Brauche Hilfe zu: Lackierung und Pickerl

Hallo und Sorry falls es das Thema schon gibt, bin neu hier und brauch dringend Hilfe! =)

Ich bin gerade dabei eine gebrauchte YAMAHA TZR 50 zu kaufen. Sie wurde von Schwarz-Rot-Weiß auf Orange-Metallic umlackiert. Ich fragte den Verkäufer ob er es eintragen lassen hat oder typisieren (hat vor 1-2 Wochen ne Vorführung gemacht). Er sagte, da er anscheinend davon auc nicht wisse. Das Moped ist seit 4 Jahren abgemeldet und die Vorführung hat er vor 1-2 Wochen wie gesagt gemacht.

Jetzt meine Frage: Muss man eine neue Lackierung typisieren oder in der Zulassung eintragen lassen, wenn ich es jetzt neu anmelden gehe?

Nächste Frage: Bei der Vorführung stände im Bericht: Ohne Mängel. Er hat kein Pickerl (find ich ja auch logisch, da es seit 4 Jahren abgemeldet ist.) Also ich denke ich muss denk Vorführbericht mitnehmen und ich bekomm dann das Pickerl bei der Anmeldung, oder?

MfG,

Aeroblade

Im Zulassungsschein kann man garnicht díe Farbe umändern lassen.
Typisieren ist nicht notwendig.
 
Zwei meiner Bikes haben eine andere Farbe als im Typenschein. Logischerweise steht auch im Zulassungsschein eine andere Farbe. Der Rennleitung fällt das schon auf, ist aber egal.

Hab gerade einen Thread gefunden, bei dem in einer Lösung steht: Musst nur zur Zulassungsstelle gehen und umändern lassen… Wie jetzt? Ich meld es sowieso erst neu an (Neuanmeldung), also kann ich gleich sagen, es hat ne andere Farbe als früher, also kann ich es gleich in dr Zulassung als Orange-Metallic eintragen lassen oder?

MfG

Ich wollte es auch bei der Anmeldung ändern lassen. Mir wurde gesagt, daß es nicht möglich ist.

Komisch in dem einen Thread steht was anderes: Ullybaer hat da geantwortet: Einfach zur Zulassungstelle gehen die ändern dir das kostenlos… Und da die Zulassung eh neu ist, kann man die Farbe gleich eintragen, wie sie im Moment ist. Denk ich mal…

die farbe steht tatsaechlich in der zulassung :dizzy_face:
hab jetzt extra nachgeschaut :wink:
nun, die farbe war in den knapp 30 jahren meiner strassenpraesenz noch nie a thema bei anhaltungen :smiling_face: :grin:
naja, wies rein rechtlich ausschaut weiss ich jetzt ned auf die schnelle …
zum thema pickerl …
also a „vorfuehrung“ bei ana amtlichen pruefstelle ergibt an „pruefbericht“ …
mit so an pruefbericht gehst einfach anmelden und bekommst des pickerl mit passender kennzeichenpraegung …

Hab hier gerade mal einen Auszug:

[ul][*] Für nicht wesentliche technische Merkmale betreffende Änderungen am Motorrad, wie die vorschriftsmäßige Anbringung von seriengemäß genehmigtem Zubehör (Zusatzbeleuchtung, Windschild, Packtasche etc.) mit entsprechendem E-Prüfzeichen ist nur eine Anzeige und Eintragung bei der zuständigen Behörde (Landesprüfstelle) erforderlich.
[/ul] Die geänderten Daten sind im Wege der Datenfernübertragung in die Genehmigungsdatenbank einzugeben, ein neuer Zulassungsschein auszustellen und dies in der Zulassungsevidenz zu vermerken.
Nicht anzeigepflichtig sind Änderungen wie die Demontage des Beifahrersitzes bei Chopper-Motorrädern, die Lackierung des Motorrades in einer anderen Farbe (Eintragung durch die Versicherung im Zulassungsschein ist kostenlos) etc.

Danke dapreaesi für die Information! Hat mir mein Firmpate, der übrigens mitgeht mein erstes Moped kaufen (YAMAHA TZR 50), auch gesagt, dass ich das Pickerl bei der Anmeldung bekomme, wenn ich den Prüfbericht bzw. Vorführbestätigung mitbringe. Hatte zuerst keine Ahnung und dachte, dass der Verkäufer mich irgendwie beschwindelt mit der Vorführung und dem Pickerl…

Danke nochmals für die tolle Antwort(en)!

Ich hab mal gehört, im Fall eines Diebstahls ist es besser, wenn die richtige Farbe drinsteht.

Ich habe gerade mit dem ÖAMTC Hard telefoniert und die sagen, man muss es in der Zulassung ändern und bei der Prüfstelle (in meinem Fall Lauterach) typisieren lassen… Was stimmt jetzt?! Und was kostet der ganze Spaß (Typisieren und in der Zulassung eintragen lassen)? Viel Antworten überschlagen sich…

Die Farbe ist NICHT einzutragen sondern nur bei der Zulassungsstelle anzugeben und die schreiben dann die tatsächliche Farbe in den Zulassungsschein und auch ins System … Eine Änderung (Umlackierung) ist gebührenfrei jederzeit möglich.

Für die Anmeldung benötigst Du ein aktuelles Gutachten nach § 57 a KFG. Damit gehst Du zur Zulassungsstelle (samt allen erforderlichen Dokumenten) und bekommst dort die Begutachtungsplakette ausgefolgt.

In diesem konkreten Fall habe ich aber den Verdacht das das Fahrzeug aus irgendwelchen Gründen (zb Unfall oder heftige Auffrisierung) von der Behörde zur Überprüfung vorgemerkt wurde. Diese Überprüfung muß bei der Landesregierung durchgeführt werden und ist Voraussetzung für eine Zulassung. Dann bedarf es dieses Gutachtens UND eines aktuellen §57a-Gutachten außer das Gutachten der Landesregierung ist ganz aktuell.

Hallo Ully-Bär,

Er hat die Überprüfung vor ca. 2 Wochen gemacht und es wurden keine Mängel festgestellt. Den Vorführbericht muss er mir natürlich mitgeben für die Anmeldung. Aber die Vorführung hat er nur gemacht, da er das Fahrzeug verkaufen möchte und es 4 Jahre abgemeldet war. Das Fahrzeug ist unfallfrei. Es wurden weder Mängel an der Karosserie, noch technische Mängel festgestellt, laut Bericht.

Wieso sagt dann der ÖAMTC man muss es in der Zulassung eintragen UND es umtypisieren lassen? Falls das stimmt, kann ich das Fahrzeug zuerst anmelden mit dem Typenschein und die Farbe gleich von Anfang an in der Zulassung eintragen lassen und danach die Farbe im Typenschein umändern lassen?

MfG

Nochmal: Du sagst bei der Versicherung welche Farbe das Moped JETZT hat und diese Farbe wird eingetragen. Im Typenschein wird die Farbe nicht eingetragen!!!

Sollten am Fahrzeug andere Änderungen durchgeführt worden sein (diesen Verdacht habe ich) dann sind diese natürlich einzutragen (das ist aber nicht gleichbedeutend mit einer Typisierung!!!) wenn sie eintragungsfähig (dh dem Gesetz - KFG, KDV -  entsprechend) sind.

Wenn Du mir das nicht glaubst geh am Besten zu dieser Versicherung bei der Du das Moped anmelden willst und frage dort nach …

Hallo,

Aso, dann muss ich im Typenschein gar nichts ändern lassen?? Einfach mit Meldebericht, Kaufvertrag, Passfoto und Typenschein hingehen und anmelden und in der Zulassung einfach die jetzige Farbe eintragen lassen?

Weitere Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Es ist lediglich ein Sportauspuff dabei, welcher aber nicht angebracht ist. Es ist der Originalauspuff dran und es hat immer noch 49ccm³ und fährt max. 55km/h.

MfG

Das Passfoto kannst Du zu Hause lassen, stattdessen nimmst Du zusätzlich  einen Meldezettel (nicht „Meldebericht“), ausreichend Bargeld (160 Euros) und das Prüfgutachten mit. Ev ist in Deinem Fall auch noch die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten notwendig (das sagt Dir die Versicherung)

Ok, Vielen Dank Ully-Bär. Die Exekutive ist immer treuer Freund und Helfer :slight_smile:

Ich lass die Anmeldung erst mal auf meine Mum laufen, was kostet die Ummeldung von meiner Mum auf mich?

das kostet die anmeldung nochmals … abmeldung is bei der anmeldung schon enthalten :smiling_face:

Wie dapraesi geschrieben hat sind das nochmal die 160 Euro. Außerdem brauchst Du dann zuerst einen Kaufvertrag auf den namen Deiner Mutter und danach noch einen Kaufvertrag oder Geschenkurkunde um zu beweisen das das Moped nun in Deinem Eigentum ist. Weiters muß dann Deine Mutter die Anmeldung/Versicherung vornehmen außer Du hast eine Vollmacht (die wiederum zu vergebühren ist) …

Nachdem man so ein Moped eh nur 2 Jahre hat zahlt sich das unterm Strich nicht aus. Entweder Du meldest sie gleich selbst an oder Du läßt sie auf den naen Deiner Mutter angemeldet.

Und noch etwas: Solltest Du wegen einem KFG-Mangel (zB defekte Beleuchtung, kein Verbandspackerl, „Tuning“) angezeigt werden gibts nochmal die gleiche Anzeige für die Zulassungsbesitzerin dazu …

 

Also costa quanta x2???