Hallo werte 2-Rad Gemeide.
Ich hätte ein nicht ganz „Moped-bezogenes“ Problemchen.
Habe mir (zum Transpotr meiner Dicken) einen Kofferanhänger zugelegt und folgendes Problem.
Stützlat Anhänger = 100 kg
Stüztlast Anhänge-Kupplung = 85 kg
Kennt sich von der 1000ps Gemeinde aus ob ich diesen Anhänger überhaupt ziehen darf?? (wenn nicht hätte ich einen coolen Hänger abzugeben)Fahrzeug und Anhängergewichte passen zusammen!!!
Danke im Vorraus.
Klaus
zugfahrzeug?, anhänger gesamtlast?, gebremst / ungebremst? usw. usw.
am besten du liest dir das mal alles durch!
[url=http://www.arboe.at/2265+M5f6cc2fd1c3.html]http://www.arboe.at/2265+M5f6cc2fd1c3.html[/url]
[url=http://www.oeamtc.at/netautor/pages/resshp/anwendg/1108141.html]http://www.oeamtc.at/netautor/pages/resshp/anwendg/1108141.html[/url]
Achso, zu den Fahrzeugdaten.:
Opel Vectra C Caravan
Anhänger ist gebremst, aber auf 750kg Runter-Typisiert.
Wie gesagt: Von den Fahrzeuggewichten passt ja eh alles. (Auch Führerschein „E“ ist da)
Habe das Problen das an meiner Anhängevorrichtung MAX Stützlast 85Kg steht und am Anhänger 100kg.
Hoffe die Daten sind ausreichend um eine klara Antwort zu bekommen
ps Danke für die Link´s (Leider kann man da nox passendes finden)
Grüße Klaus
soweit ich weiß,ist es zulässig hier verschiedene lasten zu haben. das niedrigste darf nicht überschritten werden.wichtig ist das ges.gew. von hänger zu pkw bzw ges.gew. von beiden.(siehe links)
du kannst die stützlast sehr einfach mit einer personenwaage überprüfen,um nicht das zul.gew.zu überschreiten. einfacher ist es wenn du den hänger im fahrfertigen,beladenen zustand an der deichsel anhebst.wenns dir möglich ist, ist das gew. ok. nehme es selber nicht so genau,hatte diesbezüglich auch noch nie probleme mit den organen bei überprüfungen.hoffe du kannst was anfangen damit.
gruss
harald
Danke für die Aussagekräftige Antwort. So hab KEINEN Anhänger zu verkaufen.
Danke Klaus
wenn der anhänger eine stützlast von 100kg hat, die kupplung aber nur für 85 kg zugelassen ist dann darfst den anhänger NICHT anhängen ist doch irgendwie logisch. umgekehrt wäre es natürlich kein problem
ist hier die Frage: denke, das die korrekt typisierte Anhängevorrichtung am Auto
eine max. zulässige Stützlast von 85kg (muß im Typenschein stehen) hat,
(sonst hebt das Auto vorne ab - wie bringe ich ein Auto zum wheelen? … mit 'nem Motorrad Anhänger… ;))
der Anhänger (bzw seine Deichsel) hat eine max. zul. Stützlast von 100kg (sonst bricht sie im Fahrbetrieb)
wenn nun die aktuelle Stützlast (Anhänger beladen) unter der kleinsten der beiden zugelassenen liegt,
ist alles im grünen Bereich
wenn man die Deichsel selber heben kann, wird sie wohl unter 50kg Stützlast haben -
bei „nicht Otto Wanz typen“
suche übrigens noch nach einem Anhänger, den ich, mit ner 190kg Maschine beladen,
an mein 600kg Auto hängen kann…
LG
NG
waere leicht genug. Harbeck ist eine renomierte Firma (kenne sie von den Bootsanhaengern her).
oder so was:
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lG.
der eine kontrolle macht ? der hebt sicher nicht den anhänger hoch und schätzt die stützlast somit ergibt sich ein problem, und genau das will keiner haben.
Aber fast das gleiche Problem ergibt sich, um bei einem gegebenen Beladungszustand die Einhaltung der einzelnen Stützlasten zu überprüfen. Selbst wenn die Daten in den Zulassungsscheinen zusammenpassen, wie ist sich der Polizist sicher, daß auch richtig (in Bezug auf Einhaltung der Deichsel/Stützlast) beladen wurde ??
Vor einigen Jahren wurde das Gesetz geändert, wonach leichtere Autos auch dann die lt. HzGew (Gewicht im Zulassungschein) zu schweren Anhänger ziehen dürfen, sofern das tatsächliche Gesamtgewicht (=so wie der Hänger da steht) die im Autozulassungschein höchst zulässige Gesamtmasse nicht überschreitet.
Klartext: Ich darf einen Anhänger mit 3,5t höchstzulässigem Gesamtgewicht (im Zulassungschein) auch mit einem Golf ziehen, solange der große Hänger „leer“ sprich zum Kontrollzeitpunkt unter der max. Masse fürs Anhängerziehen im Zulassungschein vom Golf ist. Leer wiegt so ein Planenhänger mit 8m Kastenlänge/2,25 m Kastenbreite ca. 500 kg und darf auch mit dem Golf gezogen werden. Früher war das nicht so, da zählten beinhart die Gewichte am Papier.
Ich glaube (=nicht wissen), daß das mit den Stützlasten auch so ist. Hat das Auto eine max. Stützlast von 85 kg und der Anhänger eine max. Deichsellast von 100 kg, so darf mit dem Anhänger gefahren werden, sofern a) die Gewichtsverhältnisse im beladenen Zustand (=Aktuellgewicht) passen (abhängig von der Führerscheinklasse) b) die aktuelle Deichsellast nicht größer als 85 kg beträgt und c) die notwendige Führerscheinklasse für die Gewichtsverhältnisse dieses Gespanns vorliegt.
Die Überprüfung kann mit Wiegeplatten erfolgen - jede Achse einzeln, einmal mit angekuppelten Anhänger, dann abhängen und schauen was (meist) auf der Hinterachse der Zugmaschine für eine Differenz entsteht.
Mein Auto hat eine max. Stützlast von 140kg und wenn ich nun einen Anhänger mit max. 100 kg Deichsellast ziehe, kann durch anheben od. sonstige Kindereien kein Polizist/Chauffeur nachprüfen, ob die Deichsellast nicht doch 130 kg beträgt und somit in Bezug auf die Zugmaschine hochlegal, in Bezug auf die Anhängerdaten schwer illegal ist. Daher mit Wiegeplatten. Daheim kann man das mit einem stabilen Holzstück und einer Personenwaage hinschätzen.
Bitte um Korrektur, falls ich irgendwo falsch liege … wo sind unsere Polizisten, vorzugsweise Verkehrsabteilung??
lg Varabär
danke, schaut net schlecht aus
interessant die bootsversion ist billiger, als der mini/zerlegbar hänger
NG
Wenns der Polizist nicht überprüft, kann er Dir nix anhaben.
Da die Stützlast sehr stark von der Beladung abhängig ist, und die ist wie wir alle wissen, variabel bei einem Anhänger, sind das nur technische Maximalwerte, die nicht überschritten werden dürfen. Wenn das Auto mit der Kupplung fast auf der Strasse schleift, wird wohl falsch beladen sein. Ausserdem muß es nicht sein, daß die maximale Stützlast von der Anhängerkupplung her kommt, es kann auch sein, daß das Auto an diesem Punkt nicht mehr Stützlast verträgt, weil sonst die maximalen Achslasten überschritten werden ( ev. können ).
Harald