In diesem Fall wäre möglicherweise ein Einspruch gerechtfertigt gewesen.
Ich benutz den Mehrzweckstreifen entlang der Liechtensteiner auf jeden Fall täglich, und ca. 1x pro Woche geht dort ein Bulle der mich umgehend anhalten könnte, wenn ich etwas falsch müche.
kann ich ja auch weiter dort fahren. nächstes mal zahl ich dann sicher nicht.
für dieses mal geht kein einspruch leider mehr. oder doch? das war im juli!
Leider kenn ich mich mit Einspruch und so überhaupt nicht aus.
Da ich ein extrem gesitteter Fahrer bin, komm ich mit dem Gesetz so gut wie nie in Berührung.
dann ist es ja gut wenn du nie mit dem gesetz in berührung kommst gg
werde mich da mal genauestens informieren.
danke auf alle fälle.
lg mandy