Ist das Überholen bei einem Auto wenn ich den Fahrstreifen nicht wechseln muß, die Fahrbahnen jedoch durch eine Sperrlinie getrennt sind, das Auto aber soweit nach rechts fährt wie möglich und ich noch ausreichend seitlichen Sicherheitsabstand habe, verboten oder nicht??
Kann mir da mal wer von rechtlicher Seite aufklären.
0 ahnung.
bin ich nicht der einzige der das nicht weiss ggg
sofern die sperrlinie nicht überfahren wird oder andere bestimmungen verletzt werden (seitlicher sicherheitsabstand, geschwindigkeit etc.)
siehe auch:
VwGH Erkenntnis
Geschäftszahl 81/03/0301
Entscheidungsdatum 19820505
Veröffentlichungsdatum 20040302
Index
90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm
StVO 1960 §9 Abs1;
Rechtssatz
Das Delikt nach § 9 Abs 1 StVO begeht, „wer eine Sperrlinie
überfährt“. Ein „Überholen trotz deutlich sichtbar angebrachter
Sperrlinie“ ist nach § 9 Abs 1 StVO nicht unter Strafe gestellt.
Dokumentnummer
JWR/1981030301/19820505X01
ciao chris
hören. danke für die detailierte auskunft
Die Sperrlinie darf auch nicht überragt werden. Das ist bei einem Motorrad schon ein Unterschied.
wenn bei vorhandensein von sperrlinien überholt wird darf diese nicht überragt werden
hab den § 16 Abs. 2 lit. b übersehen
…nicht überholen…
bei ungenügender Sicht und auf unübersichtlichen
Straßenstellen, z. B. vor und in unübersichtlichen Kurven und
vor Fahrbahnkuppen; es darf jedoch überholt werden, wenn die
Fahrbahn durch eine Sperrlinie (§ 55 Abs. 2) geteilt ist und
diese Linie vom überholenden Fahrzeug nicht überragt wird,
ciao chris
Fahrstreifenbreite: ca. 3,5Meter
Autobreite: 1,8 Meter
Sicherheitsabstand re + links le 0,5 Meter
ergibt 2,8 Meter
WER BEKOMMT AUF 0,8 Meter ein Motorrad durch? Da ist der Lenker bei vielen schon breiter.
Steht irgendwas im Gesetz, wie breit ein Fahrstreifen ist?
3lg
Harald
für dosentreiber gilt ja das rechtsfahrgebot ggg
ciao chris
um die RECHTLICHE Sicht der Dinge!! gggg
Das es geht, Sperrlinie hin oder her, war nicht die Frage!
3lg
Harald
dem fall is des ja kein überholen sondern ein vorbeifahren,aber der sicherheitsabstand und die geschwindigkeitsunterschied muss passen und darf aber auch nicht über der höchstzulässigen gesch.sein
wm37
kanns nicht sein, weil vorbeifahren kannst nur an stillstehenden Fahrzeugen und nicht an fahrenden.
weil wenn sich 2 autos in die selbe richtung bewegen und auf zwei voneinander nicht getrennten fahrstreifen fahren so ist das auch ein vorbeifahren,hab ich zumindest in erinnerung
wm37
Beim geschilderten Beispiel handelt es sich eindeutig um „Überholen“
CU
Ully-Bär
glaub mas vorbeifahren
wm37
Grundsätzlich bin ich ja ein leichtgläubiger Mensch. Bei rechtlichen Dingen drängt sich mir aber immer eine Frage auf, deshalb auch hier:
Wo steht das???
Servus
Ully-Bär
aber vorbeifahren ist ja normalerweise nur gestattet wenns kolonnenverkehr gibt oder nicht???
(29) Überholen: das Vorbeibewegen eines Fahrzeuges an einem auf derselben Fahrbahn
in der gleichen Richtung fahrenden Fahrzeug; nicht als Überholen gelten das Vorbeibewegen
an einem auf einem Verzögerungs- oder Beschleunigungsstreifen fahrenden
Fahrzeug oder an einem auf einem Radfahrstreifen fahrenden Radfahrer sowie das
Nebeneinanderfahren von Fahrzeugreihen, auch mit unterschiedlicher Geschwindigkeit,
auf Fahrbahnen mit mehr als einem Fahrstreifen für die betreffende Fahrtrichtung
und das Nebeneinanderfahren, auch mit unterschiedlicher Geschwindigkeit,
im Sinne des § 7 Abs. 3a.
(30) Vorbeifahren: das Vorbeifahren eines Fahrzeuges an einer sich auf der Fahrbahn befindenden, sich nicht fortbewegenden Person oder Sache, insbesondere an einem anhaltenden, haltenden oder parkenden Fahrzeug.
§ 7 (3) Auf Straßen mit wenigstens zwei Fahrstreifen für die betreffende Fahrtrichtung darf, wenn
es die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs erfordert, der Lenker eines Kraftfahrzeuges
neben einem anderen Fahrzeug fahren. Er darf hiebei, außer auf Einbahnstraßen,
die Fahrbahnmitte nicht überfahren. Die Lenker nebeneinander fahrender Fahrzeuge
dürfen beim Wechsel des Fahrstreifens den übrigen Verkehr weder gefährden noch
behindern.
(3a) Im Ortsgebiet darf der Lenker eines Kraftfahrzeuges auf Straßen mit mindestens zwei
durch Leit- oder Sperrlinien gekennzeichneten Fahrstreifen für die betreffende Fahrtrichtung
den Fahrstreifen frei wählen.
mfg
… ist das nicht erlaubt. Hab so einen Fall schon „live“ miterlebt. Habe 2 oder 3 Autos, die mit 50 km/h unterwegs waren mit ca. 70 km/h überholt. Kurz darauf holte mich die Rennleitung aus dem Verkehr und beanstandete das Überholen im Überholverbot. Als ich den netten Herrn darauf hinwies, dass ich die Sperrlinie aber nicht überfahren hab und auch nicht darüber hinausragte, meinte dieser o.T. „des is Wuascht“. Nachdem ich auch nicht gerade leise unterwegs bin, hab ich brav eingezahlt und mich auf keine Diskusion eingelassen.
Falls sich die Frage aber nur auf die Sperrlinie und nicht auf das Überholverbot bezieht, hat sich das eh erübrigt, obwohl eine Sperrlinie ein Überholverbot eigentlich kennzeichnet.
Mfg, René
noch im codex nachgeschlagen und da steht:§2absatz29:überholen:das vorbeifahren eines fahrzeuges an einem auf derselben fahrbahn in der gleichen richtung fahrenden fahrzeug;nicht als überholen gelten das vorbeibewegen an einem in der gleichen richtung auf einem radfahrstreifen fahrenden radfahrer sowie das nebeneinanderfahren von fahrzeugreihen,auch mit unterschiedlicher geschwindigkeit,auf strassen mit mehr als einem fahrstreifen für die betreffende richtung.
absatz 30:vorbeifahren:das vorbeibewegen eines fahrzeuges an einer sich auf der fahrbahn befidenden,sich nicht fortbewegenden person oder sache,insbesondere an einem anhaltenden,haltenden oder parkenden fahrzeug.
da gesagt wurde das genügend seitenabstand beim überholen vorhanden gewesen ist würde das für mich bedeuten das überholen ohne strafe möglich ist.
wm37