mitm Wissen Deinerseits über Moppaln , mit 50 und 125 ccm Besonderst im 2 Takt Bereich , brauchsd zumindasd bei mir ned Hausiern gehn . 
Es ist Allgemein Bekannt .DAS OHNE VERÄNDERUNGEN …zb a Zündapp wc 50 , damals scho 110 km/h grennt ist (War sogar Legal weils a sog Kleinkraftrad war )…Die Heutige TZR 50 ccm wird zb in der Schweiz in Ihrer Offenen 100 km/h Version angeboten; und hier Dank Eu eben Nur mit 45 km/h …Und Illegal schneller gehens auch Nicht sondern Sind Lediglich gedrosselt .
Hier Werksangabe einer Cagiva , Die es auch in Offener Version gibt und mit Demenstprechender Eintragung und passenden FS durchaus auch offen gefahren werden darf…do is aba Nix Rumgschraubt worden , daher Werksangaben . Und Diese Werksangaben werden ned so einfach mir Nix Dir nix erteilt sondern haben eine Lange Prozedur vor sich bis das Jeweilige Fahrzeug dann überhaupts a Zulassung bekommt
Technische Daten
Mito Evolution 2 (ab Baujahr 2000)
Motor: 2-Takt, 1 Zylinder, wassergekühlt
Bohrung x Hub 56 x 50,6 mm, Hubraum 124,63 ccn
Verdichtung 7,1:1
Leistung 30 PS/22 kW bzw gedrosselt 15 PS/11 kW
Höchstgeschwindigkeit 164 km/h
6 Gänge
Kettenantrieb
Fahrwerk: Marzocchi Upside Down Gabel, Sachs Monofederbein
Bremsen: v:Scheibe (320 mm) h:Scheibe (230 mm)
Bereifung 110/70 ZR 17 vorne, 150/60 ZR 17 hinten
Maße (L × B × H) 1375 × 760 × 1100 mm
Radstand (mm): 1375
Sitzhöhe 76 cm
Trockengewicht 129 kg
Tankvolumen 14 Liter
Kraftstoffverbrauch: 5,25 l Super (95 Oktan) auf 100 km laut spritmonitor
Lenkungsdämpfer
Desweiteren hier wos ausm EU Kaschpalverein
zum Thema was Alles getan werden muß um Überhaupts a Zulassung für a Moppal zu bekommen …Jo i was is a Trockenes Thema , aber eben Gültiges Gesetz . auf Jedn Fall Stichhaltiker ois Die sonst Üblichn Deppatn Stammtisch Parolen unwissender … 
[size=120]Motorisierte Zweiräder
Seit Juni 1999 gelten in der Europäischen Union einheitliche Grenzwerte (Euro 1) für die Schadstoffe Kohlenmonoxid (CO), Kohlenwasserstoffe (HC) und Stickstoffoxide (NOx), die von motorisierten Zweirädern im Rahmen der Typgenehmigung eingehalten werden müssen. Diese Grenzwerte wurden in der EU-Richtlinie 97/24/EC festgelegt. Im Juni 2002 trat für die Typgenehmigung von Kleinkrafträdern die zweite Grenzwertstufe (Euro 2) nach der gleichen Richtlinie in Kraft. Für die Typgenehmigung von Krafträdern galt die Stufe Euro 2 seit 04/2003, die Grenzwerte sind in der Richtlinie 2002/51/EC festgelegt. Während bei Euro 1 noch eine Differenzierung der Abgasgrenzwerte für Krafträder nach Motorart in Zweitakt- und Viertaktmodelle erfolgte, ist diese Trennung ab Euro 2 zugunsten einer Differenzierung nach Hubraum aufgehoben. Ab 01/2006 gilt für die Typgenehmigung von Krafträdern die Grenzwertstufe Euro 3 mit einer weiteren deutlichen Senkung und einer Änderung der Testzyklen, welche Emissionen in der Startphase und das Warmlaufen des Motors in die Abgasmessung einbeziehen, was zu einer weiteren HC- und CO-Reduktion führt. Für Mopeds gibt es derzeit keine gesetzlichen Bestimmungen über eine dritte Grenzwertstufe.[/size]