hallo zusammen!
hab mir jetzt endlich mein heißersehntes mopal zugelegt! will sie jetzt sofort noch anmelden, damit ich dann im früjahr sofort losfahren kann…
der hacken ist, dass das pickerl (§57a gutachten) im august abgelaufen ist… normal darf ich ja 4 monate drüberfahren - also kein problem. und damit dachte ich auch, das anmelden sollte kein problem sein…
mein versicherungsmann will mir jetzt aber weiss machen, dass ich zuerst das pickerl machen muss, um die anmeldung zu bekommen. diese würde mir aber nicht so passen - müsste wieder irgendwo einen anhänger+ auto auftreiben oder blaues taferl…
in diversen foren liest man aber, dass das mit abgelaufenen pickerl (in der 4-monat frist) aber doch kein problem sein sollte??
hat irgendjemand erfahrung? kann man es trotzdem anmelden???
danke schon mal im voraus!
jörg
kann man… ich hab des schon mal gemacht, glaub ich …
Erforderliche Unterlagen laut Amtshelfer:
- amtlicher Lichtbildausweis| des Anmelders oder der Anmelderin
zum Nachweis des Hauptwohnsitzes:
_ Bestätigung der Meldung| oder
sonstige Bestätigung einer Meldebehörde oder
Abfrage beim Zentralen Melderegister durch die Zulassungsstelle
(Eine Abfrage ist nicht bei allen Zulassungsstellen möglich – die Kosten können an den Antragsteller oder die Antragstellerin weiterverrechnet werden.)
- Versicherungsbestätigung
Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:
bei erstmaliger Zulassung:
- Typenschein oder
Einzelgenehmigung oder
Nachweis für die Zulassung oder
gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis
bei neuerlicher Zulassung:
- das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
bei Vertretung: Vollmacht|, wenn das Kfz nicht persönlich angemeldet wird (z.B. durch einen Versicherungsmakler oder eine Versicherungsmaklerin)
Personen unter 18 Jahren: zusätzlich
Vollmacht des Erziehungsberechtigten oder der Erziehungsberechtigten (mit Angabe der Fahrzeugdaten)
- Bestätigung der Meldung| des Erziehungsberechtigten oder der Erziehungsberechtigten im Original
amtlicher Lichtbildausweis| des Erziehungsberechtigten oder der Erziehungsberechtigten in Kopie
bei Neuanmeldung: zusätzlich
Eintrag des Eigentümers oder der Eigentümerin im Typenschein oder
Kaufvertrag, Rechnung, Verkaufsbestätigung, sofern der Name des Käufers oder der Käuferin daraus hervorgeht
bei Gebrauchtwagenanmeldung: zusätzlich
gültiges, positives Prüfgutachten für Fahrzeuge, die der wiederkehrenden Begutachtung| (Pickerl) unterliegen
- persönliche Erklärung des Vorbesitzers oder der Vorbesitzerin bei der Zulassungsstelle oder
Kaufvertrag, Rechnung, Verkaufsbestätigung, sofern der Name des Käufers oder der Käuferin daraus hervorgeht oder
eventuell Schenkungsvertrag, gerichtliches Urteil|, gerichtlicher Beschluss, Einantwortungsurkunde|, Zustimmungserklärung des oder der zur Vertretung des Nachlasses| Berufenen, Zuschlag bei Versteigerung, Einbringungsvertrag, Benützungsüberlassungserklärung
bei Leasing: zusätzlich
- Leasingbestätigung
bei Firmenwagen: zusätzlich
- Bestätigung der jeweiligen Kammer bzw. Konzessionsdekret bei freiberuflich Tätigen als Nachweis für den Firmenstandort
- Firmenbuchauszug oder Gewerbeberechtigung| bei juristischen Personen als Nachweis für den Firmensitz
- inhaltlich aktueller Vereinsregisterauszug oder Abfrage beim Zentralen Vereinsregister bei Vereinen
bei Eigenimport: zusätzlich
Beachten Sie, dass die Daten in der Genehmigungsdatenbank eingetragen sein müssen!
- Entrichtung der NoVA| (Finanzamt|)
eventuell Verzollungsbestätigung
bei Bedenken wegen der Echtheit der Unterschriften: eventuell
Beglaubigung| oder
Bestätigung durch die Behörde, durch den ÖAMTC| bzw. ARBÖ| oder
- Vermittlungsstampiglie eines Kfz-Händlers oder einer Kfz-Händlerin
Gültigkeit der §57a-Überprüfung:
Der Toleranzzeitraum für die Pickerl-Überprüfung beträgt 6 Monate. Er beginnt 1 Monat vor und endet 4 Monate nach Fälligkeit (Monat der Erstzulassung). Der Überprüfungstermin für die §57a-Überprüfung richtet sich nach dem Monat der ersten Zulassung.
Toleranz hat nix mit Gültigkeit zu tun, denke ich.
Gibt es keine Werkstatt in deiner Nähe?
LHG, Schlucki
jahren auch meinen bürgerkäfig angemeldet, wo das pickerl bereits 3 Monate (nicht Frist) abgelaufen war.
ME hast du recht!
lg
chris
Was macht man wenn man das Gutachten jetzt braucht um anzumelden? Auf welches Kennzeichen wird das Pickerl dann ausgestellt (ist ja abgemeldet)??
zum Anmelden brauchst du das letzte Gutachten, das muss dir der Vorbesitzer mitsamt dem Gerät ausfolgen. Ergo desssen steht auf dem Gutachten also das letzte Kennzeichen drauf, auch wenn das Fahrzeug bereits abgemeldet ist.
Frag mich sowieso wie so eine Frage ins Forum kommt, der einfachste und sicherste Weg für eine zuverlässige Auskunft wäre ein kurzes Telefonat mit einer Versicherung (Zulassugnsstelle).
Lg
Ed
… wird von der Anmeldestelle ausgegeben und die stanzen die Nummer ein, die sie ausgeben.
Deshalb beinhalten die Gebühren für die Anmeldung auch 1,45 Euro für die Prüfplakette.
LHG, Schlucki
dort bekommst du sicher die richtige Auskunft. Zum Anmelden brauchst sowieso den letzten Prüfbericht. Wenn das Pickerl noch nicht ab gelaufen ist sollte es kein Problem geben. Abgelaufen heißt, mehr als 4 Monate das Lochungsdatum überzogen.
LG
Ed
und dann stanzen´s auf das pickerl die alte nummer (die, vom vorbesitzer, also) und auf´s moped kriegst a anderes kennzeichen, oder wie??
und was macht dann die polizei, wenn´s bei einer verkehrskontrolle pickerl und kennzeichen und zulassungsschein kontrollieren?
einen Aufstand, nehm ich an.
ehEineEinfacheFrageOderWie?
oder melde selber an dann brauchst dem auch nix zahlen für seine aufwände
dein Versicherungsmann dürfte im An- und Abmeldebereich bei KFZ nicht gut informiert sein.
lt ÖAMTC (Auszugsweise):
Zur KFZ-Anmeldung sind folgende Papiere notwendig:
Typenschein
Versicherungsnachweis
Überprüfungsgutachten nach § 57 („Pickerl“) - Das „Pickerl“ darf nicht länger als 4 Monate abgelaufen sein, bei Fahrzeugen die älter als 12 Jahre sind, ist ein gültiges Prüfgutachten (noch nicht abgelaufenes Pickerl) notwendig!
Meldebestätigung
…
da les ich schon heraus, dass die Anmeldung kein Problem darstellen sollte …
weilst kein Pickerl bekommst…
des bekommst erst wenn das FZG angemeldet wird…von der Zulassungsstelle…und am Prüfbericht steht auch kein Kennzeichen drauf…
greats
war bei mir kein problem.
laut meinem vericherungsmaxerl is dass wie beim auto. zum anmelden darf das pickerl bis zu 4 monaten drüber sein. zu meinem glück denn ich warte mittlerweile die 4. woche das es endlich fertig is aber das is ein anderes thema.
meins wär im juli fällig gewesen und ende september hab ich problemlos es moped angemeldet.
wenn das alte Pickerl schon lange Abgelaufen ist, kannst das Fahrzeug ja nicht anmelden!!
Ich bekomm kein Pickerl wenn das Fahrzeug nicht angemeldet ist?
Ich kann das Fahrzeug aber auch nicht anmelden wenn ich kein gültiges Pickerl hab.
Wie funktioniert das dann??
das is dann auch kein pickerl prüfbericht sondern ein „anmeldegutachten“
die info vom öamtc „bei fahrzeugen die älter als 12 jahre sind bla bla bla“ is wirklich nur bla bla bla weil mei moperl 24 jährchen jung is und es hat kein hahn danach gekräht.
wenn das Pickerl länger abgelaufen ist??
du machst das Motorrad pickerlfertig, bringst es mit Hänger zu einer §57a-Begutachtungsstelle, läßt einen positiven Prüfbericht machen, mit dem hatscht du dann zur Zulassungsstelle und erhältst bei der Anmeldung das Pickerl mit deinem neuen Kennzeichen …
wie gesagt, Angabe ohne Gewähr …
ein Anruf bei einer kompetenten Zulassungsstelle sollte Klarheit verschaffen …
sollte.
Hab das Problem ja nicht, hat mich nur interessiert!
lg
chris