Anmerkg. Kennzeichenabnahme..

ich druck mir das aus und zeigs dann bei der nächsten überprüfung den herrn polizisten

säuftz

…könnt mir ruhig auch was glauben.

Aber das man am stehenden Fahrzeug Kennzeichen abnimmt wegen eines Endtopf hab ich noch nie gehört.

Ich weiß von ein paar Idioten, die haben mal am Parkplatz vor einer Disco an den Autos die zu tief waren die Kennzeichen abgenommen. Gut, das ist offensichtlich und auch erlaubt.

Aber wegen eines Endtopfes??? Wenn das Bike parkt?? Woher willst denn wissen das der Besitzer nicht einen dB Eater reingibt vor dem losfahren???
Also ich sag absoluter Blödsinn. Und selbst wenn es jemand machen „würde“, weil Idioten gibts bei unserem Verein genug, kann man dagegen Einspruch erheben etc. Und ich kann mir nicht vorstellen das diese Abnahme vor dem Gericht hält, wenn der Besitzer sagt er hat dB Eater im Rucksack und gibt die jedes mal rein vor der Fahrt.

Mfg, David

Auskunft!
wennst es schriftlich habn willst schau ins Gesetzblatt

…oder ruf beim Strafamt an!

haben willst dann hol dir halt das Strafgesetz dazu…

sorry das i des net mit der post schick…:wink:

von der entsprechenden Stelle.

Du mußt es ja net glauben, aber wenn du es schritlich willst wirst a bisserl das Gesetz studieren müssen…oder selber beim Strafamt vorsprechen müssen.

Das war ein Hinweis von mir keine Verordnung…!

alles klar?

lg peter

ciao
steve

das fahrgeräusch ist sogar deutlich leiser als das standgeräusch. der grund dafür liegt in der messmethode.
das fahrgeräusch ist nur unter laborbedingungen mit einer richtmikrofon-strecke ermittelbar.
deswegen messen die kappelständer ja auch dein standgeräusch…

bei mir z.B. 94db bei 4600u/min.

dabei wird ein schallpegelmessgerät 50cm hinter deinem auspuff hingehalten und 45 gard aus der längsachse nach rechts (oder links) versetzt. dann drehst am quirl bis 4600 auf der uhr stehen. das messergebnis PLUS 3 db werden toleriert.

in meinem fall (gemessene 98db) sollte der beamte, sofern er nicht ein auge zudrückt weils ein zwezylinder ist ggg oder ich so lieb bin lol, mich zur überprüfung schicken.

das blöde ist, dass selbst legalste anlagen fast immer zu laut sind. z.b. originaltopf suzuki gsxr K3 gemessen mit 4600km. 1 db lauter als angegeben.

lg
steve

ein Kieberer aus WN…
gibt`s den Heinz noch bei eurem Verein ?
Was sagen deine Kollegas, wennst mit den offenen Termis durch die Gegend röhrst ? :-))))

LG Breitfuss

bin nicht in WN, bin weit weg. Über eine Stunde Fahrzeit.

Naja, die sind nicht erfreut. HAb die gleichen Probleme wie ihr.

Hoffe, das die dB Angeabe bei meinem gekauften Tuftuf auch dem Standgeräusch entspricht, dann sieht es nämlich gleich aus wie bei dir!

Da ich einen Einzylinder hab, hoff ich, dass sie 2 Augen zudrücken! g

Wie siehts da dann aus?
Muss ich nur Zahlen, oder?
Taferl bleibt mir, oder?

mfG

Martin

wenn ich deinen technischen horizont erweitern konnte.

grundsätzlich können sie nur zwei dinge tun, entweder anzeigen oder sofort zahlen. beides ist unwahrscheinlich. mit der anzeige kann es sein das eine vorführung des fahrzeuges verkangt werden kann…

oder er sagt dir gleich, dass er in seinem schreiben an die BH die vorführung fordert…

das taferl wegen der lautstärke wegnehmen geht so einfach nicht. denn mit welcher begründung soll er das tun? davon ausgehend, dass dein topf entweder eingetragen, original oder mit einem e-prüfzeichen (die bescheinigung ist mitzuführen) gesegnet ist, kann er dir kein taferl reissen. (das mit den 12db glaube ich nicht, weils im gesetz nicht drinnen steht. allerdings wäre es glaubwürdig.) davon abgesehen das kaum einer 12db zu laut ist sondern sich das ganze meist in einem rahmen von rund 10db abspielt kann er dir das taferl nicht abnehmen.
es sei denn, dass du z.B. einen racingtopf ohne typisierung montiert hast. dann kann er. allerdings in seiner begründung darf nicht drinnen stehen ‚wegen übermässiger geräuschentwicklung‘ sondern in der begründung muss er anders formulieren weil wir sonst vor gericht gehen wo er garantiert verliert. denn lautstärke ist nach paragraph 57 kfg absatz 8 keine gefahr. er wird also dir das taferl zwar reissen weil du zu laut bist, sagen wird er aber dass er annehmen musste das dein motorrad aufgrund des renntopfes mit ‚gefahr in verzug‘ zu behandeln war, da nazunehmen sei dass du damit die leistung gesteigert hast bla, bla, bla…

schau, wennst alleine bist. kann er alles mit dir machen. alles. er kann dich sogar erschiessen. er muss nur beweisen das es notwendig war.

drum: wennst alleine bist. pappen halten und durch. bist alleine und er auch macht er dich zur schnecke wenn er möchte. vor allem kann er dir wegen der kleinsten kleinigkeit an ort und stelle den schein abnehmen. glaubst du nicht? hehe… er kann und du kannst nichts dagegen tun…

lg
steve

habs scho vastandn…aber im forum weiß ma ja nie…vor allem wemma die Leut net kennt…;-))

have fun… peter

wie ist das wenn ich mit nem deutschen Nummernschild erwischt werde mit nem auspuff ohne irgendeinen db Killer oder E-Nummer