Anmeldung/abgelaufenem Pickerl

… ob die Zulassungsstelle auch tolerant ist und die 6-Monate-Frist (1 davor, das Eigentliche und 4 danach) akzeptiert.

Laut Auskunft meiner Gattin (arbeitet bei einer Versicherung und hatte gerade eine Anmeldungs-Schulung) muss das „Pickerl“ aber gültig sein, d. H. darf maximal im Monat der Abmeldung ablaufen.

LHG, Schlucki

Nach Nachfrage bei der Anmeldestelle ist die Anmeldung auch mit einem maximal 4 Monate „überzugenen“ Pickerl möglich. Allerdings wird das neue Pickerl mit dem Datum des Prüfberichts ausgestellt und es muss innerhalb des vorgesehenen Zeitraum eine §57a-Überprüfung stattfinden.

Die Anmeldestellen sind also doch tolerant.

LHG, Schlucki

Anmeldung heißt das Zauberwort.
Mit dem positiven Gutachten der Werkstätte kriegst dann von der Anmeldestelle eine §57a Plakette mit deinem aktuellen Kennzeichen.

lg

Pezibär

gehst du noch in den Kindergarten oder bist schon in der Schule? Wie kommst du bloß auf so eine Idee?

Nicht bös sein, aber so einen Stumpfsinn liest man selten. Da fällts echt schwer, sachlich zu bleiben.

Also: Das Gutachten beweist ja dem Anmelder nur, dass das Pickerl noch nicht abgelaufen ist! Klarerweise wird die Nummer des neuen Kennzeichens in das neue Pickerl eingestanzt, das hat doch mit dem Gutachten nix zu tun! Sollest du das noch immer nicht verstehen, dann ruf bei einer Zulassungsstelle an, die können dir das möglicherweise noch besser erklären.

genau das wollte ich wissen!

lg
chris

so gehts.

… einem aktuellen Prüfbericht.

LHG, Schlucki

für eure antworten!
mein versicherungsmensch hat sich mal schlau gemacht, und meinte es könnte vielleicht doch gehen :wink:

naja, mal schaun was rauskommt…

mah bitte … es ist zwar ziemlich sinnlos, mit dir … aber egal, noch einmal GANZ l a n g s a m zum mitdenken (? wenn das möglich ist)

chrisk22 fragt:

>>Was macht man wenn man das Gutachten jetzt braucht um anzumelden? Auf welches Kennzeichen wird das Pickerl dann ausgestellt (ist ja abgemeldet)??





diversionbiker antwortet

>>zum Anmelden brauchst du das letzte Gutachten, das muss dir der Vorbesitzer mitsamt dem Gerät ausfolgen. Ergo desssen steht auf dem Gutachten also das letzte Kennzeichen drauf, auch wenn das Fahrzeug bereits abgemeldet ist.


hier bezieht sich diversionbiker also auf die Frage, welches KZ ins Pickerl gestanzt wird → „also das letzte Kennzeichen drauf“




darauf hin meint
guho (ironisch, aber das hört man am Bildschirm so schlecht)

>>und dann stanzen´s auf das pickerl die alte nummer (die, vom vorbesitzer, also) und auf´s moped kriegst a anderes kennzeichen, oder wie??

und was macht dann die polizei, wenn´s bei einer verkehrskontrolle pickerl und kennzeichen und zulassungsschein kontrollieren?
einen Aufstand, nehm ich an.






und was antwortet diversionbiker da?
in der Art und Weise, wie er immer antwortet, wenn er verbal sachlich nicht mehr weiter weiß??

>>gehst du noch in den Kindergarten oder bist schon in der Schule? Wie kommst du bloß auf so eine Idee?
[AW: nein, auch wenn man immer irgendwie ein Kind bleibt, in den Garten darf ich nur mehr zum Rasen mähen.
und auf die Idee bin nicht ich gekommen, wenn du die vorherigen Zeilen in ihrem Zusammenhang lesen würdest/könntest ]




>>Nicht bös sein, aber so einen Stumpfsinn liest man selten. Da fällts echt schwer, sachlich zu bleiben.
[AW: stimmt! siehe „Zusammenhang“ … ]




>>Also: Das Gutachten beweist ja dem Anmelder nur, dass das Pickerl noch nicht abgelaufen ist! Klarerweise wird die Nummer des neuen Kennzeichens in das neue Pickerl eingestanzt, das hat doch mit dem Gutachten nix zu tun! Sollest du das noch immer nicht verstehen, dann ruf bei einer Zulassungsstelle an, die können dir das möglicherweise noch besser erklären.
[AW: erster Absatz wäre für chrisk22 die passende Antwort gewesen, aber dort bist du sie schuldig geblieben.
ICH versteh die Dinge eh schon von Anfang an — es scheint also, dass der Einzige, der kompetente Hilfe (in was auch immer) braucht, du bist!?!]







wie gesagt: eh sinnlos.
an dieser Stelle ist diese „Unterhaltung“ für mich beendet.


…wenn du dir einfach einen neuen / anderen Versicherungsmaxl suchst???
Wenn der auch der gleichen Meinung ist, wurde was geändert den ich habe auch schon einen PKW in einem der überzugsmonate angemeldet - ohne Probleme ( ist aber schon wieder 3 -5 Jährchen her).

mfg Eightball

was schreibst du dann so einen Quark? Willst du mich verarschen? Oder Provozieren? Was soll die langwierige Schreiberei? Ist dir vielleicht fad im Schädel?
Kopfschüttel!!
Spar dir in Hinkunft derart inhaltslose Einträge, und stell keine Behauptungen in den Raum von wegen „nicht weiter weiß“, ich weiß ganz sicher weiter als du, Grünschnabel!
Außerdem hat der gepostet, dass sich das mit den 4 Monaten noch ausgeht, also war eh alles klar. Klugscheißer wie du müssen natürlich wieder mal unnötigerweise ihren sinnlosen Senf dazu geben.

>>inhaltslose Einträge<<

du hast das letze Wort, obwohl ich da wo gelesen hab, „beendet“ oder so. Steht bei meinem Eintrag „auf dem Gutachten“ oder „auf dem Pickerl“? Klar kann man, wenn man total ahnungslos ist, alles falsch interpretieren und Pickerl als Gutachten bezeichnen. Werd beim nächsten Mal genau so ausführlich wie du auf die Frage eingehen - hoffentlich wird mir das dann nicht wieder als „Besserwisser“ ausgelegt. Die Meister der Falschinterpretationen werden immer mehr. Komisch nur, dass von dem Angesprochenen keine Reaktion kam, von dir aber schon. Oder hat sich DER bei dir beschwert? Dein Posting über „inhaltslose Einträge“ mit einem Punkt als Inhalt spricht ja überhaupt für sich, hähähä!

Ganz freundliche Morgengrüße
Ed,
der immer bereit ist alles ausführlich zu erklären, wenn er wieder mal missverstanden wurde.

wirst in den sauren Apfel beissen müssen und die Überprüfung machen lassen müssen - oder du findest eine Versicherungsstelle, die das toleriert.

Aber mal ne Frage am Rande:

Warum hast du den Verkäufer nicht dazu verpflichtet das Pickerl zu machen, bevor du sie kaufst???

Ist nämlich so, dass du dann auch die Gewährleistung hast, dass sie zum Zeitpunkt der Überprüfung der StVO entspricht.

Bei mir wars nämlich so, dass die Genesis abgemeldet war und kein gültiges Pickerl mehr gehabt hat. Daraufhin hab ich dem Verkäufer gesagt, was er noch machen lassen muß, bevor ich sie nehm - und es hat wunderbar funktioniert!!!

LG, Karin

weil er das radl sonst nicht um den preis (wie hoch oder niedrig der auch immer war) bekommen hätte.

Also nachdem ich hier schon so viel Müll gelesen habe will ich das mal richtig stellen:
Du brauchst zum Anmelden eine gültige §57a Überprüfung.
D.h. in deinem Fall Du gehst in die Werkstatt und lässt Dein Motorrad überprüfen. Hier bekommst Du noch keine Plakette! Mit diesem Gutachten und dem Typenschein gehst Du zur Anmeldestelle. Diese stellt Dir dann das Kennzeichen und die dazugehörige Überprüfungsplakette und den Zulassungsschein aus. Ganz einfach.
Die Überziehung der Überprüfung gilt bei Neuanmeldung nicht. Hier ist ein gültiges Gutachten erforderlich.
Du wirst also um einen Werkstattbesuch nicht rumkommen.
Allerdings könntest Du das dann auch im Frühjahr machen, da es egal ist ob das Pickerl 3 Monate oder 3 Jahre abgelaufen ist.

richtig!! nur so und nicht anders!! auch wenn das Pickerl im gleichen Monat abgelaufen ist musst noch ein neues machen!! sonst stellt keiner ein neues Kennzeichen aus!!

greets Hani

…jetzt endlich bekommen!
war anscheinend wirklich kein problem…
danke für die antworten!

er hat sein kennzeichen!!!

37 Post auf eine einfache Frage - wobei die 1/2 davon die Frage schon mehrfach richtig beantwortet haben…

net mehr als €500,- plus Pickerl gekostet!

Ma muß sich nur einig sein!

LG, Karin