige drinnen ist.
das beste ist ja: gerade dann wenn die bremsflüssigkeit so heiß wird, dass sie an den niedrigen siedepunkt heranreicht, wirst du die fehlende bremswirkung am meisten vermissen.
im eigenen interesse solltest du unbedingt wirklich die komplette flüssigkeit erneuern, im behälter ists nur kosmetischer natur und vällig sinnfrei
Wir sind mittlerweilen offtopic, aber ich versuchs abschliesend zu erklären:
Die Bremssteuerkreise meiner 1200er GS haben nichts mit den Radbremskreisen zu tun. Das sind fürs Tauschen der Bremsflüssigkeit völlig getrennte Kreise!
Die Flüssigkeit dieses Steuerkreises wird so heiß wie die Umgebung, da sie keine direkte Verbindung zum Radbremskreislauf (der der die Bremskolben ausrückt) haben. Demach erhitzt sich die Flüssigkeit dieses Kreislaufs nicht beim Bremsen.
Dieser Kreislauf hat die gleiche Funktion wie meine hydraulischen Kupplung.
Deine Ausführung trifft auf den Radbremskreis zu. Dort ist natürlich der Siedepunkt ein kritischer Parameter für die Funktion der Bremse. Dafür gibt es bei meiner 1200er GS keinen externen, sichtbaren Behälter. Das Gefäß ist direkt am Bremskraftverstärker aufgeschraubt und lässt sich ohne Spezialequipment oder Workarounds relativ schlecht nachfüllen.
Deshalb wird vermutlich auch behauptet, man muss dazu in die Werkstatt fahren.
Für diesen Kreislauf gilt dein Tip uneingeschränkt!
Aus genannten Gründen unterscheide ich die technischen Anforderungen der beiden Bremskreislauftypen!
Für das Pickerl hat diese Diskussion aber keine Relevanz - natürlich müssen alle Kreisläufe einen ausreichend hohen Siedepunkt vorweisen.
ahso, bin mit der bmw nicht vertraut, ich vermute aber mal dass du offensichtlich eine ahnnug von dem hast, was du schreibst.
trozdem würd ich gern wissen warum ein teil der kreisläufe keinen druck ausübt…
ich jetzt der grosse bmw kenner bin - druck übt der obere kreislauf natürlich schon aus - den der verzweifelten hand beim ankern - und dieser druck wird dann abgenommen, die sinnhaftigkeit überprüft und das ergebniss an den unteren bremskreislauf weitergegeben, dh. der kreislauf mit den du annimmst zu bremsen ist nur so gebaut wie eine „normale“ bremse und fühlt sich daher auch so an - aber die flüssigkeit drinnen kann nicht sieden. der untere ist ein normaler bremskreislauf mit den einzigen unterschied das ein servo statt einer zarten hand den bremsdruck reguliert.
gruß
… kanns aber nicht. Zeichnen könnte ich, bin aber zu faul.
Hier mein verbaler Versuch:
Jeder Bremskreis steht bei Betätigung natürlich unter Druck, aber nur der Arbeits- oder Radbremskreis übt direkt Druck auf die Bremskolben aus.
Ich spreche beim I-ABS der Einfachheit halber falscherweise von einem Bremskraftverstärker, obwohl es sich eher um einen Bremskraftumsetzer handelt. Der Grund für die komplizierte Konstruktion liegt vermutlich an der damals neuartigen Integralbremse, die die Bremskraft nichtlinear entprechend einer definierten Charakteristik auf Vorder- und Hinterrad aufteilt.
Mit dem Steuerdruck regelt man in diesem System den Durchflusswiderstand des Radbremskreises.
Der Druck des Steuerkreises trägt direkt nichts zum Druck auf den Bremskolben bei.
Ich hoffe, ich habe die Frage richtig verstanden und die Antwort ist befriedigend… ?
Sonst erkläre ich das System gerne mit Zeichungen ausserhalb des Rechtsforums.
lG,
Lupus