Überholen bei Sperrlinie???

Lies Dir mal den Beitrag voN „JaJaJa“ durch. Da ist es klar und deutlich erklärt. Zum Vorbeifahren sind jeweils „Fahrzeugreihen“ auf verschiedenen Fahrstreifen der selben Fahrtrichtung notwendig. Im Fall um den es hier geht handelt es sich somit eindeutig um „Überholen“ und nicht um „Vorbeifahren“.

Servus
Ully-Bär

ist doch nur Begriffsklauberei, damit auch die Juristen was zu tun haben und die Gesetze für Normalsterbliche nicht mehr zu verstehen sind.

Das Voerbeifahren/Überholen, was auch immer, ist in diesem Fall erlaubt, wenn der seitliche Sicherheitsabstand gewährleistet ist und die Sperrlinie nicht überragt wird. Ich weiß das, da ich bei genau so einer Aktion von einem Autofahrer abgeschoßen wurde. Der fuhr zunächst ganz rechts, was ich als nachfahrender Motorradfahrer so interpretiert habe, daß er mir Platz machen will. Als ich dann überholte wollte der aber ein Wendemanöver (über die Sperrlinie) durchführen und hat mich so abgeschossen.

Bei der Gerichtsverhandlung (die gegnerische Versicherung hat nicht unversucht gelassen, um nicht zahlen zu müssen) kam dann auch mein Überholmanöver zur Sprache. Der Richter bestätigte dann in seinem Urteilsspruch, daß ich mich vollkommen korrekt verhalten habe und der Überholvorgang gesetzeskonform war, die Versicherung mußte zahlen (nach etlichen Sachverständigengutachten und fast 3 Jahren !!!, wer so etwas erlebt hat, beginnt an unserem Rechtssystem zu zweifeln).

für die auskunft, auch wenn es leider nicht auf einem sehr angenehmen weg für dich herausgekommen ist