Hy,
Ich habe ein Topcase an meiner fz6 06 und bin mir nicht ganz sicher, ob da eventuell das Bremslicht unzulässig stark verdeckt wird. Vielleicht liegt das auch nur daran (also der subjektive Eindruck), daß das Rücklicht so extrem stark nach oben gezogen ist. Hab im 3. Bezirk eine baugleiche Fazer, mit dem gleichen Givi-Trägersystem gesehen und da schauts genauso aus. Bei einer Varadero mit Old-Style Rücklicht wirkt das ned so arg, die hat aber auch mehr Abstand überm Licht.
Gibts da irgendwelche Richtwerte bezüglich Sichtwinkel in AT oder von EU. Will natürlich nicht das mir hinten einer reinbrettert und die Versicherung sagt dann: „Eh kloar, des Bremslicht siecht eh nur a Dackel wann er am Bauch liegt“.
Hab mir schon ein Zusatzbremslicht für hinten an der Topcaseträgerplatte überlegt (ist leicht anzuschliessen und kost ned viel, bringt aber was bei der Sicherheit), aber wie schauts da mit rechtlich und so aus?
Darf ab April des Pickerl beim ÖAMTC machen (1M vorher). Wenn ich da mit Träger durchkomm, ist das dann so eine art Freibrief? = alles rechtens?
Werd wohl ned der einzige mit dem Problem sein, da die Halterungen ja alle modellspezifisch sind und somit mehr oder weniger gleich ausschauen. Hab die fz6 mit Halterung (Givi) gebraucht gekauft und weiß von daher ned mal obs da so ein EU-ABE für gibt.
mfg
LS
AW: Bremslicht -> Topcase
AW: Bremslicht -> Topcase
AW: Bremslicht -> Topcase
topcase