hallo,
in der Rainer Fahrschule bekommt man beigebracht, dass man ein Moped auf einem Gehsteig der breiter als 1,5 Meter ist parken darf, falls man niemanden am Vorbeikommen hindert.
In welchem Paragraphen steht das bitte?
thx
hallo,
in der Rainer Fahrschule bekommt man beigebracht, dass man ein Moped auf einem Gehsteig der breiter als 1,5 Meter ist parken darf, falls man niemanden am Vorbeikommen hindert.
In welchem Paragraphen steht das bitte?
thx
ich kenne keine stelle in der das erlaubt wird.
Aber frag mal in der Fahrschule wie sie den § 8 Abs. 4 der StVO auslegen…
(4) Die Benützung von Gehsteigen, Gehwegen und Schutzinseln mit Fahrzeugen aller Art und die Benützung von Radfahranlagen mit Fahrzeugen, die keine Fahrräder sind, insbesondere mit Motorfahrrädern, ist verboten. Dieses Verbot gilt nicht
1.für das Überqueren von Gehsteigen, Gehwegen und Radfahranlagen mit Fahrzeugen auf den hiefür vorgesehenen Stellen,
2.für das Befahren von Mehrzweckstreifen mit Fahrzeugen, für welche der links an den Mehrzweckstreifen angrenzende Fahrstreifen nicht breit genug ist oder wenn das Befahren durch Richtungspfeile auf der Fahrbahn für das Einordnen zur Weiterfahrt angeordnet ist, wenn dadurch Radfahrer weder gefährdet noch behindert werden, sowie
3.für Arbeitsfahrten mit Fahrzeugen oder Arbeitsmaschinen, die nicht mehr als 1 500 kg Gesamtgewicht haben und für die Schneeräumung, die Streuung, die Reinigung oder Pflege verwendet werden.
ciao chris
traveler zitiert zwar den paragraphen, in dem das BEFAHREN des gehsteiges geregelt wird - das mit dem parken findet man im § 23 - aber recht hat er, es ist nicht erlaubt. ausnahme: parkplätze sind mit bodenmarkierungen am gehsteig gekennzeichnet. oder du fährst fahrrad, dann darfst du wenn der gehsteig breit genug ist und niemand behindert wird.
[url=http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40123903/NOR40123903.html]RIS Informationsangebote
…sind auf jedem fall angebracht! offenbar hast du fahrlehrer, die noch aus der zeit der großen monarchie stammen, gehabt, weil heutzutage ist das nicht mehr wirklich erlaubt! wird zwar hin und wieder geduldet, aber deswegen ist es noch lange nicht erlaubt!
das sind ja auch die Fahrlehrer, die mit ihren Schülern und den Sportwagen die A22 kilometerlang mit 110 km/h auf der mittleren Spur fahren und das Rechtsfahrgebot mißachten.
aber frech fast 1000 T€uro für einen B-Kurs samt AUSREICHEND Fahrstunden verlangen …