ich habe da ein Problem.
Anfang dieses Jahres habe ich eine Strafe über 70 € bekommen, weil ich angeblich eine Sperrlinie überfahren habe.
Da an dieser Stelle keine Sperrlinie vorhanden ist, habe ich Fotos gemacht und Einspruch eingelegt.
Jetzt habe ich einen weiteren Brief bekommen, in welchem steht, dass der Polizist die Angaben seiner Anzeige inhaltlich voll aufrecht hällt.
Nämlich, dass ich eine dopplete Sperrlinie inklusive Gleickörper überfahren hätte.
In der urpsrünglichen Anzeige ging es noch um „eine auf der Fahrbahn angebrachte Sperrlinie“.
Ich weiß jedoch definitv, dass ich keine doppellte Sperrlinie und keinen Gleiskörper befahren habe.
Beweisen kann ich es nur nicht.
Kann die Polizei da einfach so die Formulierung ändern?
Wenn sich da irgendwer auskennt und mir Tipps geben kann, wäre ich dankbar.
ist meina meinung nach koa Einfache Gschicht wiasd es Beschrieben hast …i dad an Deina Stöll zu aum Anwalt gehn …Noch Bessa warads wennsd zum Angeblichen Zeitpunkt a Gültige Recht Schutz Versicherung gehabt hättest -bzw noch hast , zwecks de Kosten …ist Bestimmt Interessant wos dann ein Advocatus zu Dem Fall sagt -bzw obs sich überhaupt lohnt gegen den 70 Eu Strafbefehl ERFOLGREICH zu berufen .
1.) Welche Adresse steht in der Anzeige (kannst Du die bitte posten)?
2.) Diese Adresse in Google Maps („Earth View“) eingeben.
3.) Gibt es genau dort (und nicht 5 Hausnummern weiter) Schienen und doppelte Sperrlinie? Ja/Nein
Grundsätzlich ist es ein NoGo, wenn sich plötzlich wesentliche Details der Anzeige verändern, wobei aber die Aussage des geschulten Beamten mehr Gewicht hat. Einspruch erheben kannst
Du aber über logische Begründungen, wenn z.B. bei der Adresse keine Sperrlinie vorhanden ist und/oder der Gleiskörper mit einem Motorrad nicht befahren werden kann, weil er z.B. mittels einer Stufe von der restlichen Fahrbahn abgegrenzt ist.
Doppelte Sperrlinie ist dort vorhanden. Auch den Gleiskörper der theoretisch befahren werden könnte gibt es dort und wird auch regelmäßig von Rollerfahrern und Motorradfahrern befahren.
(Wien vor dem Parlament)
In der ursprünglichen Anzeige ist nur etwas von einer Sperrlinie gestanden. Dagegen habe ich dann Einspruch eingelegt, da dort meiner Meinung nach keine Sperrlinie ist.
Auf mich wirkt es so, als hätte der Polizist das auch eingesehen und die Anzeige auf eine doppelte Sperrlinie mit Gleiskörper erweitert. (da diese beider vorhanden sind)
Dass ich nicht über den Gleiskörper gefahren bin, weiss ich mit Sicherheit, da die „Straftat“ um ca 7 Uhr in der Früh passiert ist, wo quasi kein Verkehr ist. Was ich mich erinnern kann (ist auch schon wider 6 Monate her) bin ich zwischen 2 Spuren an der Ampel vorgefahren.
Wegen 70 € Einspruch einzulegen mag nicht besonders lohnenswert sein, aber es geht mir erstens ums Prinzip (für eine nicht begangene Straftat zahlen) und zweitens habe ich als Student auch 70 € nicht so locker.
Rechtschutz habe ich leider keinen.
Aber ich werde mal am Monatg zum Arbö schauen und mich beraten lassen.
Danke erstmal für die ausführlichen Infos. So wie ich (bin aber kein Jurist) den Fall sehe stehen Deine Chancen eher schlecht, weil Du leider kein schlagendes Argument vorbringen kannst und somit Aussage gegen Aussage steht. Ich persönlich würde es zähneknirschend einzahlen, wenn Dir nicht noch irgendein gutes Argument einfällt. Du wirst ja nicht zufällig die Fahrt mit einer Action-Kamera aufgezeichnet haben oder beweisen können, dass Dein Fahrzeug zu dem Zeitpunkt ganz woanders war (z.B. Werkstatt)?!?
Mein Argument wäre, dass in der ursprünglichen Anzeige von EINER auf der Straße angebrachten Sperrlinie die Rede war.
Dass ich dort um die besagte Uhrzeit unterwegs war stimmt schon.
ActionCam hatte ich leider keine dabei, werde ich mir aber gegebenfalls überlegen um nicht der Willkür unserer Freunde und Helfer ausgesetzt zu sein. (Hab aber mal gehört, dass ich nicht mitfilmen darf, stimmt dass?
(Ich erinnere mich da an negativ Schlagzeilen, bezüglich Quoten von Strafen, die Polizisten erfüllen müssen)
Es wäre meiner Meinung nach Aussage gegen geänderte Aussage. Wenn dann vom Polizist immer noch mehr Glaubwürdigkeit ausgeht als von mir, beginne ich noch mehr an unserem Rechtsstaat zu zweifeln…
Danke auf jeden Fall für die Antworten, mal schauen wie weitergeht. Ich halte euch auf dem Laufenden.
ist sicher eine Gute Idee. Ich würd mir das auf jeden Fall anschaun lassen.
Einfach so die Übertretung zu verändern darf eigentlich nicht sein. Ich nehme mal an, es ist die gleiche übertretene Norm und es wurde lediglich konkretisiert.
Die Strafe ansich darf sich auch nach dem Einspruch nicht erhöht haben. Nur um einen Kostenbeitrag wirds dann teurer. Ebenso bei einer folgenden Beschwerde. Wenn die Anzeige widersprüchlich ist würd ich das durchexerzieren. Der Aussage des Beamten kommt nicht von vornherein mehr Gewicht zu.
Der nächste Weg führt dann aber - da darfst Du Dich nicht schrecken - seit 1.1 bereits zum Gericht!
i würd mi trotz allen ärgers nicht auf a längeres gehackl einlassen.
zahl einfach eur 70,17 ein und freu dich auf die beamtete hysterie die dann folgt!!!
i machs bei anonymverfügungen immer so.
des kannst in die länge ziehen bis es ihnen mehr kostet als es bringt: anzeige , lenkererhebung, nachweis der beglichenen rechnung, aber leider zuviel, weilst grundsätzlich ein staatlich anerkannter idiot bist (staatsbürger), gefolgt durch rücküberweisung des zuviel eingezahlten betrages
eur 0,17(!!!).
schweijksche freundlichkeit, gepaart mit leicht debiler blödheit, vermittelt ihnen immer das gefühl, dass sie dir überlegen und einen tschopperl gegenüber grosszügig sind. kommt immer gut bei den genervten verwaltern an.
Dir ist schon klar dass „IHNEN“ das gar nichts kostet außer Zeit die sie sowieso absitzen müssen? Und weiters is dir sicher klar dass „WIR“ diesen Schwachsinn zahlen mit unseren Steuern? Und dir is weiters klar dass wenn alle so einen Scheiß machen die Abteilung die sich mit diesen Frotzeleien beschäftigt Personal aufstockt, dass dann wieder „WIR“ alle zahlen müssen. Steuern werden erhöht usw usw. Man muss sich echt fragen wie unausgelastet und frustriert die Leute san wenn sies so sehr befriedigt andere zu ärgern. Wobei die sich über sowas wohl kaum ärgern. Bedeutet nur Mehraufwand und Kosten die der Steuerzahler trägt. Und im Endeffekt verarschst du dich selber und merkst as nedmal! Gratuliere herzlichst!
Wahrlich eine Spitzenidee! Lustig wirds, wenn zwei Mal an den selben Sachbearbeiter kommst und der sich noch ans letzte Mal erinnert. Dann kriegst nämlich gleich noch eine „mutwillige Inanspruchnahme der Behörde“ an den Hals.
beigeben und es zahlt sich nicht aus bin ich allemal, erhebe Einspruch weil ich denen die mich schikanieren wollen gerne zu unnötiger Arbeit verhelfe.
siehe Thread „Verbandszeug“ und habe nach dem dritten Einspruch eine Geldstrafe in eine Verwarnung wandeln können! Papier ist geduldig!