Besitzstörungsklage oder Watsch'n?

und im ernst:

welche (rechtlichen) möglichkeiten habe ich, wenn ich beobachte, daß ein käfigtreiber

a) mein diebstahlgesichertes motorrad/roller/moped zur seite zerrt, um genügend platz für sein kfz zum einparken zu schaffen

b) ich beobachte, wie genannter sachverhalt einem mir unbekannten dritten passiert

im fall a) bin ich ohne zweifel im recht, das bewegen/verbringen meines fahrzeuges durch fremde zu verbieten - aber wie weit darf ich gehen, wenn der übeltäter mit seiner handlung trotz verbotes meinerseits fortfährt, oder sich bereits auf den freigewordenen/freigemachten platz eingeparkt hat, bevor ich ihn zur rede stellen konnte ? habe ich das recht, ihn aufzufordern, den status quo wiederherzustellen, also sich zu vertschüssen, damit ich mein fahrzeug wieder ordnungsgemäß abstellen kann (denn die meist stark überforderten hansln scheren sich einen feuchten kehricht darum, wie behindernd das hinderliche einspurige fahrzeug dann steht).
welche eigenen maßnahmen zwecks überprüfung des fahrzeuges auf sicherheit stehen mir offen, wenn ein derart überforderter während des wegzerrens zb das bremsscheibenschloß in der bremszange verankert hat ?

inwiefern bin ich b) berechtigt, das verschieben eines fahrzeuges, das nicht mir gehört, aus demselben grund einem fremden dritten gegenüber, zu verbieten ?

°lp°

obwohl es recht wäre, aber rechtens musst halt die polizei rufen und gleich den versuch eines diebstahls melden weil du weißt ja nciht was er mit dem weggeschobenen radl machen will, oder ?

ich glaube, dass du einen schaden nachweisen musst. wenn dein radl beschädigt wird, dann kannst du gegen den typen aktiv werden und schadenersatz einklagen. ansonsten fürchte ich, wirst nicht viel chancen haben. gegen das berühren eines fremden kraftfahrzeuges gibt´s mE kein gesetz …

ich

nein, das kann’s nicht sein …

ohwatschna

watschn …

sparhandlung

Anhalten bis zum eintreffen der Polizei is jeden erlaubt,obs da möglich is a aunderes problem… :wink:

vielleicht … wie sicher ist diese aussage auch rechtlich haltbar ?
des isses, was mich interessiert. über praktische möglichkeiten denk’ ich erst nach, wenn’s soweit ist.

°lp°

der strafprozessordnung (nummer leider vergessen) nach dem darf jeder bürger einen bei einer straftat betretenen mit den geringsten notwendigen mittel an gewalt anhalten bis zum eintreffen der exekutive (auch den genauen wortlaut weiß ich nicht mehr ist schon lange her). das heißt aber nicht dass du ihn aufhängen darfst bis die polizei da ist :slight_smile:
 
ich denke unsere polizisten oder juristen im forum werden das genauer wissen

gezielte Faustwatschen helfen im Zweifelsfall immer !

(86 StPO) ist da aber mit Sicherheit nicht anwendbar: das gilt nur bei gerichtlich strafbaren Handlungen. Und solange keiner im StGB einen Paragraphen findet, der das Umstellen von Zweirädern mit gerichtlicher Strafe bedroht, ist das Festhalten des Umstellers Freiheitsentziehung (99 StGB).

stellt eine strafbare handlung im sinne des strafrechts dar weil ich ja davon ausgehe dass er das motorrad stehlen will und damit habe ich meinen aufhänger. wenn es sich dann herausstellt dass er es doch nur umstellen wollte dann folgt eine besitzstörungsklage etc. aber die macht dann eh schon die polizei (hoffentlich)

aber dein freund hat einen kleinen fehler begangen, wenn ich den dieb schon selbst bestrafe dann warte ich nimmer auf die polizei oder ich such mir einen 2. zeugen der bestätigt dass der dieb mich angegriffen hat und ich in notwehr gehandelt habe (bei einer roten backe und einer beule habe ich vielleicht eine chance, bei einem 9mm loch im kopf eher nicht)

So schauts (nach meinem Wissen und Dafürhalten) aus:

a) Diebstahlverdacht: Nein - da der Bereicherungsvorsatz fehlt (wenn er es eben nur „versetzt“ und nicht mitnimmt)
b) unbefugte Inbetriebnahme: nein - da ein Verschieben keine Inbetriebnahme ist
c) Sachbeschädigung (wenn zB die Bremsscheibe duchs Schloß beschädigt wurde)-  nein da hier der Vorsatz zur Beschädigung fehlt. Eine fahrlässige Sachbeschädigung ist im Strafrecht nicht vorgesehen.
d) dauernde Sachentziehung nein - da das Motorrad ja nur geringfügig in der Position verändert wird und weiterhin dem Besitzer zur Verfügung steht …

Also liegt hier offenbar kein strafrechtlicher Tatbestand vor - daraus folgt es gibt auch keine Notwehrhandlung nach § 3 StGB und natürlich auch keine Nothilfe und auch kein allgemeines Anhalte- und Anzeigerecht (Festhalten bis die Polizei eintrifft).

Wird das Motorrad durch das Verschieben beschädigt wäre es ein Privatrechtsdelikt (Klage auf Unterlassung bzw Schadenersatz). Wird durch das Verschieben des Motorrades eine Verwaltungsvorschrift (Straßenverkehrsordnung) verletzt (zB 5-Meter-Bereich) dann wäre es eine Verwaltungsübertretung durch die Person die das Fahrzeug umstellt (Beweisfrage!!!)

Ein wichtiger Punkt der oftmals unbeachtet bleibt bzw absichtlich unter den Tisch fällt: Eine Notwehrhandlung draf sich NIEMALS gegen ein höherwertiges Rechtsgut richten als das vom mutmaßlichen Täter bedrohte. Das heißt im Klartext ich darf jemanden der mein Motorrad ev stehlen will (nach Lage der Dinge) nicht am Körper verletzten, da das recht auf körperliche Unversertheit höher wiegt als das Recht auf Vermögen.

Bevor jetzt die Polizeihasser aufschreien: Polizeiliche Waffengebrauchshandlungen fußen auf dem Waffengebrauchsgesetz und nur in manchen Fällen auf § 3 StGB (Notwehr-Nothilfe) . Im Waffengebrauchsgesetz ist die Anwendung der Dienstwaffe (oder Körperkraft) auch zB durch Durchsetzung einer Festnahme oder dem Verhindern des Entkommen einer festgenommenen Person vorgesehen.

Eine Frage, die aus gegebenen Umständen auch mich interessierte. Hab Dank f. die Aufklärung!

Naja, schaut leider nicht gut aus.
Am Besten, auf einen rechtlich nicht grad Gebildeten zu treffen, ihm ein paar juridische Floskeln nebst Androhung einer Watschen vor die Beine zu kotzen und die Sach’ auf sich beruhen zu lassen.

Was mich betrifft, werd ich - nicht nur aber auch deshalb - von Wien wegziehen. Ich hab es satt, mich jeden Morgen beim Weggehen und jeden Abend beim Heimkommen vorm letzten Eck fragen zu müssen, steht das Moped noch da, wenn ja wo,  steht’s oder lieg’ts? Daraus folgt für mich: Ohne Garage geht’s nicht. Und selbst dann …

War, wennst die Boku mitrechnest, bislang 3x in Wien aufhältig, aber dieses letzte Mal war das Schlimmste.

Jedenfalls beste Grüße und ein Gutes Neues Jahr!!
„Es kann nur besser werden“!
Greets
Agimac

Besitzstörungsklage geht sowieso und ist, nachdem was der Ully geschrieben hat, auch die einzige Möglichkeit. Und es ist auch eine gute Möglichkeit, weil sie fast immer durchgeht. Deswegen machen das auch Anwälte so gerne.
Wenn sich einer aus der Parklücke nicht mehr vertschüssen will und dein Moped rechtswidrig wo herumsteht, bleibt nur, die Exekutive zu rufen. Die kommen eh gleich, wenn du sagst, dass da einer falsch parkt. :wink:

Im Fall b hast überhaupt keinen Auftrag. Es könnte ja auch das Moped des Autobesitzers sein. Des wär zumindest billiger, als an Parkplatz zu mieten.

Ich hab Mopeds gelegentlich weggetragen. Da besteht keine Gefahr, die Bremsscheibe zu ruinieren. :grin:

danke für die ausführliche beschreibung der (un)möglichkeiten. so ähnlich hab’ ich mir das eigentlich vorgestellt: paßt auch irgendwie in unsere zeit, trotz daß ich es schon gut finde, daß man jemanden, der ein solches ‚delikt‘ begeht, nicht gleich erschlagen darf - habe aber verständnis für alle, die sich’s nicht gefallen lassen - schon wegen der erzieherischen wirkung auf dauer.
aber irgendwie fühle ich mich in meiner lebensqualität als fahrer eines leichten zweirades stark eingeschränkt - ich muß es fast widerspruchslos hinnehmen, wenn jemand mein zweirad ‚verlegt‘ … weshalb auch immer und bin bei beschädigungen beweislastpflichtig; das ist eine verkehrte welt, meine ich.
außerdem frag’ ich mich -wenn hier nach meinem dafürhalten vom gesetzgeber her für willkür ein bißchen ein fuß in der türe gelassen wird- wo’s denn aufhört: bei 3 verbrachten 2rädern ist dann platz für einen pkw oder so ? und das ist in ordnung ? nöö … das kann’s nicht sein, finde ich. 

°lp°

das ist der springende punkt: ich will die sache mit der verstellerei eh ‚südländisch‘ oder ‚französisch‘ sehen: wenn’ s einer ordentlich macht/zuwege bringt, isses ma wurscht.
und je größer/schwerer das radl, umso weniger wird’s passieren.
und wer mei 125erhupferl angreift, wird zumindest temporär die aufmerksamkeit seiner näheren umgebung auf sich ziehen: durch ein bremsscheibenschloß mit wuiwuiwui und einer alarmanlage mit 120db-sirene ist ihr/ihm diese für etwa eine minute sicher … ;-}
und der brummifahrer mit hänger (?), der -mit schlechten chancen zum zurückschieben- mir vielleicht mit hilfe eines 2. hilfswilligen die enduro am vorderrad zur seite gezogen hat, weil sich auf dem schrägparkplatz vis-a-vis ein kleintransporter eingeparkt hat, der 1 m in die fahrspur geragt hat, um selber durchzukommen, hat mir netamoi die halterung des vorderkotflügels beleidigt - sauer werd’ ich halt bei den dilettanten.
und wenns dazu vielleicht noch -wie’s einer freundin kürzlich passierte- des radl so deppert hinstellen, daß sie eine anzeige kriegt, weil’s dann 'mit beiden rädern auf dem gehsteig geparkt hat, wird’s für mich schon fast kriminell … solche frechheiten von scheißminix-blödmännern gehör’n abgestellt. egal wie.