Überholen auf Busspur

Hallo meine lieben :smiley:

Folgendes ist mir gestern „passiert“:

Gestern war etwas Stau (viel Stau), eigentlich bin ich ein sehr braver Fahrer aber nach 15 Minuten Stau stehen, liebäugelte ich mit der von mir Rechts liegende Busspur, welche auch durch eine Sperrlinie getrennt ist. Nachdem mich ungefähr das 8 Motorrad auf dieser netten Busspur überholt hat, machte ich mit :-D.
Dieser Gruppenzwang.
Nachdem ich am Ende der Kolonne war und mich einreihte erblickte mich ein auf der Kreuzung stehendes Polizeiauto :-D.
Ich bog rechts ab und hoffte sie erkennen mein Kennzeichen nicht, jedoch sah ich dann im Spiegel sie bogen nach dem ca. 6 Auto hinter mir ein und drehten das Blaulicht auf. Dachte mir, gut Fehler gemacht zahl ich es halt - selber schuld. Bog also recht in eine Einfahrt ein und wartete auf die Polizei, doch sie kam nicht.
Ich weiß nicht ob sie vorbei fuhren und mich nicht einbiegen sahen oder… ???

Weiß wer was im schlimmsten Fall, falls sie mein Kennzeichen haben, diese Strafe kosten wird? :smiley:

Danke

Nix.
Wenn du behauptest, einen langen Bogen gefahren zu sein. Abbiegen kann dir spontan eingefallen sein und das ist nicht verboten:

"Das Vorfahren - nicht im Sinne von Überholen oder Vorbeifahren zu verstehen - mit einem einspurigen Fahrzeug ist auch dann erlaubt, wenn dieses einen mehrspurigen Anhänger zieht, da diese Sonderregelung nur auf die Lenker einspuriger Fahrzeuge abstellt.
Das Einhalten eines seitlichen Sicherheitsabstandes oder das Anzeigen einer Fahrtrichtungsänderung ist nicht vorgeschrieben, da beim Vorbeischlängeln in Schrittgeschwindigkeit auch quer zwischen bereits angehaltenen, ein- und mehrspurigen Fahrzeugen durchgefahren werden darf; ebenso ist ein bogenartiges Ausscheren auf Fahrstreifen für Busse etc. möglich, zumal dort nur das Befahren der Spur in Längsrichtung verboten ist. "

und dabei wird bleiben weil das delikt nicht schwer genug ist um ein verwaltungsstrafverfahren einzuleiten, kann nicht mehr als € 365 ausmachen. sollte es jedoch doch zu einem verfahren kommen ist der höchstsatz € 726.–

Hallo und Danke!

Habe auch gerade mit meiner Rechtsberatung geplaudert.
In 80% der Fälle passiert nichts, weil es „geduldet“ wird bzw. sie dein Kennzeichen nicht erkennen und/oder bei zu dichtem Verkehr dir nicht sofort nachkommen können (wie in meinem Fall) :-).

Mal abwarten und ich werde berichten in 2 Wochen ob und wenn Ja was gekommen ist :stuck_out_tongue:

Danke!

woher willst wissen,das die blaulicht aktion dir gegolten hat ???
nehme mal an das du ,dann stvo mässig gefahren bist.
wenn ich mit dem motorrad fahre,bin ich permanent schuldig :grin:
ich kann ja nicht jedesmal anhalten,wenn ein blaulichterl zufällig in die gleiche richtung fährt.

lg

vielleicht wars ja auch eine freie für Motorräder .

Busspuren für Motorräder | ÖAMTC

ansonsten schätze mal -irgendwas mit 30-40 Euro , ist aber nicht 100% .

… du hast a eigene Rechtsberatung und fragst hier nach den schwerwiegenden Folgen deines Horrorvergehens ??? :wink:

Irgendwie scheisst man sich heute viel mehr in die Wäsche als früher … das sind Lausbubenstreiche und ich hoff du bist ein Mann :wink:

Sperrlinie € 70.-
Busspur € 70.-
bei Anzeige das Doppelte plus ein paar Euro fürs Porto

ahhh, der papageio plappert wieder mal blödsinn aus dem eigenerlebten stegreif … :wink:

die gesetzliche regelung für ‚vorfahren‘ bei/an stehender kolonne (siehe: mein zitat) dürfte dir entweder ein dorn im auge sein, oder du begreifst den unterschied in den bedeutungen von ‚vorfahren bei/an stehender kolonne‘ und ‚befahren in längsrichtung‘ nicht. damit bist du allerdings in guter gesellschaft, denn sogar jemand aus der ÖAMTC-rechtsabteilung kann die beiden begriffe nicht auseinanderhalten, daher - im zweifel nix scheißn und auf die stauverursachenden auskünfte von motorradfeinden scheißn, mein rat … :wink:

die zahlen, die du nennst, mögen ja deine persönliche zahlungswilligkeit darstellen: zwingend vorgegeben sind sie nicht und im gegenständlichen fall irrelevant - schon alleine deswegen, weil ‚sperrlinie überfahren‘ bei einer busspur wegfällt - diese ist nämlich derart gestaltet, daß sie am linken rand eine durchgehende linie als begrenzung aufweist. schon deswegen: selber schuld, wenn du dir gleich 2 delikte einreden läßt… und nerv’ nicht weiter mit ‚aber dort ist eine sperrlinie‘ usw - denn wenn ich die busspur bogenförmig befahren darf, ist es nur zwingend logisch, daß ich auch die begrenzung so oft ich möchte bzw es nötig ist, um ein bogenförmiges ausscheren zu gewährleisten, überfahren darf.

Die Chancen dass dir das gegolten hat, sind eher gering. Ich wette die ham an Funkspruch reinbekommen und deshalb das Blaulicht aufgedreht.
Dass dich ein fahrendes Polizeiauto wegen einem kleineren Verkehrsverstoß aufhält ist wohl eher selten - die haben ja auch noch was anderes zu tun!

seh ich auch am ehesten so …

Na sewas - da würde sich meine Rechtschutzversicherung aber freuen, wenn ich bei jedem kleinen Delikt vorsorglich nachfrage, was da auf mich zukommen könnte. Für eine Tages-Tour wie heute nach Mariazell kommt wahrscheinlich jedes Mal eine ganze A4-Seite zusammen, weil Verkehrsraudi, wie ich nun mal bin, bin ich zB auf dem Rohrer Sattel zwischendurch sogar mal fast 85 km/h gefahren! :wink:

Mah, hoffentlich liest die Polizei hier nicht mit!

interessiert die kapplständer doch eh genau garnicht.
ich fahr fast jeden tag auf der burggasse an polizeiautos vorbei(wenn die nicht gerade selbst die busspur verwenden…ohne blaulicht…weil ihnen der stau zu blöd wird). jeder radfahrer dort hält den bus mehr auf als ein motorrad

wennst meinst!!

:grin: :wink: