Anonymverfügung obwohl ich gar nicht dort war !?!?

hab eine anonymverfügung bekommen, daß ich auf der brünnerstr. 72 km/h statt 50 km/h gefahren bin - das ganze war am 25.09.2005 um 8:58
ich war aber das letzte mal am 1.9.2005 mitn auto in wien und da bin ich auf der wagramerstr. gefahren - kann also gar nicht ich gewesen sein

was soll ich jetzt am besten tun ??

schick

Einspruch binnen 14 Tagen

das war blöderweise

Sonntag ist blöd!

ja rechtschutz

Setz dich…

Habe ich auch schon gehabt,

na einspruch

Ja richtig!

kannst ausser zahlen gar nix tun.

wart die lenkererhebung ab.

NICHT zahlen, warten, da wird dann der Täter ermittelt, der Sachverhalt festgestellt und das Foto mit Deinem Auto verglichen. Dann wird wohl jedem Deppen auffallen, daß es nicht Dein Auto war!

auch polizist und der macht morgen einen einspruch - werma sehen was rauskommt

und hol dir Informationen beim ÖAMTC oder Arbö wie du am besten vorgehen kannst. Die helfen dir sicher gerne!

Liebe Grüße
Mary

Eine Anonymverfügung ist an den Zulassungsbesitzer eines Kraftfahrzeuges gerichtet, der zunächst (noch) nicht als Beschuldigter gilt. Sie ist daher nicht mit der - gegen eine bestimmte Person als Beschuldigten gerichtete - Strafverfügung zu verwechseln.

Hinsichtlich der Vorgangsweise des Adressaten einer Anonymverfügung (das ist der Zulassungsbesitzer) gilt Ähnliches wie beim Organmandat. D.h.: Auch hier ist es am besten, den Strafbetrag zu bezahlen, wenn keine Aussicht besteht, die Beschuldigung widerlegen zu können. Andererseits hat man auch bei der Anonymverfügung - wie beim Organmandat - den Vorteil der Anonymität; sie richtet sich ja nicht gegen eine bestimmte Person als Beschuldigten. Der Zulassungsbesitzer wird - auch wenn er den Strafbetrag einzahlt - nicht als Beschuldigter bzw. Bestrafter angesehen und demnach auch nicht als solcher bei der Behörde vorgemerkt.

Daher wurde bestimmt, dass gegen die Anonymverfügung kein Rechtsmittel zulässig ist. Ein Rechtsmittel wäre auch sinnlos, da die Anonymverfügung ohnedies gegenstandslos wird, wenn nicht binnen vier Wochen die Einzahlung des Strafbetrages (mittels des beigegebenen Beleges) erfolgt.

Ähnlich wie beim Organmandat gilt auch hier: Glaubt man, unschuldig zu sein, so unterlässt man einfach die Einzahlung der in der Anonymverfügung vorgeschriebenen Strafe. Damit wird - wie bereits erwähnt - nach vier Wochen die Anonymverfügung gegenstandslos und die Behörde hat nunmehr den Schuldigen auszuforschen, d.h. eine Lenkererhebung durchzuführen und sodann das Strafverfahren gegen den ausgeforschten Lenker einzuleiten (eine Strafverfügung gegen ihn zu erlassen).

In diesem Verfahren - allerdings nunmehr ohne Anonymität - hat dann der Beschuldigte alle Möglichkeiten der Rechtfertigung bzw. Verteidigung (z. B. Beweisanträge zu stellen).

…und für alle „„Experten““ die zu einem Einspruch bei einer Anonymverfügung raten: [url=h<A href=]http://ome.ngi.de/ebbi/video/pinguin.mpg[/url]


das problem an :
entweder nehm ich zähneknirschend die 32€ der anonymen oder ich gamble auf +72€ (je nach vorleben und befindlichkeit des strafreferenten) der anzeige mit einer 33% chance auf positiven einspruch und einigen wegen zur post,bh (oder wie immer das jetzt genannt wird)…


gruß

32 sondern 56 €
und ein bekannter hat heute den einspruch schon gemacht

eulen sind auch kein sonderangebot, aber da ging ja vor ein paar tagen der neue wiener was kostet was katalog durchs forum - dort ist überhaupt alles teurer geworden.
mit ein wenig glück wars ein radarfoto und das wird ja dann eher schwierig dir dein kennzeichen und auto vorzulegen wennst gar nicht da warst

gruß

oder daß sie zumindest fahrzeugtyp und farbe aufgeschrieben haben