sicher a bledsinn…denn dann is noch weniger Gefahr in Verzug. Außerdem kanns ja sein das du bevor du losfährst den db-K reingibst weil du ihn ja eh immer artig in der Tasche dabeihast…ggg
wär ja no schöner…
lg peter
schein - was kein verbrechen ist - im anderen fall steht aber (theoretisch) a illegales fahrzeug (motorrad) auf der Straße!
alles klar?
frag deinen freund! ist eine frage die sicher einige interessiert!
danke!
mfgmax
ihn sogar immer artig dabei! unterm sozius! gg
deswegen interessierts mich auch so ob ich dann nur strafe zahl!
mfgmax
danke für die info, kannst du evtl. auch fragen was es jetzt mit der freigabe der busspur für einspurige auf sich hat?
thx
Stev
Dazu müssen sie aber den Tank abmontieren!
Naja, nichts destotrotz, jetzt weiß ich wie sie zur Drehzahl kommen, wenn auch erschwert.
DANKE!
mfG
Martin
DANKE!
mfG
MArtin
…faktum ist aber, dass die abnajme eines kennzeichens auch bei parkenden fahrzeugen möglich ist - und das war die frage - nicht obs im speziellen bei einem auspuff möglich ist!
…nicht typengenehmingte sachen verkauft wird auch nicht belangt - nur der der sie verwendet…
…den abgasstrom oder über den schall!
…kommt auf selbe raus - bei jeder zündung eine schallspitze am messgerät!
1 zylinder - 1 spitze pro umdrehung
2 zylinder - 2 spitzen…
und das ganz ohne kabel und zauberei…
verwendet! aber wenn mein bike nur parkt? das kann doch net wahr sein oder?
mfgmax
mfG
Martin
…drehzahlmesser brauchst - da gibts auch dinger die irgendwie auf magnetischer basisi durchs motorgehäuse durch die umdrehung messen - die gibts zum nachrüsten für autos - hab da aber leider keine ahnung wie des genau funktioniert und was es kostet - aber sowas müsst auch auf a motorradl passen!
…die frage war ob es grundsätzlich möglich is, bei einem stehenden fahrzeug ein kennzeichen abzunehmen. die antwort: JA - auch wenns dir ungerecht erscheint.
wenn ein fahrzeug auf öffentlicher verkehrsfläche steht und da mängel erkennbar sind die laut dem mängelkatalog „schwere mängel mit gefahr im verzug“ sind - dann kann dir des kennzeichen abgenommen werden - auch wenn du nicht damit fährst. ob du fährst oder nicht ändert am mangel nichts!
dh. aber nicht, dass es auch jemand macht! …nur die gesetzliche grundlage dafür ist gegeben - also wäre es auch möglich!
und wennst ehrlich bist - warum schraubst nur beim stehen deinen auspuff runter oder bringst absichtlich irgendeinen sm/gv am stehenden fahrzeug an ohne damit zu fahren?
aber des is a endlose diskussion weil klarerweise e niemand so fährt und auch immer erst kurz bevor er erwischt worden ist des ding verändert hat…
glaub dir alles! nur hab ichs halt net gewusst! ob ungerecht oder net! wenn man es weiss kann man sich die passende ausrede bzw den rausred-versuch bereitlegen!
danke für die info!
mfgmax
ka problem - gern geschehen notxt
wenn ich ihn wieder mal seh…yep (notxt)
gibts das irgendwo schriftlich? -notxt-
Naja, brauch ja eh keinen!
Fahre sozusagen nach Gehör.
Wollt auch gar ned wissen ob es sowas gibt, oder naja, indirekt schon, weil jetzt weiß ich ja, das die Kappla das machen können.
DANKE trotzdem!
mfG
Martin
dass wen sie sowas mal machen, zum höheren Wert, wenn es auch das Standgeräusch ist, die dB dazuaddieren!
DANKE!