Möchte mir eine alte Triumph restaurieren und wollte wissen, ob ich mit irgendwelchen Represalien zu rechnen habe, wenn ich das Motorrad (sollte es jemals fertig werden) wieder anmelden will. Habe im „Motorradrecht“ nachgelesen und diesbezüglich nichts gefunden. Da ich mit Sicherheit das Ganze nicht auf die Spitze treiben werde und auch nicht davor zurückschrecke anstatt einer Hutmutter eine normale Mutter oder zeitgenössische Gimmicks zu verbauen geht meine Frage dahin, ob es wie bei einer normalen Anmeldung zugeht, oder ob ich von Haus aus zu irgendeiner Prüfstelle pilgern muss um mir den Segen dort abzuholen? Ich muss dazu sagen, dass das Motorrad in den 1980ern abgemeldet wurde, alle Papiere und Kaufvertrag vorhanden sind. Es ist auch kein Vermerk im Typenschein, dass vor Wiederanmeldung das Motorrad vorgeführt werden muss. Sollte jemand hinsichtlich solcher Thematik Erfahrung haben, bitte teilt es mir mit! Ich will nicht unnötig Zeit und Geld investieren um dann letztendlich an der österreichischen Bürokratie zu scheitern.
P.S.: Danke auch an „Motorradrecht“- sehr informatives Nachschlagewerk!
Schöne Grüsse
Razzzi
das klappt ganz normal ohne probleme!
lg. Herbert
…habe ich auch restauriert. Vor der Anmeldung musste ich lediglich eine normale „Pickerl“ Überprüfung bei einer dazu autorsierten Fachwerkstätte durchführen. Mit dem Überprüfungsbericht und den üblichen Anmeldeunterlagen wurde die Anmeldung ganz normal abgewickelt.
Wieviele Jahre war deine Kawasaki dazwischen abgemeldet? Ich hoffe es macht keinen Unterschied, ob 5 oder 25 Jahre seit der letzten Anmeldung dazwischenliegt.
Schönen Gruss
Razzzi
Das freut mich natürlich. Na dann werde ich mir in die Hände spucken und schauen ob ich der alten Lady wieder Leben einhauchen kann.
Schönen Gruss
Razzzi
man meinen vorrednern nur beipflichten!
restaurieren, anmeldegutachten erstellen lassen (is wie a pickerl nur das du nur das gutachten bekommst) und anmelden.
kaufvertrag, meldenachweis, und typenschein ned vergessen
viel spass beim zangeln an der triumph! was is denn für eine?
…eine Zwitter zwischen T120 und der „Karosserie“ einer Hurricane- der Umbau wurde aber schon 1974 in den Papieren vermerkt.
Schönen Gruss
Razzzi
Historisches Kraftrad : KFG §§ 2 (1), 34 (4); KDV § 22b (1)
Als historisch gilt ein Kraftfahrzeug das:
erhaltungswürdig, nicht zur ständigen Verwendung bestimmt,
mit Baujahr bis 1955, oder
älter als 25 Jahre und
in der vom zuständigen Bundesministerium approbierten Liste eingetragen ist.
Weiters können Fahrzeuge (Oldtimer),
die mindestens 20 Jahre alt und
von denen nicht mehr als 200 Stück zugelassen sind, zertifiziert werden.
Ab 2005 gelten nur mehr Fahrzeuge
mit Baujahren bis 1980 und
ab 2010 nur noch solche die zumindest 30 Jahre alt sind, als erhaltungswürdig.
Historische Krafträder dürfen nur an 60 Tagen pro Jahr verwendet werden. Darüber sind fahrtenbuchartige Aufzeichnungen (bei Veteranenclub registriertes Fahrtenbuch) zu führen und den Behörden auf Verlangen vorzulegen.
Beim Import von EU-Staaten und erstmaliger Anmeldung historischer Kraftfahrzeuge in Österreich ist keine Normverbrauchsabgabe (NoVA) zu entrichten, wenn die Motorräder im Originalzustand erhalten und 30 Jahre oder älter sind, bzw. - unabhängig vom Zustand - vor 1950 hergestellt wurden.
Historische Kraftfahrzeuge deren Erhaltungszustand nachzuweisen ist, werden bei Vorliegen der Verkehrs- und Betriebssicherheit (Ausnahmegenehmigung) in eine behördlich approbierte Liste eingetragen. In diesem Zusammenhang hat der Beirat für historische Kraftfahrzeuge Empfehlungen abzugeben.
Im offiziellen Nachschlagewerk für „Historische Kraftfahrzeuge“ werden im 3. Teil die Motor-Zweiräder behandelt.
Auf Antrag hat der Landeshauptmann ein bereits genehmigtes Kfz auch ohne Änderung am Fahrzeug als historisches Kraftfahrzeug zu genehmigen, sofern die Voraussetzungen für ein historisches Kfz erfüllt sind. Eine solche Genehmigung ist im Typenschein des Fahrzeuges ersichtlich zu machen, wenn eine Änderung durch einschlägige Rechtsvorschriften begründet ist und im Wege der der Datenfernübertragung in die Genehmigungsdatenbank einzugeben.
Beleuchtungseinrichtungen an historischen Fahrzeugen zur Aufrechterhaltung des historischen Erscheinungsbildes dürfen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr nicht verwendet werden.
Die wiederkehrende Begutachtung historischer Kraftfahrzeuge mit Baujahren vor 1960 ist nur alle 2 Jahre erforderlich.
Die Altfahrzeuge-Verordnung, wonach Kfz-Importeure nicht mehr funktionstüchtige Autos zurückzunehmen und einer Wiederverwertung zuzuführen haben, gilt nicht für Motorräder und (vierrädrige) Oldtimer.
vorher gewissenhaft durchgelesen, aber eben nichts über eventuelle Probleme bei der Wiederanmeldung gefunden.
Schönen Gruss
Razzzi
Pickerl machen—> anmelden!
kleiner Hinweis noch:
Lass dir den Pickerltermin auf Mai oder Juni verlegen, dann brauchst nur alle zwei jahre mit dem alten Fahrzeug zum Pickerl!
Für alle die’s nicht glauben, rechnet nach!!!
Wie soll das gehen?? Pickerltermin verschieben??
Das geht ja vom Datum der erstmaligen Zulassung aus,oder gibts da was das ich noch weiss!!
greets Hani
Zur Überprüfung der erforderlichen Verkehrs- und Betriebssicherheit hat der Zulassungsbesitzer jährlich (historische Kraftfahrzeuge mit Baujahren vor 1960 alle 2 Jahre) und fristgerecht - frühestens 1 Monat vor bzw. spätestens 4 Monate nach dem Stichtag der erstmaligen Zulassung, auch wenn diese im Ausland erfolgte - dafür zu sorgen, dass das Kraftrad gereinigt, sowie mit dem Zulassungsschein vorgeführt wird.
Aber… man kann ihn verschiebenlassen!!! Den Pickerltermin!!! Nicht das Datum der erstmaligen Zulassung!!
Musst mal am Amt der zuständigen Landesregierung nachfragen!!
Ich glaub, man muß dafür auch einen Grund angeben! Da muß man halt dann kreativ sein!
Weil ich dann nur alle zwei Jahre das Pickerl machen muß, sollt’s halt nicht sein!!
Bin mir sicher du findest das Irgendwo!!
hast du denn das gelesen?
Habe beruflich sehr viel damit zu tun, aber ein „auf Wunsch verschobener Pickerltermin“ oder wie auch immer, ist mir die letzten 17 Jahren nie unter gekommen (mache jährlich ca. 350 KFZ
Anmeldungen - wo der Pickerltermin IMMER das Monat der erstmaligen Zulassung ist!!). Aber vielleicht hast du ja schriftliche Unterlagen für deine Aussage - welche du bitte unbedingt hier einstellen musst - es gibt ausser mir sicher noch viele andere Interessenten! „?“
Bei der Triumph ist mir das eigentlich egal, aber wenn das wirklich geht, wäre das ein Hit! Habe noch eine ältere E- Glide und da ist das Pickerl immer im Dezember fällig und da wäre es schon interessant nicht unbedingt jedes Jahr im Frühjahr mit abgelaufenem Pickerl zur Überprüfung fahren zu müssen bzw. vor der Hinterlegung noch das Pickerl für die nächste Saison machen zu können. Bitte um nähere Infos wie das genau funktioniert.
Schönen Gruss
Razzzi
Allgemeiner Teil; Punkt 6.1.4.2
Kann’s hier leider nicht rein kopieren, da es geschützt ist, oder ich zu unfähig es hinzukriegen! :o((
für die Pickerlüberprüfung, schon mal was gehört davon; Märchenonkel??
ist das ideal!! Die sind alle mit 31. 12 Erstzulassung!
Das bei Oldtimern erst alle das Pickerl zu machen is, is mir bekannt! Dafür musst auch a Fahrtenbuch führen und nur zu gegebenen Anlässen ausfahren bzw hast eine Kilometer Begrenzung!! Nur vom Termin verschieben hab i a noch nix ghört!! Naja es gibt oft Sachen die nicht jeder weiss!!
greets Hani