Drossel entfernen - 18.05.2006 09:36

Hallo
Da ich gerade 20 geworden bin habe ich die Drossel aus meinem Motorrad entfernen lassen und noch nicht umtypisieren lassen.
Was kann mir alles passieren wenn ich mit offenen Motorrad aber mit der alten Zulassung weiterfahre?

mfg
warriour

) das ist „Fahren ohne passenden
Führerschein“ (wenn Du noch den kleinen Deckel
hast)

) weiters hast Du bei einem Unfall (auch
unverschuldet) die Scheiße am Dampfen, weil das
Bike für die Leistung nicht versichert ist und
die Versicherung in solchen Fällen nicht zahlt
bzw. die Zahlung an die gegnerische Partei
einklagen wird. Dumm ist das besonders dann,
wenn es Personenschaden mit hohem Schmerzensgeld
gibt.

*) Und als kleiner Nachsatz. Die Versicherungen
sind nicht dumm! Egal wo sie Kosten sparen
können suchen sie nach faulen Eiern.

werden nach hubraum versichert nicht nach leistung!!!

sollte ja kein Problem sein oder?

Hast die Drossel selbst entfernt oder hast es machen lassen? Normal braucht man dann ja nur das Schreiben von einer Werkstatt das die Drossel weg ist.
Damit dann einfach einen neuen Zulassungsschein ausstellen lassen und fertig.

Stimmt - die Höhe der Versicherung richtet sich nach dem Hubraum, also liegt kein Betrug vor (strafrechtlich relevant)

Aaaaaaber trotzdem stimmt dann das Fahrzeug nicht mit jenem überein auf das der Vertrag (Polizze) lautet, somit wird er von der Versicherung bekämpft werden und zumindest die üblichen Regresskosten sind fällig (bis 20000 Euro! im Normalfall 10000 Euro)

Das Ganze natürlich nur dann, wenn dieser Umstand von einem Sachverständigen festgestellt wird - eh klar.

Noch eine kleine Anmerkung: Die Strafe betreffend Lenken eines Kfz ohne dafür gültige Lenkerbrechtigung ist auch für den Zulassungsbesitzer (falls nicht mit dem Lenker ident) fällig, da dieser das Fahrzeug nicht überlassen hätte dürfen. Wenn also das Fahrzeug zb auf den Vater zugelassen ist (oft bei Mopeds) heißt es Strafe mal 2.

Servus
Ully-Bär

Hallo!

Diese Vorgangsweise ist mir neu, wo geht das so unbürokratisch?

Servus
Ully-Bär

Wenn Du z.B. bei einer 300er 2 Takt KTM (oder
noch besser bei einer 660SMC) die Drossel
rausnimmst, dann hast Du anstelle der
typisierten (Hausnummer) 20PS plötzlich 60PS.

In diesem Fall ist das Fahrzeug ÜBERHAUPT nicht
für den Verkehr zugelassen. Die Versicherung
wird im Falle eines Unfalls argumentieren, dass
z.B. die Bremsanlage nicht für 60 PS ausgelegt
ist usw…

Im Gegesatz dazu schaut es bei einer auf 25kW
gedrosselten Hornet ganz anders aus, weil dieses
Bike für beide Leistungen typisiert ist.

Ja - das ist alles klar :wink:

Aber immer noch ist es so daß zwischen Dir (Versicherungsnehmer) und der Versicherung ein Rechtsvertrag abgeschlossen wird (Polizze), dieser lautet auf ein bestimmtes genau definiertes Risiko. In diesem Vertrag ist der Vertragsgegenstand genau bezeichnet (Fahrgestell- Motornummer und Marke, Type). Dabei wird der Einfachheit halber einfach das Fahrzueg so versichert wie es im Genehmigungspapier (Bescheid) beschrieben ist. Dort finden sich eben auch Angaben über Länge, Breite, Leistung, Bauartgeschwindigkeit, Hubraum, Ausstattung etc… Kommt es nun zu einem Anspruch aus einem von der Versicherung abgedeckten Vorfall (sprich zB Verkehrsunfall) ist der Vertrag (Polizze) nur dann vollständig gültig, wenn der Vertragsgegenstand jenem entspricht über den der Vetrag abgeschlossen wurde.

Alles klar?

Das wäre zB auch eine Änderung der Leistung nach unten (!!) oder die Änderung der Übersetzungsverhältnisse.

Servus
Ully-Bär

ob das noch so ist.

Ich hab mal nach einem Motorschaden bei einer 6er Ninja einen neuen Motor eingebaut.

Bin dann einfach zum ÖAMTC gefahren, dort wurde mir ein Wisch ausgestellt das ein neuer Motor drinnen ist und damit hab ich einen neuen Zulassungsschein bekommen.

Achtung!

Du verwechselst hier etwas und gerade solche Sachen sind nicht „ganz ungefährlich“ wenn es um rechtliche Tips geht.

Also Motorwechsel von einem Motor zum anderen (neuen): Dabei wird ein Motor der gleichen Bauart eingebaut. Die Leistungsdaten ändern sich nicht. Die Bestätigung das es sich um die selbe Bauart handelt reicht aus. Deshalb findet sich bei den neuen Fahrzeugen auch keine Motornummer in den Papieren sondern nur ein Code der den Motortyp bezeichnet.

Entdrosselung des Motors: dabei ändern sich die Leistungsdaten (inklusive Bauartgeschwindigkeit, ev Lärm- und Abgaswerte). Damit stimmen die Angaben im Typenschein (Einzelgenehmigungsbescheid) nicht mehr. Also ist eine Neuabnahme (bzw Eintragung in die Genehmigungsgapiere) notwendig. Mit diesen berichtigten Unterlagen gibts dann den neuen Zulassungsschein. Das Motorrad ist dann ein „vollwertiges“ (sorry für diesen Ausdruck an alle Youngster) Motorrad und kein Leichtmotorrad mehr.

Servus
Ully-Bär

Es war aber nicht der gleiche Motor. Die Ninja war BJ 96 und der Motor den ich gebraucht gekauft hab war BJ98. War damals der neue Motor der auch 10 oder 15 PS mehr hatte.

Dann hast Du einfach Glück gehabt das dieser Umstand vom Techniker nicht erkannt wurde. Das Baujahr ist vollkommen unerheblich. Die Leistung ist aber der Punkt auf den es ankommt.

Hier ein Beispiel: In meinem Zulassungsschein findet sich bei Pkt P5 (Motornummer/Type) die Eintragung Y701. Ich darf jetzt jeden Motor dieser Type (unabhängig vom Baujahr) einbauen. Ich darf aber nicht einen Motor der Type Y702 (weiß nicht ob es den gibt) einbauen oder ich muß diesen genehmigen lassen.

Servus
Ully-Bär

„auch eine Änderung der Leistung nach unten (!!) oder die Änderung der Übersetzungsverhältnisse.“

oder auch anderer sprit mit mehr oktan. oder auch anderer luftfilter. oder auch höhere / niedrigere temperatur oder sauerstoffsättigung der luft. wirkt sich ja auch alles auf die leistung aus. also jungs, keiner fahrt mir mehr auf pässen über 1000 m seehöhe!!!

selber schuld tät ich mal sagen falls dir was passiert weil das wird dann nicht billig.
stell dir vor du hast einen unfall mit personenschaden und die person hat was was ihr (lebens)lang bleibt… dann kannst zahlen. weil die versicherung steigt aus und du bist auf jeden fall (teil)schuld(ig) auch wenn du im recht warst.
also ich hätts lieber dringelassen weil das is es echt net wert. in einem oder 2 jahren darfst dann eh alles fahren (kommt halt drauf an wann du den schein gemacht hast).

lg
bone

Jawohl so ist es und keiner darf mehr oder weniger als 75 kg haben sonst passt die Bauartgeschwindigkeit nicht mehr!

Es ist oft schwierig da echteInfos über Rechtliches zu geben, weil man es natürlich sehr leicht ins Lächerliche ziehen kann. Nur denke ich damit ist niemanden gedient - oder???

Habe die Ehre
Ully-Bär

→ lächerlich…
legal? illegal? scheißegal.
man kann noch so ein fanatiker sein, jedes prüfzeichen und alle eintragungen haben, trotzdem kann man illegal unterwegs sein. und andre die absichtlich illegal rumfahren kommen straffrei davon. so what…
gute fahrt! :slight_smile:

ich bin gerade 20 geworden und damit ist die stufenfuehrerscheinzeit vorueber!!!
deswegen hab ich die drossel ja ausgebaut!
wollte nur wissen was is wenn motorrad nicht ganz mit der zulassung zusammen passt!!!

…ist trotzdem egal.
trifft alles zu was ich geschrieben hab egal ob du jetzt vorstufe oder normalen hast…