85Eur für 21km/h: Anonymver- vs. Strafverfügung

Hallo Leute,

hab in Graz (göstingerstr.) anscheindend einen 30er übersehen und jetzt eine Strafverfügung mit 85EUR für 51km/h im 30er erhalten. Das ganze soll am 12.08 gewesen sein - also schon a zeiterl her. Find es komisch, dass strafverfügung drauf steht und auch der wortlaut is komisch „…, wobei die Überschreitung mit einem Meßgerät festgestellt wurde. …§52 lit.a Z. 10a StVO…“

nix von " …Messtoleranz zu Ihren Gunsten …" und §20 Abs. 2 StVO

Da es gegen 17h war und ich mit meinen 51km/h keine Schulkinder oder sonst jemanden gefährdet hab, find ich die Strafe als ziemlich hoch. Weiß nicht mal mehr ob ich oder ein Kumpel da unterwegs war. Würd also gern einen Einspruch machen - kann mir wer einen Tip geben wie man so was macht und was man da aushandeln kann?

Lg
Gottfried

70% zu schnell! Kann man so oder so sehen.
Ich finds auch zu hoch, aber für das dass du gedacht hast du bist im Ortsgebiet (50km/h) bist eh noch langsam gefahren. Ich hätt da sicher meine 65 km/h drauf gehabt. Das wär dann teuer geworden.

mfg
Horst

davongekommen, das iss anderorts SEHR VIEL teurer !

-christian

Geschwindigkeitsüberschreitung im Stadtgebiet um 70%, da kannst noch „danke“ sagen!

Bei 50Km/h wären das 85Km/h,

Bei 80Km/h wären das 136Km/h

Bei 130Km/h wären das 221Km/h

Sei froh, dass du den Führerschein noch hast…

Also:
Fangen wir mit dem einfachen an:
Der § 20 StVO ist die Bestimmung über die allgemeinen Geschindigkeitsbeschränkungen also 50 km/h im Ortsgebiet. In diesem Fall war es aber eine beschilderte Geschwindigkeitsbeschränklung auf 30 km/h, somit kommt der § 52 StVO zum Tragen.

Jetzt wird es komplizierter:
Die Bestimmung über die Meßtoleranz findet sich in den Verwendungsrichtlinien der Meßgeräte bzw in Bezug habenden Befehlen und Erlässen. Der Abzug erfolgt bei der Anzeigeerstattung (meist automatisiertes Formular). Im Zuge des Verwaltungsstrafverfahrens kannst Du diese Anzeige anfordern bzw darin Einsicht nehmen. Dort müßte die gemessen Geschwindigkeit sowie die abgezogene Meßtoleranz ersichtlich sein. Ist keine Toleranz abgezogen, könnte ein Verfahrensfehler vorliegen (Möglichkeit der erfolgreichen Beeinspruchung) bzw würde die Übertretung um 2 km/h (Radar) bzw 3 km/h (Laser) geringer sein und das würde sich in diesem Fall entscheidend auf die Strafhöhe auswirken.

Einerseits schreibst Du: hab in Graz (göstingerstr.) … andererseits: Weiß nicht mal mehr ob ich oder ein Kumpel da unterwegs war … Das ist aber schließlich entscheidend. Wenn Du jemanden benennen kannst, der die Übertretung gesetzt hat, bist Du die Sache los, ansonsten dürfte es heißen:
Zahlen macht Frieden.

Die Höhe selbst geht in Ordnung. Ist der normale Satz.

Servus
Ully-Bär

ob das diese private firma war, die dort gemessen hat. Ich glaub, da gibt es irgendein Urteil dass die das entgegen der ursprünglichen Verträge gar nicht dürfen…

ansonsten: unter pech gehabt abhaken…

Gruss, jkl

Diese Bestimmung ist in der StVo enthalten und muß deshalb nicht extra irgendwo angeschrieben sein. Es ist auch in ganz Östrreich Rechtsfahrgebot und das steht auch nirgends extra angeschrieben …

Und Nichtwissen schützt nicht vor Strafe.

Servus
Ully-Bär

Vorweg einmal: Ich bin kein Verwaltungsstrafjurist, habe also weder mit Verfahrensfragen noch der Höhe der Strafbemessung zu tun. Kann dazu also wenig bis gar nix sagen. Mit Vermutungen oder persönlichen Meinungen wird Dir nicht gedient sein.

Zum konkreten Fall: Ich würde auf jedem Fall einen Einspruch probieren. Man kann schließlich nicht zugleich an zwei Stellen angehalten und kontrolliert werden. Gerade bei LKW-Kontrollen gibt es da eigene Aufzeichnungen (EG-Formblatt) wann und wo die Anhaltung bzw Kontrolle erfolgt ist. Ein Unterschreiben der Tachoscheibe ist nicht Pflicht. Bestätigung ist nicht vorgesehen.

Anhaltezeit und Zeitpunkt der Feststellung der Übertretung müßen nicht zwangsweise die Selbe sein. Gerade bei LKW-Kontrollen. Wenn zB die Herausgabe der Tachoscheiben der letzten 5 Arbeitstage verweigert wird, erfolgt diese Übertretung erst zum Zeitpunkt der Aufforderung und nicht schon 3 Minuten vorher bei der Anhaltung. Das Selbe ist zB bei der Verweigerung eines Alkotests.

Das Nichtmitführen der Urlaubsbestätigung bzw der Fahrtenschreiberscheiben scheint ja ziemlich klar und deutlich zu sein. Die Tempoüberschreitung müßte auf der Tachoscheibe erkennbar sein, wenn nicht dann sehe ich doch zumindest beim UVS eine Möglichkeit mit einem Einspruch durch zu kommen.

Wie gesagt, über die Höhe der Strafe kann ich nichts konkretes sagen. Die Strafen ändern sich auch von Behörde zu Behörde.

Habe die Ehre
Ully-Bär

statt 60 bist 80 gefahren ??

das is doch viel oder ?

wird vermutlich bei lkws anders gewertet :frowning:

wenn das beim moped auch so wär wäre ich scho pleite !

mfg

da Topfinger

Wenn tatsächlich ein Fehler im Verfahren zu finden ist kannst ja einen Versuch starten das Strafausmass zu reduzieren.

Ich denk mir aber (auch wenns mich trifft) es hat dich halt EINMAL erwischt, aber sind wir doch ehrlich theoretisch könnte das jeden Tag passieren, sogar mehrmals! oder bist du sooo ein braver?
Wenn ich nur an die tägliche Fahrt mit dem Eisen in die Arbeit denk, könnt jeden Tag der Zettel 3x weg sein.

Ich selbst hab grad 101€ gespendet (verstecktes fixes Radar am Ortsende von ST. Georgen ob Judenburg).

Geniess den schönen herbst und tu nicht jammern!

schönen Gruß, SR_Karl

na irgendwer muss ja der dumme sein !

danke tschick-packl !! :slight_smile:

mfg

da Topfinger

Stimmt, obwohl es sicher die wenigsten zu wissen scheinen!;0)

Gruß Harry

Naja…soooo unrecht hast nicht!gg

Gruß Harry

zwischen Absolut (+21 km/h) und Relativ (+70%).

Und damit fangen alle Tricks der Statistiker an…

) Bezogen auf den relativen Unterschied ist unser Temposünder ein Raser von der ganz bösen Sorte.

)In Absoluten Zahlen sieht die Sache ganz anders aus. Ich behaupte einmal, dass viele unter uns nicht in der Lage sind konstant 30 km/h (+/-1 km/h) zu fahren, weil Tachoabweichung, Ablesefelher (Paralaxenfehler) und Ableseintervall (Konzentration auf den Verkehr) bei einem normalen Bike locker +/- 10 km/h bedeuten!

Ein weiteres Thema sind die vielen vollkommen unsinnigen 30er Zonen und die mittlerweile standardmäßig hirnlosen Beschilderungen. Aus meiner Sicht sind 80% aller 30er Zonen reine Abzocke und haben keinen Zusammenhang mit dem Thema Sicherheit. Vielfach ergeben sich Gefahrenquellen (Stellen mit hoher Unfallhäufigkeit) aus straßenbaulichen Fehlkonstruktionen, die man leicht beheben könnte. Aber man montiert lieber eine Tafel und zockt ab.

müßtest am Polizei Posten gehen und müßtest mit den Polizisten einwenig Handeln.

Mfg Dt 50 Rider

wirklich einfach schaun, ob du mit den entsprechenden Beamten kontakt aufnehmen kannst, und dann DIE fragen ob das was dann nach der Anhaltung so in der Bürokratie abgegangen ist rechtmäßig ist.

Oft hilfts nämlich wenn man sich schuldig bekennt, die Beamten aber nicht als die „arschlöcher die ihren Job nicht richtig machen“ hinstellt, und sich erkundigt wieso der Fall genau so gehandhabt wurde wie es passiert ist…

Vielleicht bist den Kiberlis ja sympathisch und sie drehen was, damits weniger wird auf der REchnung :slight_smile:

Kiberer sind oft auch recht nette Menschen :slight_smile:

Du hast da keine Chance! Die haben null Kulanz. Ich bin unlängst mit meinem Vorderreifen bei einer roten Ampel zwischen der Linksabbieger- und Geradeausspur auf der Haltelinie gestanden - wie es jeder macht wenn er sich vorbeischlängelt, um von den Autos besser gesehen zu werden.
Fazit: 152 EUR Strafe wegen Überfahrens der Kreuzung bei Rot (!!!) sowie Abbiegen von der Geradeausspur über eine Sperrlinie (letzter Leitlinienstreifen geht immer nahtlos in die Haltelinie über, ist also anscheinend eine Sperrlinie).
Einspruch (weil keine Gefährdung oder sonst irgendwas) war fruchtlos, unterm Strich dafür dann 183 EUR!!!
FÜR NIX!!!
LG Nick

Statement war ja auf Dirty bezogen und nicht auf einen Einspruch.

180 Euro sind schon ein fetter Brocken :frowning:

Ich habe auch schon mal 70€ gezahlt, weil ich statt einen 50er einen 70er gefahren bin!!
Und weitere 21€ weil ich mich in einem Nebengässchen gespielt habe und ohne Helm gefahren bin!!
Und ich hätte auch schon fast 600€ gezahlt, weil ich bei einem Feuerwehreinsatz ca. 200m im Fahrverbot gefahren bin!!