HAI Zuammen!
Wie ist das wenn ich mir einen Auspuff mit E-Zeichen montiere aber dieser keinen Kat hat. Ist das dann erlaubt diesen zu montieren oder nicht wenn das Motorrad einen Kat hat?
Bzw. wer hat Erfahrung mit einem nachgerüstetem Auspuff ohne Kat. Schauen die Bullen auf sowas?
Und hat das Fehlen des Kat Auswirkungen auf das Leistungsspektrum, bzw. die Lebenszeit des Motors etc.?
Wie bereits mehrmals beschrieben. Das E-zeichen alleine sagt gar nichts. Es muß eine für exakt dieses Motorrad (Marke, Type, Baujahr) passende Bescheinigung (ABE) vorhanden sein und mitgeführt werden. Ich denke wenn das Originalmotorrad einen Kat hat wird auch der Nachrüstauspuff nur mit Kat zu haben sein sonst wäre es ja eine Änderung der „maßgeblichen Daten“ und damit eine Neutypisierung/Einzelgenehmigung notwendig. Es ändern sich durch die Abgaswerte auch Dinge wie ev „Smog-Fahrverbot“ (grüne bzw weiße Plakette).
Auf die Motorlebensdauer wird es keinen Einfluß haben. Ob die Leistung gleich bleibt ist fraglich da die Elektronik bei einem geregelten Kat dann ja einen Wert (Lamdasonde) nicht bekommt, wird wohl der Motor in einem Notprogramm laufen.
habe die Ehre
Ully-Bär
Hallo
Ich habe zur zeit genau das selbe problem! bin aber leider erst jetzt nach einem jahr nach kauf auf dieses aufmerksam geworden.
Habe mir eine 2004er gekauft mit bereits montierten nachrüstauspuff. dachte da ich das motorrad bei der 2rad gekauft habe das da sicher alles in ordnung ist da auch der prüfbericht mit weißer plankette war.
Ha nun nach einem jahr bekomm ich plötzlich von meinem mechaniker ein grünes! da kein kat im auspuff! na toll oder! was würdet ihr denn in so einem fall machen?
danke und mfg René
ob der serienauspuff einen geregelten oder einen ungeregelten kat hat.
bei geregelten versionen (so wie es alle neuen motorräder ab 2007 eigentlich haben sollten wegen euro 3) wird auch der nachrüstauspuff (sofern er wie schon ullybär geschrieben hat auch für das motorrad zugelassen ist) einen geregelten kat haben müssen und auch einen anschluss für die lambdasonde…alles andere hat dann keine zulassung und funktioniert wahrscheinlich auch nicht richtig am bike.
wenns ein ungeregelter ist so wie das manchmal verbaut wurde (zb bei meiner 2004er GSX) dann kommts nur drauf an ob der nachrüsttopf trotzdem eine zulassung für dieses model hat…motorisch ändert sich null weil die auch keine lambdasonde haben und auch mit dem originalen auspuff nur ein grünes pickerl bekommen…das schreiben über die genehmigung musst aber auch dann auf jeden fall mitführen.
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lg ![]()
Hallo
Das heißt wenn es ein ungeregelter kat ist also ohne lambda sonde usw…wäre es sowieso nur ein grünes pickerl gewesen! komisch aber nur da in meinem zulassungsschein steht das sie ein weißes bekommt!
sie ist eine bandit 04er baujahr! ab diesem baujahr waren sie mit kat! aber halt sicher nur mit ungeregelten!
ach ist das kompliziert!
und vor allem jetzt hab ich im zulassungsschein weiß drin stehen und ein grünes klebt oben!
mfg
witzigerweise liegt das problem bei den zulassungsstellen die sich genau NULL auskennen…bei mir steht zb im zulassungsschein bei antriebsart „benzin mit katalysator“ aber bei plakette dennoch „grün“…wäre eigentlich beides (bei meiner GSX) korrekt aber ich hab trotzdem nachrüsttöpfe von BOS drauf die keinen kat haben aber dennoch für dieses bike genehmigt sind…steht auch so in der auspuffgenehmigung…„ab bj.2004 entfällt der kat“!
:-))))
genaugenommen müsste bei dir sogar GRÜN drinstehen und nicht WEISS weils nie ungeregelte kat´s mit weißem pickerl gegeben hat…ich hatte sogar mal ein auto mit ungeregeltem kat welches auch nur das grüne pickerl bekam und auch die damalige „strafsteuer“ musste ich dennoch bezahlen.
ergo…mach die keinen kopf…wennst eine genehmigung für deinen auspuff hast und der auch für deine bandit gilt dann darfst du ihn auch draufhaben…genehmigung halt immer mitführen weil die könnens verlangen bei einer kontrolle (zumindest wenn der prüfbus dabei ist)…beim §57 hab ich noch nie probleme gehabt deswegen weil eh alles korrekt ist.
lg ![]()
das baut mich wieder auf! in meinem abe steht ausdrücklich meine bandit drinnen somit gilt sie auch für das motorrad! das heißt eigentlich können sie mir den schuh aufblasen solange ich die genehmigung mitführe und da meine drin steht! das heißt die verischerung hat wiedermal ein wenig geschlampt! tststs
danke für die hilfe
mfg
„genaugenommen müsste bei dir sogar GRÜN drinstehen und nicht WEISS weils nie ungeregelte kat´s mit weißem pickerl gegeben hat…ich hatte sogar mal ein auto mit ungeregeltem kat welches auch nur das grüne pickerl bekam und auch die damalige „strafsteuer“ musste ich dennoch bezahlen.“
Ich habe zB ein Radl mit weissen Pickerl und ungeregeltem KAT, Baujahr 2001.
Also das ist nix besonderes.
Kalle_B.
mit einem Techniker der BAV über dieses Thema gesprochen:
Wenn original ein Kat verbaut ist, musst Du einen Kat haben, auch bei einem Nachrüstauspuff. Meistens ist der Kat aber im Mitteltopf bzw. unmittelbar nach dem Krümmer. Ein Eindtopf allein spielt wahrscheinlich keine Rolle. Wenn es sich um eine ganze Anlage handelt und kein kat enthalten ist, führt kein Weg an einer Eintragung bzw. Einzelgenehmigung vorbei.
mfg Mervin
für euer Antworten.
Es fahren so viele Leute mit Sportauspuff herum, und ich kann mir nicht vorstellen, dass die alle einen KAT haben, oder!?
An diejenigen die keinen haben hätte ich folgende Frage, schauen die Bullen auf sowas. Bzw. steht in den ABE-Papieren dann drinnen ob der Auspuff nen Kat hat oder nicht?
SG
Manolito