Ein Freund von mir macht grad den A-Schein und laut Fahrschule darf man unter einer Körpergrösse von 150cm und über einer Körpergrösse von 200cm in Österreich nicht den A-Schein machen.
§ 4. (1) Die Eignung einer Person zum Lenken von Kraftfahrzeugen setzt eine Körpergröße von mindestens 155 cm, bei Kraftfahrzeugen
der Klassen C, C1 und D von mindestens 160 cm und bei
Kraftfahrzeugen der Klasse A von höchstens 200 cm voraus.
(2) Personen, deren Körpergröße das im Abs. 1 angeführte
Mindestmaß nicht erreicht oder Höchstmaß überschreitet, gelten unter
den in § 8 Abs. 3 Z 2 oder 3 FSG angeführten Voraussetzungen als zum
Lenken von Kraftfahrzeugen geeignet, wenn dieser Mangel durch die
Verwendung von Behelfen, Fahrzeugen mit bestimmten Merkmalen oder
Ausgleichkraftfahrzeugen ausgeglichen werden kann.
Was soll der Bledsinn?
Derf a jetzt nur bestimmte Motorradln fahrn ?
Wird jo klar sein das a ned mit ana Honda Monkey fahrén will.
Oder als Jopperl Fahrer a Windschüd mit min. 1.60m haum muß?
Körpergröße : FSG-GV § 4 Die Eignung einer Person zum Lenken von Krafträdern setzt eine Körpergröße von mindestens 155 cm und höchstens 200 cm voraus.
Mangelnde Voraussetzungen können durch Behelfe und Anpassung des Fahrzeuges ausgeglichen werden. (Bedienungselemente wie Fahrtrichtungsanzeiger, Hand- und/oder Fußbetriebsbremse, Handwechselgetriebe und automatische Kupplung, nur mit Beiwagen etc.)
Bei der Lenkberechtigung der Klasse A können praktisch bestimmte Motorradarten vorgeschrieben werden: Chopperbauweise für Personen unter 155 cm oder Endurobauweise für Personen über 200 cm Körpergröße, wobei auch Höchst- bzw. Mindestsitzhöhen (gleichzeitige Bodenberührung mit beiden Füßen) in Betracht kommen.
Die Körper- bzw. Muskelkraft betreffende Eignung einer Person zum Lenken kann auch das Eigengewicht des Motorrades eingeschränkt werden.
Die Führung eines Kraftrades erfordert die volle Aktionsfähigkeit beider Arme sowie Beine und insbesondere den beiderseitigen Faustschluss. Führer von Krafträdern müssen darüber hinaus in der Lage sein: [ul][] ihren Sturzhelm einzustellen,
[] das Kraftrad auf seinem Ständer abzustellen oder von diesem herunterzunehmen,
[] das Kraftrad durch seitliches Schieben ohne Motorkraft fortzubewegen und in Form eines Halbkreises zu wenden,
[] das Gleichgewicht des Fahrzeuges bei verschiedenen Geschwindigkeiten sowie
[] in unterschiedlichen Fahrsituationen einschließlich der Beförderung eines Beifahrers zu wahren und
[] beim Durchfahren einer Kurve die Schräglage einzuhalten. [/ul]