Hallo,
Was für Vorschriften gelten wenn ich Alu Koffer fix auf der Maschine montieren will.
Kann ich irgendwie legal einen Kofferträger montieren, und dann Alukisten dranschrauben?
Ich meine jetzt nicht irgendwelche Givi Kisten um 300 Euro das Stück mit ABE sondern ganz Einfache ohne Halterung (130 Euro / Paar)
Ist es bei uns wie in Deutschland wo man alles, was man ohne Werkzeug demoniteren kann (Stichwort Flügelmuttern) nicht typisieren muss?
koffersysteme müssen in österreich nicht typisiert werden.
allerdings würde ich dir davon abraten, zu versuchen,irgendwelche träger und koffer zu montieren.
die dinger müssen auf deine maschine und aufeinander abgestimmt sein,sonst kriegst du das nie drauf.
wenn du kein geübter schrauber bist ist es besser das in der werkstatt montieren zu lassen
alles gute und viel spass ronald
[bearbeiten] Typenänderung : KFG §§ 33 ff; KDV §§ 22a, 22b, 54a
Für wesentliche technische Merkmale (Fahr- und Betriebseigenschaften) betreffende Änderungen am Motorrad, wie die im Typenschein (Typenscheinformular / Fahrzeugdatenblatt) oder in der Einzelgenehmigung bezeichneten, ist eine Bewilligung der zuständigen Behörde (Landeshauptmann, Technische Prüfstelle, Bezirksverwaltungsbehörde etc.) erforderlich.
Bei der Genehmigung ist nach den Erfordernissen der Verkehrs- und Betriebssicherheit, dem jeweiligen Stand der Technik entsprechend, vom Sachverständigen zu beurteilen, ob das Kfz den Inhalt der gesetzlichen Bestimmungen erfüllt.
Die Genehmigungsdaten des Fahrzeuges sind im Wege der Datenfernübertragung in die Genehmigungsdatenbank einzutragen.
Der Bescheid über die genehmigte Typenänderung (Ausnahme-, Einzelgenehmigung etc.), muss mitgeführt werden.
Bei getunten (manipulierten) Fahrzeugen ohne Genehmigung (Abgas-, Lärm-, und Leistungsgutachten) kann bei Unfallschaden versicherungsrechtlich wegen Gefahrenerhöhung Leistungsfreiheit eingewendet werden und bei Motorschaden gewährleitungsrechtlich die Herstellergarantie (2 Jahre) entfallen.
Der Tuner wird nur sehr schwer zur Haftung heranzuziehen sein.
Bei Kleinkrafträdern sowie Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer höchsten Motorleistung von nicht mehr als 11 kW muss durch technische Maßnahmen gewährleistet sein, dass unzulässige Veränderungen (unbefugte Eingriffe) soweit wie möglich verhindert werden.
Für nicht wesentliche technische Merkmale betreffende Änderungen am Motorrad, wie die vorschriftsmäßige Anbringung von seriengemäß genehmigtem Zubehör (Zusatzbeleuchtung, Windschild, Packtasche etc.) mit entsprechendem E-Prüfzeichen ist nur eine Anzeige und Eintragung bei der zuständigen Behörde (Landesprüfstelle) erforderlich.
Die geänderten Daten sind im Wege der Datenfernübertragung in die Genehmigungsdatenbank einzugeben, ein neuer Zulassungsschein auszustellen und dies in der Zulassungsevidenz zu vermerken.
Nicht anzeigepflichtig sind Änderungen wie die Demontage des Beifahrersitzes bei Chopper-Motorrädern, die Lackierung des Motorrades in einer anderen Farbe (Eintragung durch die Versicherung im Zulassungsschein ist kostenlos) etc.
Unterscheide:
ABE „Allgemeine Betriebserlaubnis“,
EG- bzw. EU-„Betriebserlaubnis“ und
COC „Certificate Of Conformity“.
Für Fahrzeuge mit EU-Betriebserlaubnis kann bei Vorlage der Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) und Prüfung des Fahrzeuges auf Übereinstimmung vom Landeshauptmann (Landesprüfstelle) eine Bestätigung für die Zulassung ausgestellt werden. Diese Bestätigung (Zulassungsbescheinigung Teil II) ersetzt den Typen- bzw. Einzelgenehmigungsbescheid und ist bei der Zulassung vorzulegen.
Da die Möglichkeiten des Umbaues (Umrüstung) von Fahrzeugen sehr vielfältig sind, hat der Sachverständige (SV) jeden Fall individuell zu prüfen ob eine Genehmigung erteilt werden darf.
Die nachstehende Übersicht (Zubehör) ist weder vollständig noch rechtsverbindlich sondern nur als Arbeitsbehelf für die Sachverständigen bei den Landesprüfstellen gedacht.
Liste der derzeit gebräuchlichsten Änderungen an Motorrädern:
Motorleistung, Kraftstoffbehälter, Auspuffanlage, Rahmen, Radaufhängung, Schwinge, Gabel, Kraftübertragung, Radabdeckung, Verkleidung, Beiwagen, Bremsanlage, Lenkstange, Bereifung, Felge, Windschild, Rückblickspiegel, Beleuchtungseinrichtung, Schutzgitter, Haltesystem, Gepäckträger, Fußraste, Ständer, Absperrsicherung, Kennzeichenanbringung, Geschwindigkeitsmesser, Schallzeichen, Körperausgleichsvorrichtung etc.
Als nachzuweisende Erfordernisse gelten:
die Freigabe des Fahrzeugherstellers bzw. seines Bevollmächtigten,
as Gutachten eines Ziviltechnikers oder einer geeigneten neutralen Prüfstelle (Technischer Dienst),
die Bestätigung einer Vertragsfachwerkstätte etc.
MfG, Heinz
da fehlt mir vor allem die Schweissausrüstung. Da bräuchte ich einen der auf die 89er Tenere passt.
Aber die Koffer an die Träger zu schrauben sollte nicht so schwierig sein.
das Problem ist, dass fertige Systeme gleich einmal 600 Euro kosten (2 Koffer plus Träger). Das ist mir zu teuer.