Hallo!
Ich werde mir Anfang nächster Woche zu 95 % ein gebrauchtes Motorrad in Wien kaufen. Diesbezüglich wollte ich fragen, ob es möglich ist, das Motorrad mit blauer Nummerntafel in die Steiermark zu überstellen???
Bitte um Info
mfg Philipp
Die blaue Tafel (Probefahrtenkennezcihen) dient auch zur Überstellung von Fahrzeugen. Soweit so gut, jetzt kommen aber zwei Punkte:
Erstens muß auch das Kennzeichen für „alle Arten von Fahrzeugen“ bzw für „einspurige Fahrzeuge“ zugelassen sein und zweitens (und da wirds eng) gilt das alles nur im Rahmen des Geschäftsbetriebes. Im Klartext heißt das, wenn Du das Motorrad privat kaufst und von irgendeiner Firma ein Probefahrtenkennzeichen bekommst, darfst Du damit nicht fahren, weil es nicht im Rahmen des Geschäftsbetriebes ist. Wenn die Firma das Motorrad kauft, überstellt und dann an Dich verkauft ist es ok. Genauso wenn da Fahrzeug der Firma gehört und Du machst mit der blauen Tafel eine Probefahrt.
Andere Möglichkeit: Du beantragst ein „Überstellungskennzeichen“ bei der Behörde. Das ist zeitlich eingeschränkt.
Dritte Möglichkeit (die Beste) Motorrad auf- bzw einladen udn dann anmelden.
Folgen im Falle einer Beanstandung wären Finanzvergehen, Verwaltungstrafe und im Falle eines Unfalles Obliegenheitsverletzung/Regressforderung.
Servus
Ully-Bär
1000 Dank für diese informative Antwort. Wird wohl am besten sein einen Anhänger zu besorgen.
nochmals vieln dank
frohe ostern
mfg philipp
du solange es ein motorrad kennzeichen ist und du ned wochenends unterwegs bist
Hmmm - am Wochenende darf man nicht mit einem blauen Taferl fahren??? Wieso denn?
Und eine Fahrt im Rahmen des Geschäftsbetriebes ist nicht nachzuweisen?
Servus
Ully-Bär
denn das gabs schon
[url=http://www.wko.at/autorep/21_kraftfahrgesetznovelle.htm]http://www.wko.at/autorep/21_kraftfahrgesetznovelle.htm[/url]
und das war für PKW (vor 1 1/2 Jahren) bei mir kein Problem und sollte auch legal gewesen sein.
Diese Bestimmung ist nach wie vor aktuell. es besteht kein Einwand gegen eine Verwendung am Wochenende. Allerdings muß die Verwendung im rahemnd es Geschätsbetriebes erfolgen und das ist beim Abholen eines Privatverkaufes nicht der Fall.
Servus
Ully-Bär
…einfach, du hast ne probefahrt heim gemacht wenns dich aufhalten =P
… könnte das durchgehen. Vorausgesetzt die Eintragungen im Fahrtenbuch stimmen auch überein. Probleamtisch wirds im Falle eines Crash. Dann gibt es sicherlich Erhebungen bei denen klar wird das der Besitzer der Kennzeichen nicht die Firma ist die Besitzer der Tafeln ist …
Habe die Ehre
Ully-Bär
ich lese nur gebrauchtes Motorrad.
Auch kann sicher ein Händler ein Kennzeichen für ein Motorrad im Kommisionsverkauf geben und da ist der Spielraum ja auch für „Privatverkauf“ gegeben.
moeglichkeit sich von der firma, die das kennzeichen verleiht, freiberuflich beauftragen zu lassen und dafuer eine rechnung in der höhe von 0 euro zu stellen ?
mfg christian
Wennes ein Händerlverkauf ist stimmt das Argument. Habe mich irgendwie in einen Privatverkauf verrannt. Also wenn der Händler der das Motorrad verkauft die Tafeln hergibt ist es OK. Kommissionsverkauf??? Hmmm… ich denke da muß zumindest irgendeine schriftliche Unterlage des Händlers vorliegen und das Kennzeichen muß natürlich von dem Händler stammen, wo das Motorrad zum Verkauf angeboten wurde.
Servus
Ully-Bär
sorry, hab ich vergessen zu erwähnen. aber es handelt sich wirklich um einen privatverkauf.
Ich denke das läuft nicht, denn dann müßte ja der Beauftragte das Kennzeichen stellen. Der Sinn der ganzen Regelung ist es eben, das es nicht zu einem „Kennzeichentafelverleih“ kommt und damit wahllos Fahrzeuge bewegt werden, sondern das hier eine geschäftliche Tätigkeit des Zulassungsesitzers vorliegen muß.
Das Einfachste ist imer noch: Hänger oder Bus oder Pickup.
Servus
Ully-Bär
Dann gilt alles was ich im ersten Posting geschrieben habe …
Hänger, Pickup oder Bus … oder Überstellungskennzeichen.
Servus
Ully-Bär
deswegen meinte ich - weil es ja die Möglichkeit gibt das Bike zum Händler zu stellen um anderen eine Probefaht zu ermöglichen. Dazu dann der blaue Taferl verwendet wird.
Ist sicher wie du sagst eine "Grundlage"dazu nötig.
Die könnte sich natürlich finden wenn sich ein Händler dazu hergibt. Freunderlgschicht eben und dann sollte wohl das Gebiet für eine Probefahrt wohl eher eingegrenzt werden.
Antworten wird Dein Hauptproblem sein, die blauen Taferln von irgendwo herzubekommen. An die kommst als privater nämlich net so leicht ran.
Selbst für Überstellungskennzeichen brauchst die üblichen Unterlagen, die auch für eine normale Anmeldung erforderlich sind (ully, korrigier mich, wenn ich falsch liege, i mag net selbst nachschauen), dh Pickerlgutachten, etc…
Frag mal bei ÖAMTC oder ARBÖ, falls Du Mitglied bist. Ich hab mich da mal erkundigt, weil ich ein Fahrzeug zu an Ankaufstest bringen wollt. Wär net billig gewesen, aber wär gangen.
Hi!
Pickerlgutachten ist meines Wissens nach nicht notwendig (wäre auch unmöglich bei Probefahrten im Zuge von Instandsetzung/Neuaufbau), der Grund warum man so schwer an Tafeln gelangt ist
1. der Händler trägt die Haftung (Versicherung) und
2. (noch wichtiger) die Tafeln dürfen nur im Rahmen des Geschäftsbetriebes verwendet werden, ansonsten drohen hohe Finanzstrafen.
Servus
Ully-Bär
jo denk schon dass des geht. hab i a gmacht aber viel weniger weit bin i gfahren. laut ÖAMTC musst dir des mitn händler, bzw werkstatt (wost halds taferl herbekommst) ausmachen.
mfg
Ninja
Macht sinn. Ich hätt ja nachschauen können.
Auf jeden Fall hats irgendwelche Fahrzeugspezifischen Unterlagen gebraucht.
Ich hatte vor kurzem nämlich ein paar Fahrzeuge ins Auge gefasst, die ich zum ÖAMTC zwecks Ankauftest bringen wollte. Und des wär net so einfach gegangen, wie ich mir das vorgestellt hab. Daher hab ich das dann gelassen.