Beim knieschleifen erwischt!!

…ich habe lang und breit jetzt mit meinem schwager (der ist aktiv tätig bei der zolipei in leonding und auch auf dem moped dienstlich unterwegs) darüber gesprochen und er konnte keinen grund für eine strafe finde geschweige denn für eine anzeige!
also laut seiner aussage ist knie-fahren kein grund zur bestrafung!!!
Gott sei dank!!!

strafe muß sein. g

… wenn man sich schon erwischen lässt… fg

mfg mik

Ich seh des a so. Des kann schlimmstnfalls nur a „begleitendes Argmument“ gwesen sein…warst zu schnell oder auf der falschen Seiten oder sonst was…So deppat san Bullen net oft (jedenfalls mei Erfarung) und da kann die Höh a nix dafür, dass du dein Unverhalten auf die Knieschleifeei ausredst. Gstroft worden bist eh wegen was anderen.

Miki

Ohne Papiere san 21euro ober ka Anzeige
Knieschleifen is nett strafbar

Der Lenker hat unter Bedachtnahme auf sein Fahrkönnen die Pflicht sich im Verkehr der Eigenart des Kraftfahrzeuges entsprechend zu verhalten.
Gefahren und Umweltbeeinträchtigungen sind zu vermeiden. (Freihändiges Fahren, Wheelies, Stoppies etc. sind verboten)
Bringt auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr auch wenig, gehört daher auf die Rennstrecke.

Wenn wheelisieren, Stoppies und Knieschleifen net der Eigenart des Motorrades entsprechend san, was dann? Noch der Eigenart entsprechendere Sachen für Motorräder gibts ja wohl net! Und a anderes FZG kenn ich a net, des des macht. :-))

Miki

natürlich gehört das auch zum motorrad, aber halt nicht unbedingt im straßenverkehr. mfg

unnötige Lärmbelästigung

Normalerweise kann man sich ja rausreden

Ja klar, wegen der Lärmbelästigung und/aber net wegen dem Verlust der Kontrolle über das Fahrzeug oder so…die Anzeige beim Knieschleifen kriegst ja a net wegen dem Krawall denst dabei machst. Hab mich vielleicht unklar ausgedrückt!

Miki

Du derfst kane Körperteile vom Bike wegstrecken.
Wennst trotzdem am Knie schleifst dann hast nix böses getan :slight_smile:

cu barney

… Herr Inspektor - ich wollte die Sichtweite nur optimal halten und hab mich deshalb ein bisserl zur Seite gehängt :slight_smile:

cu barney

jedoch wenn was passieren soll, dann ist es als fahrlässig zu bewerten - sagte mir mal ein jurist…

lg
da chris
http://www.bikerl.at
***** U P D A T E *********
1000ps A U S F A H R T
vom 23-09-06 unter
U S E R G A L E R I E
hinzugefügt

I fahr immer lässig :slight_smile:

cu barney

i seh ja in deinem profilfoto gar ka tschick angraucht ggg

lg
da chris
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einen spitzfindigen Tag.
Aber apropos: wenns an einen spitzfindigen Juristen kommst, is Autoquietschen auch schon Kontrollverlust, die Haftreibung der Reifen ist ja eindeutig überschritten, und daher hast auch keine Reserven mehr, wennst plötzlich reagieren musst ( z.B. spielendes Kind, … ). Könnt ma glatt auch sehr blöd auslegen.
Klugscheissermodus aus

3lg
Harald

das unbedingt sein, daß sie schon fast mit den Ellebogen am Boden waren

ich habe in meiner postpubertären Phase, welche übrigens anscheinend immer noch anhält, auch beim Auto schon wegen einem „Quietscherl-Start“ gezahlt - wohlgemerkt, kein klassischer Kavaliersstart mit Rauch usw. sondern einfach beim Rausfahren aus einer Kreuzung die Räder kurz andrehen lassen …

lg Varabär

…sich die abholen??? :-)))

mfg
80lover

dir nur einfallen lassen dass Du den herrn inspektor net über den haufen fahren wolltest ggg

Weisst eh - Vertrauensgrundsatz und so lach

cu barney