Anonymverfügung - 14.12.2009 21:57

hy leute ich hätte da eine frage und zwar,meine frau hat heute eine anonymverfügung mit falschen kennzeichen bekommen .gegen die ano… gibt es kein rechtsmittel, sprich sie müsste warten bis eine lenkererhebung kommt,wie stehen da die chancen straflos davon zu kommen ???

schon mal vielen dank im voraus

mfg michl

dem falschen Kennzeichen überhaupt zu euch?

Aber im Prinzip stehen die Chancen, wie hpk schreibt, recht gut. Mehr oder weniger.

Stimmt die Beschreibung vom Auto?

Und um wieviel ist das Kennzeichen daneben? Eine Ziffer/Buchstaben oder komplett?

War sie an dem Tag dort? Wenn sie es war und es nicht absolut unmöglich war, dass sie zu schnell gewesen ist, würd ich zahlen. (Ab)Schreibfehler machen sowas nämlich nicht automatisch unwirksam. So kann es nämlich passieren, dass bei der fast Zwangsweise folgenden Anzeige das richtige Kennzeichen drinsteht, weil nochmal einer am Radarfoto nachgeschaut hat, falls es eines gibt. Eigentlich kann schon bei der Lenkererhebung das richtige Kennzeichen drinstehen.

Aber wenn du es genau wissen willst:

  1. Auf die Anonym nicht reagieren

  2. Wenn die Lenkererhebung kommt, so spät wie möglich abholen und so spät wie möglich zurückschicken mit dem Vermerk, dass sie nicht weiss, wer gefahren ist und die Behörde möge bitte den Zulassungsbesitzer des genannten Kennzeichens fragen. Deppert nur, wenn der Schreibfehler nimmer auftaucht. Dann sollte sie angeben, dass sie gefahren ist und es wird 20-40 Euro mehr kosten als die Anonym (glaub ich).

Dann wartets, was passiert.

hallo,

ich würde mich erkundigen, ob die anzeige von einem privat gemacht wurde oder von einem „richtigen“ polizisten.
wenns von der polizei ist kannst eh nix machen ausser bezahlen wenn die lenkererhebung kommt, denn die polizei
kann das jederzeit nachträglich korrigieren.
ABER wenns von einem PRIVAT gemacht wurde(JA, es gibt solche die gerne polizei spielen wollen) UNBEDINGT berufung
einlgen und das wars.
einfach bei der zuständigen BH anrufen oder selbst beim betreffenden sachbearbeiter vorbeischauen und erkundigen von wem
die anzeige gemacht wurde.
ABER wie gesagt, wenns so ist NICHT VERGESSEN berufung einzulegen sonst musst du zahlen.

lg
stein123

dem falschen Kennzeichen überhaupt zu euch?

hast’ wieder einmal messerscharf kombiniert … ;-}

ich denk’ auch so: richtiges kennzeichen, dazu passender zulassungsbesitzer, falsch abgetippt …

@happy gilmore: deine frau wird doch wissen, ob die möglichkeit besteht, daß sie die verw.übertretung begangen hat oder nicht … ich hatte einmal die umgekehrte version: ich bekam eine anzeige wegen überhöhter geschwindigkeit mit dem richtigen kennzeichen, konnte aber mit sicherheit ausschließen, daß ich zu der fraglichen zeit in der gegend war … hab das im vorfeld den beamten brieflich mitgeteilt, ergebnis: einstellung des verfahrens wegen ablesefehler des radarbildes - deshalb glaube ich in eurem fall eher an einen tippfehler, ergebnis: zahlen … ;-} …

°lp°

da dir jetzt sicher noch keiner hier sagen kann aus welcher quelle die lenkererhebung/anzeige erstellt wird
scheinbar sind ja die orginal daten korr. daher hast du ja auch du eine ano bekommen - aber die kennzeichendaten in der ano falsch. auf welches kennzeichen sich die lenkererhebung bezieht ist sicher spannend - da weihnachten eh immer geld überbleibt gibt doch dem forscherdrang nach und verwirf die ano…
 
 
gruß

ists a radarfalle gewesen kannst noch immer zahlen dann wars ein tippfehler beim kennzeichen, ist es aber eine anzeige wegen zb: falschem linksabbiegen erheb ruhig einspruch aber wie du gesagt hast hast bei der ano keine möglichkeiten. übrigens ist lt. öamtc jede 5. ano falsch und könnte beeinsprucht werden, machen aber zu wenige.

Eine Anonymverfügung bekommt der Zulassungsbesitzer. Wenn das Kennzeichen falsch ist, wundert es mich, dass die Verfügung an die richtige Person geschickt wurde. Ein Schreibfehler ist eher unwahrscheinlich, weil die Anonymverfügung meines Wissens vom System versendet wird.
 
Ich würde in diesem Fall auch abwarten, was weiter passiert. Im Führerscheinabnahmebereich wird die Übertretung nicht liegen, sonst wäre gleiche eine Lenkerauskunft gekommen.
 
mfg Michael

ohne die posts vonden anderen gelesen zu haben, mal meine meinung.

du solltest nen einspruch erheben und um einstellung der strafverfügung bitten, weil das angegebene kennzeichen nicht auf dich oder deine frau zugelassen ist.

noch besser ist wenn du dir nen anwalt nimmst und der den einspruch macht.
zieht besser bei den behörden.

wennst dann auch noch nen rechtsschutz hast, zahlt der das auch.

so mach ich das zumindest.

kleines beispiel von mir in stichworten

graz=hupverbot
bei hochzeitsfahrt durch graz gehupt.
anzeige bekommen
= 50 euronen
Anruf beim anwalt + rechtsschutz + einspruch=einstellung des verfahrens

der sachbearbeiter hat zuerst zu mir noch gemeint, dass das kein brauch ist.
naja, er wurde mit meinem anwalt konfrontiert. :wink:

wieder 50 euro gespart.

gruß rom

nach der Regel - Brauchtum vor Gesetz :grin:. Das hat vermutlich nicht mit dem Anwalt, sondern der Einsicht des Beamten zu tun gehabt. Ich würde keine Ausnahme des Hupverbotes wegen Brauchtums kennen :wink:, kann mir aber eine behördliche Abmahnung wegen geringfügiger Schuld vorstellen.
 
PS - ich habe keine Strafverfügung bekommen
 
mfg Michael