Alkoholgrenzen in Österreich

Mein Unfallgegner in Österreich hatte lt. Polizeiprotokoll 0,08 mg/l Blutalkohol. Lässt sich das auf die deutschen pro-mille-grenzen umrechnen??? (ich hatte 0,00 am lenker ;-), logisch)
Danke u Gruß aus Berlin
Helmut

in der Atemluft sind umgerechnet 0,16 Promille Alkohol im Blut.

ciao chris

…messung hat 0,00Promille ergeben und mit nem mentholzuckerl 0.89promille. messung mit atemluft. auch keine schlechten werte!

mfg Andi

1 promille ist sowoh lin österreich als auch in deutschland 1 promille.

was ich verstanden habe ist:
die 0,08mg beziehen sich auf 1 l atemluft.
wie komme ich dann auf 0,16 por-mille blutalkohol?
danke schon mal für die anregungen.
gruß
Helmut

Das stimmt exakt: 0,1 mg/l Atemluftalkoholgehalt entspricht 0,20 Promille Blutalkoholgehalt.

Ist der gerichtsmedizinisch angewendete Umrechnungsschlüssel und auch dort viele Gegenproben so belegt.

Hintergrund: Der Alkomattest liefert immer mg/l weil eben die Atemluft getestet wird. Die Blutprobe ermittelt Promille Blutalkoholgehalt.

Servus

Ully-Bär

0,89 Promille würden 0,445 mg/l AAG entsprechen. Der Alkomat zeigta ber nur 2 Komastellen an also könnten es nur 0,88 0der 0,90 sein.

Nebenbei: Vor einem Alkotest ist eine Pflichtwartezeit (15 Minuten) einzuhalten. In dieser Zeit darf weder alkoholhaltige Mundduschen, Zuckerl konsumiert und auch nicht geraucht werden. Auch die Einwirkung eines Alkoholrestes in den Schleimhäuten durch unmittelbar vorhergeheneden Alkoholgenuß ist damit ausgeschlossen.

Bitte zweifelt nicht dauernd die diversen testverfahren an 8siehe auch Radar, laser etc …). Bei anderen Untersuchungen (zb ärtliche Tests, Mechaniker) passiert das auch n icht.

Servus
Ully-Bär

dass wenn zb ein geringer alkholgehalt (oder egal welcher höhe durch einen polizisten (und dessen messgerät)festgestellt wird man dagegen eine art einspruch erheben kann und die polizisten dich dann zum nächsten zuständigen (amtsarzt oder labor) bringen müssen um den test zu wiederholen (sprich zu bestätigen) unter kontrollierten bedinungen!
arbeite selber im labor im akh (als biomedizinischer analytiker (mta)) allerdings aber als student und hab das von den dort arbeitenten mta’s gehört.
weil ein polizist hat ja keine möglichkeit das messergebnis technisch richtig zu validieren da er ja keine möglichkeit hat das messgerät zu prüfen bzw qualitätskontrollen zu fahren.

hmm irr ich mich?

Die Testergebnisse der Atemluftkontrollen werden nämlich immer häufiger von sehr kompetenten Medizinern angezweifelt, warum also nicht auch von uns Laien ohne deinem Hintergrundwissen?

Die Sachverständigen vieler rechtsmedizinischer Institutionen betonen immer wieder, dass ein Rückschluss aus einer gemessenen Atemalkoholkonzentration auf eine zur gleichen Zeit vorliegende Blutalkoholkonzentration mit der erforderlichen Sicherheit nicht möglich sei.
Fakt ist, dass der mg/l bzw. Promille Umrechnungsfaktor von 1:2000 lediglich juristischer, nicht jedoch medizinischer Natur ist.
Dieser Umrechnungsfaktor ist nicht nur von Mensch zu Mensch verschieden, er ist vielmehr auch beim einzelnen Menschen von Tag zu Tag unterschiedlich. Weiters gibt es derzeit noch keine wissenschaftlich fundierte Aussage darüber, wieso die AAK in der Anflutungsphase gegenüber der BAK signifikant überhöht ist.

Während bei der Blutalkoholbestimmung eben wegen einer möglichen Alkoholanflutung eine Rückrechnung während der ersten 2 Stunden nach Trinkende zu unterbleiben hat, so dass es insoweit auf den festgestellten Wert der Blutalkoholkonzentration alleine ankommt, ist eine Atemalkoholmessung schon 20 Minuten nach dem möglichen Trinkende zulässig.

Die medizinischen Sachverständige mussten allerdings feststellen, dass in den Fällen, in denen zunächst eine Atemalkoholprobe und im Anschluss hieran eine Blutprobe durchgeführt wurde, in den Fällen, in denen vom Bestehen der Anflutungsphase auszugehen war, die festgestellte Atemalkoholkonzentration tatsächlich deutlich höher ausfiel als die letztlich festgestellte Blutalkoholkonzentration. Eine mögliche Erklärung hierfür mag zwar die Alkoholdiffusion aus dem Magen in die Lunge sein, wissenschaftlich untersucht und sicher festgestellt ist dies derzeit jedenfalls noch nicht.

Dies bedeutet letztlich nichts anderes, dass es dazu führen kann, dass derjenige, der in eine Alkoholkontrolle kommt, zu überlegen hat, wann er den letzten Schluck Alkohol zu sich genommen hat. Liegt der letzte Alkoholgenuss weniger als 2 Stunden vor der Kontrolle, was ja sehr häufig der Fall ist, sollte er auf alle Fälle zusätzlich eine Blutalkoholbestimmung vornehmen lassen. Liegt der letzte Alkoholgenuss länger als 2 Stunden zurück, ist der Alkohol vollständig resorbiert und wird nun abgebaut, fallen die Werte der Atemalkoholprobe nämlich regelmäßig geringer aus als die der Blutprobe. Das dies in Einzelfällen zu einer fatalen Ungleichbehandlung führen kann und wird, bedarf eigentlich keiner weiteren Diskussion.

So schaut´s aus!
Harry


dem leider nicht so. Die Atemalkoholbestimmung durch die von der Exekutive verwendeten Alkomaten, mit all ihren Vor- und Nachteilen, ist bereits rechtsgültig.

lg Harry

Dafür bist Du der Experte. Wenn diese Aussagen stimmen (woran ich ja nicht zweifeln kann) ist jede weitere Verwendung von Alkomaten bzw den in Zukunft vorgesehenen Alkovortestgeräten sofort zu stoppen.

Erste Nebenerscheinung wäre natürlich das dann wesentlich weniger alkoholsierte Lenker festgestellt werden könnten, da man ja mit jedem Probanten zu einem „in öffentlichen Sanitätsdienst stehenden“ Arzt fahren müßte. Dazu wäre noch dann die Frage der „Mitwirkungsverpflichtung“ zu klären, betreffend Duldung der Blutabnahme.

Zweite Folge wäre: Auf Grund der geringen Aufgriffsquote würden auch die entsprechenden Verfahren zurückgehen inklusive wesentlich weniger Nachschulungen und verkehrspsychologischen Gutachten. Da würde mancher ganz schön schauen wenn weniger Geld hereinkommt - oder???

Für mich sind die Ergebnisse der Atemalkoholuntersuchung rechtsgültig und damit hat es sich. Ich denke darüber haben sich andere Leute schon genug den Kopf zerbrochen und mache wir deswegen keine Sorgen.


Servus
Ully-Bär

Es ging bei dem Posting auch nicht um die Rechtsgültigkeit der Alkotests sondern um die medizinische Relevanz, ab egal!

Geringere Aufgriffsquote als die 2 Prozent der Alkolenker die derzeit in Österreich erwischt werden gibt es doch ohnehin kaum mehr. Andere EU-Länder mit ca. 40 Prozent Aufgriffsquote zeigen sehr wohl wie es funktionieren kann.

Bezüglich deiner wirtschaftlichen Bedenken was meinen Berufsstand angeht freu ich mich wirklich dich beruhigen zu können, da durch die neuen gesetzlichen Bestimmungen (Probeführerschein, Mehrphasenausbildung, Vormerksystem, D-Screenings, Testung älterer verkehrsauffälliger Kraftfahrer etc.) seit Jahren die Auftragslage unsere Branche stetig zunimmt und der Zenit noch lange nicht erreicht ist.

Außerdem: Gesoffen und gefahren wird sowieso immer fgg!

lg Harry

wer hat denn das zerzapft?

sponsi

du meinst milligramm pro liter atemluft ? einfach verdoppeln dann hastu den BAK wert…

schau mal auf wikipedia… da erklärt sich alles g

Ciao
Alex

danke euch! so steht also fest, dass mein unfallgegner mich übersehen hat, obwohl er nicht bes… war …
gruß
Helmut