Hallo Leute,
also bin ganz neu hier, hoffe ihr könnt mir da endlich weiterhelfen. Habe eine Kawasaki VN800 baujahr 95 und jetzt hätte ich gerne die BSM HURRICANE Auspuffanlage. Diese ist laut Verkäufer mit einer E-Prüfnummer versehen und muss deshalb nicht eingetragen werden. Das Problem ist aber, dass sich dieser Verkäufer in Deutschland befindet und dass die Deutschen sowieso ein lockereres TÜV haben is eh klar. Wie sieht denn das bei uns rechtlich aus. Was brauche ich? Muss ich den Auspuff dann trotzdem noch eintragen lassen?
Hier wäre noch der Link zu dem Auspuff:
[url=http://www.cruisermarkt.de/product_info.php?info=p9467_BSM-Hurricane-Auspuffanlage-EG-ABE-fuer-VN-800—Classic.html]cruisermarkt.de
Wäre super wenn ihr mir helfen könntet, danke ![]()
da Maik
e bleibt e …so oanfach ist es,
wia sagt der pickerl mensch immer .wennst koa e am püffer hast brauchen ma garnit schauen.
lg silli
der Auspuff eine eNummer hat, Du ein Gutachten in Händen hast (musst Du mitführen !!!) in welchem nachzulesen ist, dass dieser Auspuff mit dieser eNummer auf Dein Motorrad passt , bist Du rechtlich gesehen auf der sicheren, legalen Seite. Keine Eintragung erforderlich !
mfg Sheriff Mike
aber wenn er zu laut ist hilft die ganze e-nummer auch nix
nur hat´s dann was …
A net immer. Also wennst jetzt einen technischen Defekt oder so meinst. Kollegin Doris kaufte für ihre Hornet einen TüV Dämpfer mit e Zeichen und Papiere dazu. Weil sie eine Tieferlegung und einen Verkleidungsspitz eintragen lassen wollte hat sie den Auspuff (i glaub Arrow oder Shark) auch gleich eintragen lassen wollen. Neuauspuff montiert und… trotzdem zu laut. Nach etlichen Diskussionen mit dem Händler (hat ihn zurück genommen) kam raus das e offenbar nicht gleich e ist. Soll heißen das seriöse Buden seriös messen lassen aber andere beim tüvisieren offensichtlich ein Aug per Kuvert zudrücken, also eine e Nummer „organisieren“ obwohl zu laut. Sieht man auch öfter in die deutschen Motorradhefte. Auspuffvergleich und etliche trotz e Zeichen zu laut. Also aufpassen bei Exoten, in manchen Ländern kriegt man das e scheinbar leichter als in anderen. Übrig bleibt der Endverbraucher der glaubt legal unterwegs zu sein und dann doch sein Taferl bei der ersten Messung abgibt.
Dinge auch aus der Praxis.
Auch hier gilt : Da hat´s was ! Bei einer seriösen Prüfung und Begutachtung mit anschließender ePrüfzeichenvergabe dürfte das nicht sein. Das große Problem gibt es für Leuz, welche einen Auspuff im guten Glauben kaufen, nichts verändern und dann dennoch Zores haben. Streitereien mit den Händlern sind vorprogrammiert (Beweislast usw.) Ich muss aber dazusagen, dass es bei „zu laut“ nicht um ein paar Zerquetschte geht, sondern um etliche dB, welche man meist subjektiv auch hört.
mfg Michael
Für die Typisierungsprüfung/e-vergabe wird der Auspuff zugestoppelt mit Dämmmaterial, dass es ärger nimmer geht und in den Verkauf gehen dann Teile, da ist nur die Hälfte drin. Es is ja net so, dass jedes Teil an Prüfstandslauf bekommt, bevor es das Werk verlässt.
Es gibt wahrscheinlich schon Hersteller, die darauf achten, aber über die hört man so Sachen wie „xxx-Puffer? San des net die Häusln, wo du gleich beim Original bleiben kannst, weils eh nix bringen?“
Was mich mehr nervt: Man hat nichteinmal den Endschalldämpfer verändert, also alles Ooriginoolschrott, und das Radl is trotzdem zu laut bzw. es wird zu laut im Laufe der Kilometer. Damit ist nicht gemeint, dass die Anlage a Rostluckerl bekommt, des kann man eh schweissen, sondern dass der Schalldämpfer ohne äussere Beschädigung seine Funktion verliert. Und weil des so langsam geht, bekommt man des ohne Messinstrument oft erst mit, wenn einem die Exekutive zuwesteigt. ![]()
also wenn ein e drauf ist am dämpfer ,dann brauch ich kein gutachten,abgesehen davon gibts eh keines.
wenn ich einen dämpfer ohne e habe aber ein abe,ja dann muss ich das gutachten mitführen.
tüv gutachten,ja dann darfst bei der landesregierung vorfahren und das teil eintragen lassen .
ein Problem. Diesen kontinuierlichen Zuwachs an Lautstärke kriegtst nicht mit. In dem Fall kannst nur auf einen verständnisvollen Beamten und/auch Strafreferenten hoffen.
lg Michael
.) wennst ein e Prüfzeichen hast gibt es ein Gutachten beimn Kauf dazu (oder zum Herunterladen) und dieses muss mitgeführt werden (da steht drin, auf welches Moped der Auspuff paßt). Eintragung nicht erforderlich.
.) hast ein ABE und kein ePrüfzeichen, kannst mit dem Gutachten zur Prüfstelle fahren und eine Eintragung beantragen. Das ABE Gutachten kann ! als Eintragungsgrundlage herangezogen werden.
mfg Michael
also irgendwie kann ich das nicht glauben.alerdings wundern würde es mich nicht…
de deppen sterben nicht aus…iss aber nicht persönlich gemeint
beispiel motad e3 gs 110 xs
so wenn ma jetzt clever genug ist auf das typenschild (meist am lenkkopf…oder a nit)
und dan gs 110 xs liest,dann muass ma im dienste des stattes stehn um des nitz u verstehen.
Nochmals mit 3 Rufzeichen: !!!
ein e am topf heißt nicht, dass man kein papier braucht.
Oder versteh ich dich jetzt falsch?
Ich hab erst eine so eine ABE aus der Nähe gesehen, des war a kopierter Kaszettel. Was sollte mich daran hindern, so a Ding selber zu basteln, wenn mir grad danach ist?
die meisten eNummer geben keine Hinweis auf das gegenständliche Fahrzeug - zB: e40191
Da werd ich auf einem Typenschild nicht gescheit werden, egal ob ich jetzt ein Depp bin oder nicht.
Schau ich dann auf den dazugehörigen Zettel, kann ich das dazugehörige Fahrzeug ablesen.
Ich versteh das Problem nicht ganz. Wenn ich einen legalen ePrüfnummerntopf habe, kriege ich das Gutachten dazu. Worin liegt das Problem, dieses mitzuführen ?
Für Austausch-Schalldämpfer-Anlagen sind erforderlich:
[ul][]die deutlich lesbare Aufschrift des Fabriks- und Handelsnamens des Herstellers (z.B. Remus, Sebring),
[]die deutlich lesbare e-Nummer, die Zahl nach der e-Kennzeichnung steht nur für das genehmigende EU-Land (z.B. Prüfzeichen e4) und
[]der schriftliche Nachweis der Bewilligung für die spezielle Motorradtype im entsprechenden Modelljahr in Österreich oder durch EU-Genehmigungsverfahren.
[]Eine Kopie des Dokumentes (Typisierungs- bzw. EU-Genehmigungsbroschüre) ist stets mitzuführen. [/ul]
Wenn ich mein Taferl abgeben muss obwohl ich einen unveränderten, originalen und legalen Puff mit e-Nummer habe, dann kriegt der Händler aber ad hoc einen nicht so netten Brief von meinem Anwalt. Wenn es eine e-Nummer gibt kann ich als Konsument davon ausgehen, dass alles passt und es kann sicher nicht von mir verlangt werden, dass ich schauen muss ob die Läutstärke/Abgaswerte/whatever passen.
Same here … wozu gibt es die §57a Begutachtung? Wenn mein Motorrad ein Pickerl bekommt kann bzw. muss ich davon ausgehen, dass es den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und fahrtüchtig ist, sonst würde ich das Pickerl ja erst gar nicht bekommen.
Lautstärkenmessung ist nicht Bestandteil der
§ 57 a Überprüfung.
Wenn der Dämpfer ausgebrannt ist, obliegt es deiner
Verantwortung als Kfz-Halter, dafür zu sorgen dass
das Fahrzeug geltenden gesetzlichen Bestimmungen
entspricht.
lg
Pezibär
kann ich überprüfen lassen, ob der Auspuff noch den Vorschriften entspricht, wenn ich als verantwortungsvoller KFZ-Halter den Verdacht hab, dass er zu laut sein könnte? Des langsame ausbrennen merkst ja, falls überhaupt, erst irgendwann und des eigene Ohr is a sehr unzuverlässige Sache.
Tja, du kannst dich von der Langsamregierung
einladen lassen, auf einen Prüftermin.
Ansonsten kannst dir nur selber das Meßgerät
kaufen, dir das Gesetzesblatt mit den Prüfvorschriften
besorgen und messen.
lg
Pezibär