E-Nummer für Kennzeichenhalter notwendig?

Hallo,

ich habe mir bei meiner Hornet das Heck umgebaut, und jetzt ist keine Vorrichtung mehr vorhanden um das Kennzeichen zu montieren, und um die Blinker anzubringen.

Daher habe ich mir einfach ein Blech gebogen, das wird durch die Heckverkleidung durch mit dem Rahmen verschraubt, und darauf kommt das Kennzeichen. Auf dem Blech sind auch zwei „Ohrwaschln“ an denen die Blinker befestigt werden können.

Der Winkel entspricht den Gesetzlichen Norm, die Blinker sind ca. in der selben Höhe und dem selben Abstand wie original, und sind genau so wie auch der rote Reflektor im rechten Winkel zur Fahrbahn angebracht.

Jetzt hat mir aber wer gesagt, das darf ich nicht montieren, da ich ein E-Zeichen darauf brauche, um meine Zulassung nicht zu verlieren. Ein anderer Kumpel der einen Rizoma KZH fährt hat mir auf meine Frage gesagt, auf seinem KZH ist weder eine E-Nummer noch sonst eine Nummer, nur die Kennzeichenbeleuchtung, die am Rizoma-KZH verbaut ist hat ne E-Nummer.

Hab hier auch nen Beitrag von 2011 gefunden, wo einer mit dem Rizoma KZH gestraft wurde, da war jedoch, wenn ich das richtig verstanden habe, ein E-Zeichen vorhanden.

[url=http://www.1000ps.at/forum/tm.asp?m=2605443&mpage=1&key=&#2605443]Probleme Rechtliches: Strafe für Rizoma LED Blinker und Kennzeichenhalterung - forum.1000ps.at

Also wie ist das jetzt genau, kann mich da bitte jemand aufklären?

Danke

 Da die Möglichkeiten des Umbaues (Umrüstung) von Fahrzeugen sehr vielfältig sind, hat der Sachverständige (SV) jeden Fall individuell zu prüfen ob eine Genehmigung erteilt werden darf.

Die nachstehende Übersicht (Zubehör) ist weder vollständig noch rechtsverbindlich sondern nur als Arbeitsbehelf für die Sachverständigen bei den Landesprüfstellen gedacht.

Liste der derzeit gebräuchlichsten Änderungen an Motorrädern:

 Motorleistung, Kraftstoffbehälter, Auspuffanlage, Fahrwerk, Rahmen, Radaufhängung, Schwinge, Gabel, Kraftübertragung, Kupplung, [b]Radabdeckung[/b], Verkleidung, Beiwagen, Bremsanlage, Lenkstange, Bereifung, Felge, Windschild, Rückblickspiegel, Beleuchtungseinrichtung, [b]Blinker[/b], Schutzgitter, Haltesystem, Sitz, Gepäckträger, Fußraste, Ständer, Absperrsicherung, [b]Kennzeichenanbringung[/b], Geschwindigkeitsmesser, Schallzeichen, Körperausgleichsvorrichtung etc.

Als nachzuweisende Erfordernisse gelten:

 die Freigabe des Fahrzeugherstellers bzw. seines Bevollmächtigten,
 das Gutachten eines Ziviltechnikers oder einer geeigneten neutralen Prüfstelle (Technischer Dienst),
 die Bestätigung einer Vertragsfachwerkstätte etc.

hy, die kennzeichenhalterung braucht kein e-prüfzeichen.
eine selbstgemachte halterung muß mindestens 10 cm breit sein ( fest montiert) - taferl drauf.
rizomahalter oder ähnliches müssen eine kennzeichenplatte (schwarze plastikhalterung - unterlage) für das kennzeichen haben.
schraubst du nur das kennzeichen ohne platte drauf, ist somit das kennzeichen die radabdeckung.
das kennzeichen darf aber nicht als radabdeckung verwendet werden.
rede aus erfahrung - fahre schon mehr als 20 jahre typisieren. (für die schlauen - nicht mit dem selben bike)
mfg

Danke für die Antworten.

Zum leichteren Verständnis, so sieht das Blech aus:

Das weiße ist das neue Heck (noch nicht eingebaut). Unten dran ist der KZH.

Was ich mir noch dachte, bzw. was mir nach dem Biegen aufgefallen ist, die Laschen für den Blinker stehen da ja mit der Kante in Fahrtrichtung. Ich habe zwar nen schönen Radius drauf gemacht, aber kann das bemängelt werden? Wenn ja, würde es reichen, wenn ich auf die Kanten dieser Laschen einen Kantenschutz anbringen würde. Z.b. sowas: http://www.conrad.at/ce/de/product/522841/Rittal-Kantenschutz-abgepackt-7072100-PVC-Schwarz

Wegen der Sache mit der Radabdeckung habe ich folgendes in dem Link aus meinem ersten Beitrag gelesen:

Also stimmt das so? Bzw. wenn man meine Bilder betrachtet, wäre das so ok ohne weitere Anbauten?

Danke!

Bei Kennzeichen mit EU-Emblem muss in jedem Fall auch die Umrandung vollständig sichtbar sein; bei der Befestigung mit einem serienmäßig hergestellten Kennzeichen-Halter darf der Rand der Kennzeichentafel jedoch geringfügig verdeckt werden. Die Halterung soll den Beanspruchungen des normalen Fahrbetriebes standhalten. Ein weitergehender Schutz vor Diebstahl oder Herunterfallen im Geländebetrieb ist nicht notwendig. Das Anschrauben (Annieten) der Tafel ist als Sicherungsmaßnahme zulässig.

E-Nummer ist nicht notwendig, lediglich betreffend die geänderte Anbringung von Kennzeichentafel und genehmigtem Blinker wäre das vorherige Einvernehmen mit dem zuständigen Sachverständigen der Landesprüfstelle sinnvoll, denn das kann unnötige Kosten ersparen.

Danke, die Gesetzestexte kenne ich. Hab mir deinen Leitfaden auch durchgelesen.

Blinker bleiben die originalen. Kennzeichenrahmen verwende ich auch den Originalen, bzw. den der scheinbar schon vom Händler montiert wurde. Ist auf den Bildern eh zu sehen.

Was würde das in Klartext heißen, was du meinst? Das mit dem Einvernehmen mit der LaRe. Du meinst ich sollte/kann das eintragen lassen?

Oder meinst du wirklich nur anschaun lassen? In Wien etwas ungut, Typenschein abgeben Monate warten, und dann vorgeladen werden. Darauf kann ich verzichten. In nem kleinen Bezirk wo ich mal schnell vorbei fahren kann, und der Sachverständige sich das kurz ansieht ok.

Wie ist denn das mit der Kennzeichenbeleuchtung? Das ist das Einzige, das mir noch fehlt … naja und wenn ich darauf vergessen sollte mir die noch zu besorgen :eyes: was könnte das bei einer Kontrolle bedeuten? Ich nehme an, du kennst den Busgeldkatalog?

Motorräder (Klasse L3e) müssen mit folgenden Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen ausgerüstet sein:

 1 oder 2 Scheinwerfer für Fernlicht
 1 oder 2 Scheinwerfer für Abblendlicht
 2 Fahrtrichtungsanzeiger auf jeder Seite
 1 oder 2 Bremsleuchten
 1 oder 2 Begrenzungsleuchten (Stadt-, Stand-, bzw. Parklicht)
 1 oder 2 Schlussleuchten
 1 Kennzeichenleuchte
 1 nicht dreieckiger Rückstrahler hinten (rot)

Kontroll-Leuchte für Fernlicht: Farbe: blau; Symbol: nach links gerichteter Scheinwerfer mit 5 Streifen.
Kontroll-Leuchte für Blinklicht: Farbe: grün; Symbol: 2 Pfeile nach links bzw. rechts gerichtet, Blinkfrequenz: phasengleich 1-2 mal pro Sekunde (gelbrot).

Seitliche gelbrote Rückstrahler an Motorrädern sind nicht mehr obligatorisch. (Zusatzbeleuchtung)

Anordnung der Fahrtrichtungsanzeiger (Auszug EU-Richtlinie)
vorne:

 Mindestabstand zwischen den leuchtenden Flächen 240 mmm,
 außerhalb der senkrechten Längsebenen die die Außenkanten der leuchtenden Fläche des (der) Scheinwerfer berühren;
 Einschlagbewegungen der Lenkvorrichtung dürfen mitvollzogen werden,
 Zusammenbau mit einer oder mehreren Leuchten ist zulässig.

hinten:

 Mindestabstand zwischen den Innenrändern der leuchtenden Flächen 180 mm,
 Höhe mindestens 350 mmm und höchstens 1200 mm über den Boden.

Wie gesagt, ich wüsste nur gerne noch was mir blüht, wenn ich ohne Kennzeichenbeleuchtung aufgehalten werden …

Warum mechast durch a föhlende KZ-Beleuchtung Aufmerksamkeit aun ana Stöll erregen, wo Dei sölbabasteltes Blech u.U. ansunsten kana Sau auffollat? :face_with_open_eyes_and_hand_over_mouth:

eine verwaltungsstrafe, und beim pickerl ein problem. denn das nichtfunktionieren war bei mir ein leichter mange. wenns aber komplett fehlt weiß ich nicht obs noch ein leichter mangel ist weil du ja die lampe nicht einfach tauschen kannst.