Drehzahlbegrenzer bei Moped legal?

Hallo im großen Forum,
 
ich habe da eine Frage:
 
Meiner Tochter ist durch Einwirkung von uniformierten Sittenwächtern das rote Täfelchen abhanden gekommen. Die meinten 92 auf der Walze ist zuviel. - Ich weiß Schande über uns !
Zerknirscht baute ich das Ding total auf original um, übersetzte es sicherheitshalber nach runter, schmiss es auf meinen Hänger und tauchte damit auf der Polizeiwache auf. Dann ersuchte ich die Herren in blau mich wieder auf die Walze zu stellen, mit dem Ergebnis: 73 kmh und es geht noch was … –> damit soll ich mich nicht auf der Prüfstelle blicken lassen.
 
Da half nur mehr die Beilagscheibe im Auspuff und die §56-Überprüfung auf der Landesregierung war eine geritzte Sache, zu zweit fahren ist so nicht mehr drinnen. Allerdings erreicht das Ding nach 3km Anlauf auf der Geraden wegen des geringen zu transportierenden Gewichts wieder 70 kmh.
 
Genug gelabert, jetzt zur Frage:
 
Als sorgsamer Vater möchte ich das Moped in den Originalzustand versetzen und zum Wohle der Sicherheit die maximale Drehzahl elektronisch so begrenzen, dass die Höchstgeschwindigkeit im erlaubten Rahmen bleibt. Und Schalter - sei es mit Reedkontakt, Funk oder manuell - ist nicht vorgesehen.
 
Ist diese Geschwindigkeitsbegrenzung als unzulässige Änderung der typisierten Bauartgeschwindigkeit zu sehen oder kann man das legal machen?
Ist die Übersetzungsänderung bzw. Beilagscheibe im Auspuff ebenfalls illegal?
 
 
Grüsse
Opi

Legal ist nur der Auslieferungszustand laut Typenschein!
 
Alle Änderungen betreffend Übersetzung, Auspuff, Drehzahlbegrenzer müssen typisiert werden.  Sollte das Moperl schon im Auslieferungszustand zu schnell sein, dann ist das ein Problem des Händlers.

denn du wirst nicht nachweisen können dass der händler nicht gesagt hat dass es besser geht und verantwortlich für das fahrzeug ist immer der fahrzeugbesitzer

Danke für die Info´s , ihr habt mir meine Vermutung betätigt.
 
greetz
opi

sehe ich nicht so…

drehzahlbegrenzung an sich ist nichts illegales.