Blinker ab welchem baujahr?

ab welchem baujahr müssen in österreich motorräder blinker drauf haben? habe leider in der stvo nix dazu gfunden(in deutschland ist es laut stvo 1962, in österreich muss es allerdings später gewesen sein nur ab wann genau würd ich halt gerne wissen, da ich mir gern eine alte englische kaufen würd und wie auf meiner vespa keine blinker drauf haben möchte

das hängt nicht so vom bj ab sondern von deinen typenschein - in schein mit blinkern - blinker notwendig. (in letzter zeit gibts halt nur mehr welche mit blinker *g )
von einer gesetzlichen nachrüstpflicht hab ich noch nix gehört

gruß

Historisches Kraftrad : KFG §§ 2 (1), 34 (4); KDV § 22b (1)
Als historisch gilt ein Kraftfahrzeug das:

erhaltungswürdig, nicht zur ständigen Verwendung bestimmt,

mit Baujahr bis 1955, oder

älter als 25 Jahre und

in der vom zuständigen Bundesministerium approbierten Liste eingetragen ist.

Weiters können Fahrzeuge (Oldtimer),

die mindestens 20 Jahre alt und

von denen nicht mehr als 200 Stück zugelassen sind, zertifiziert werden.

Ab 2005 gelten nur mehr Fahrzeuge

mit Baujahren bis 1980 und

ab 2010 nur noch solche die zumindest 30 Jahre alt sind, als erhaltungswürdig.

Historische Krafträder dürfen nur an 60 Tagen pro Jahr verwendet werden. Darüber sind fahrtenbuchartige Aufzeichnungen (bei Veteranenclub registriertes Fahrtenbuch) zu führen und den Behörden auf Verlangen vorzulegen.

Beim Import von EU-Staaten und erstmaliger Anmeldung historischer Kraftfahrzeuge in Österreich ist keine Normverbrauchsabgabe (NoVA) zu entrichten, wenn die Motorräder im Originalzustand erhalten und 30 Jahre oder älter sind, bzw. - unabhängig vom Zustand - vor 1950 hergestellt wurden.

Historische Kraftfahrzeuge deren Erhaltungszustand nachzuweisen ist, werden bei Vorliegen der Verkehrs- und Betriebssicherheit (Ausnahmegenehmigung) in eine behördlich approbierte Liste eingetragen. In diesem Zusammenhang hat der Beirat für historische Kraftfahrzeuge Empfehlungen abzugeben.
Im offiziellen Nachschlagewerk für „Historische Kraftfahrzeuge“ werden im 3. Teil die Motor-Zweiräder behandelt.

Auf Antrag hat der Landeshauptmann ein bereits genehmigtes Kfz auch ohne Änderung am Fahrzeug als historisches Kraftfahrzeug zu genehmigen, sofern die Voraussetzungen für ein historisches Kfz erfüllt sind. Eine solche Genehmigung ist im Typenschein des Fahrzeuges ersichtlich zu machen, wenn eine Änderung durch einschlägige Rechtsvorschriften begründet ist, und im Wege der Datenfernübertragung in die Genehmigungsdatenbank einzugeben.

Beleuchtungseinrichtungen an historischen Fahrzeugen zur Aufrechterhaltung des historischen Erscheinungsbildes dürfen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr nicht verwendet werden.

Die wiederkehrende Begutachtung historischer Kraftfahrzeuge mit Baujahren vor 1960 ist nur alle 2 Jahre erforderlich.

Die Altfahrzeuge-Verordnung, wonach Kfz-Importeure nicht mehr funktionstüchtige Autos zurückzunehmen und einer Wiederverwertung zuzuführen haben, gilt nicht für Motorräder und (vierrädrige) Oldtimer.

nur das beantwortet meine frage leider auch nicht:-D bzw. ist das irrelevant :wink: weil meine sr500 könnt ich auf auf historisches motorrad umtypisieren, was allerdings genau nix bringt außer alle 2 jahre pickerl machen

blinkerpflicht müsst ja ähnlich wie die gurtpflicht beim auto sein, sprich ab einem gewissen baujahr mit einer übergangszeit…

wenn vom erzeuger keine punkte vorgesehen sind an denen du gurte beim auto oder blinker beim motorrad ohne größerem aufwand montieren kannst brauchst keine nachrüsten(typenschein’)

Blinkleuchten für Fahrtrichtungsanzeiger 01.Jänner 1970

§ 135 KFG 1967 (Kraftfahrgesetz 1967) - JUSLINE Österreich

§ 19 KFG 1967 (Kraftfahrgesetz 1967), Fahrtrichtungsanzeiger - JUSLINE Österreich

§ 15 KFG 1967 (Kraftfahrgesetz 1967), Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Fahrzeuge der Klasse L - JUSLINE Österreich

bzw. Deutschland

Blinker

schon vorher was gegeben haben, kann mich an den Käfer meines Vaters erinnern, BJ 1958!! der hatte original noch WINKER in der B-Säule, mussten aber in den 60er Jahren auf Blinker vorne und hinten umgerüstet werden.