Abstellen zw Fahrradstangen ?

Es gibt in Wien an versch. Plätzen Rundrohre die in ca 1m Abstand schräg zum Gehsteig im Asphalt eingelassen sind. Da eine Enduro (mit Hauptständer) kaum breiter als ein Fahrrad ist überlege ich meine Honda dort reinzustellen.

Erstens kann ich sie dort anketten, vor allem aber kann sie von ein- u. ausparkenden Dosen nicht umgestossen werden. Leider schon einigemal passiert
mit entsprechenden Schäden.

IST DAS LEGAL ?!

sonst wären die Dinger als Fahrrad und Motorradabstellbügel bekannt :slight_smile:

ist kein problem, muß meine den sommer auch dazwischen anketten

sonst ist die Kati auch gleich wieder weg…

grad die KTM`s sind recht beliebt…

Tom

… du musst das Motorrad platzsparend am Fahrbahnrand abstellen.

SO gesehen spricht nichts gegen ein Parken zwischen den Bügeln.

Du wirst aber recht bals Schäden feststelen können, die von Radfahrern stammen, die diese Art des Parkens nicht tolerieren (Tschik am Sitz ausgedrückt, Rückspiegel abgebrochen, etc.).

Die sind miltanter, als man glaubt und da sie kein Kennzeichen am Fahrzeug haben auch nicht auszuforschen.

Ich würde es an deiner Stelle bleiben lassen.

LHG, Schlucki

jetzt ganz drauf an wo die rohre befestigt sind, bei uns vor der bude gibt es eigens für motorrader die dinge auf der strasse,50 meter weiter auf einer sperrfläche,bzw. gehsteig für die 2 räder mit totalem motorverlust. ist also meiner meinung nach eine frage des standortes - leider wird bei uns das in anderen ländern durchaus übliche parken am gehsteig in fahrtrichtung nicht toleriert

gruß

soviel ich weiß darf man das seit kurzem!! also ich werd mein bike auch zwischen den fahrradbügeln abstellen!

lg, silvi

also laut www.suf.at/motorradrecht heisst es:

Einspurige Fahrzeuge sind am Fahrbahnrand platzsparend aufzustellen.
Auf Gehsteigen ist das Abstellen nur erlaubt, wenn Parkplatzmarkierungen vorhanden sind.
Die Regelung bei Bodenmarkierung ist zu beachten.

demnach denke ich, dass es nicht legal ist.
Um sicher zu gehen, kannst ja mal bei einer Fahrschule nachfragen, die sollten die aktuellsten Spielregeln kennen.

auch solche Röhren, die am Fahrbahnrand in den Boden eingelassen sind (bspw. Augasse bei der WU-Wien), so gesehen verstößt das Einparken dort gegen keine Fahrverbote oder Parkverbote (Sperrfläche, Gehsteig etc.) - die eigens für Fahrräder eingerichteten Vorrichtungen sind durch die STVO nicht geregelt und können dementspr. auch nicht rechtswirksam kundgemacht.
Wie schon gesagt, sobald sich solche Ständer am Gehsteig, in Wohnstraßen, Fußgängerzonen, auf Sperrflächen etc. befinden, gelten wieder die Bestimmungen des §23 StVO.

Ansonsten schließe ich mich jedoch den Aussagen an, dass mit diesen Aktionen die Radfahrer verärgert werden und mit Sachbeschädigungen zu rechnen ist.

mfg

habe bei der MA65 angefragt und folgende Antwort erhalten:


Zu Ihrer Anfrage hinsichtlich dem Abstellen von Motorrädern bei bzw. in Fahrradständern darf Folgendes mitgeteilt werden:

Wie der Name schon sagt, sind Fahrradständer zum Abstellen von Fahrrädern im Straßenraum angebracht, befinden sich allerdings diese Fahradständer auf der Fahrbahn, so dürfen durchaus Motorräder d a n e b e n abgestellt werden, bzw auch angekettet werden. Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass einspurige Kraftfahrzeuge platzsparend und unter Bedachtnahme auf die beste Ausnützung des vorhandenen Platzes abzustellen sind, darf demnach auch neben Fahrradständern geparkt werden.

jetzt hab ich es schwarz auf weiss !