Was bedeutet des Zeichen eigentlich?
Wenn ich z.B. einen Doppelscheinwerfer anstatt dem Orginal auf meine Hornet montieren möchte, muß ich des extra typisieren lassen oder is da net normalerweise des e-Zeichen oben und genügt des?
Oder brauche ich des e-Zeichen damit ich des überhaupt typisieren lassen kann und muss ich daher bei sämtlichen Zubehör darauf schaun, dass des e-Zeichen oben is?
MfG
ebnera
Das e-Zeichen ist ein prüfzeichen daß bestätigt, daß
das Teil daß du in Händen hältst geprüft und
zulassungstauglich ist.
Formaljuristisch muß jede Veränderung an Aufbau und
Technik des Motorrades, die nicht dem
Zulassungschein entspricht, typisiert werden… egal
was auf den Teilen draufsteht.
Teile mit e-Zeichen beschleunigen bzw. ermöglichen
das Typisieren, das Zeichen alleine berechtigt dich
aber nicht zur Montage ohne Typisierung.
greetings…
hat gesprochen und vollkommen recht damit!
lg
viechdokta
darfst jesus zu mir sagen … Amen lol
greetings…
Lass dich bitte darüber informieren, daß deine Aussage
nicht richtig ist… ich will dir nur geld und Ärger sparen!
Laut Gesetz… und das machen nunmal nicht jene die
teile verkaufen… ist jede … und zwar wirklich JEDE
Veränderung des Motorrades an Aufbau und technik,
die nicht dem Typenschein entspricht
TYPISIERUNGSPFLICHTIG!!!
Infos erhältst du in jeder Fahrschule darüber.
greetings…
Reale Begebenheit:
Ich bin beim TÜV um ein paar Sachen am Moped eintragen zu lassen. Der TÜV-Prüfer meint zu den Miniblinkern mit E-Prüfzeichen (E11): „Muss zwar nicht sein, aber nehmen wir sie halt dazu, auf die paar Euro kommt es auch nicht an“. Also werden sie im TÜV-Prüfbericht vermerkt.
Kurz darauf bei der MA46 wegen der Eintragung meint der Beamte: „Die Blinker stehen zwar im TÜV-Bericht, aber die müssen nicht im Typenschein eingetragen werden, weil die ein E-Prüfzeichen haben“.
Hier haben also 2 Personen, die es wissen MÜSSEN, gemeint eine Eintragung eines Teils mit E-Prüfzeichen ist NICHT notwendig und die Eintragung wurde auch NICHT vorgenommen. Eine nachfolgende Kontrolle durch die Exekutive ergab KEINE Beanstandung der Blinker.
LHG, Schlucki
meine eigenen Erlebnisse, die leider ein gerichtliches
nachspiel hatten:
Bike: V-Max
Änderung: Blinkerwechsel auf Miniblinker,
Superbikelenker mit Kellerman-Blinker
Verkehrskontrolle mit Technikbus… Nummer
abgenommen und zur Vorführung zitiert.
Bei Vorführung auf E-Prüfzeichen ALLER Teile
verwiesen…
Beamte beanstandeten trotzdem und ich mußte ALLE
Teile typisieren lassen … Hinweis wie in meinem
vorangegangenen Threat.
Ich habe dann den Verkäufer der Firma und die Firma
geklagt, die mir die Teile mit genau der Auskunft
verkauft haben … E-Zeichen … keine Typisierung
notwendig…
Ich habe zwar den Prozess gewonnen, aber es war
eine Ur-Rennerei…
greetings…
PS: Auch das Landesgericht Salzburg hat bestätigt,
daß ALLE veränderungen an Aufbau und technik die
nicht den Eintragungen im Typenschein entsprechen
typisierungspflichtig sind.
wurde mir damals in der belhrung durch den Richter
mitgeteilt, daß as E-Prüfzeichen für die Behörden
lediglich aussagt, daß ein gültiges Prüfzeichen
vorhanden ist, das katalogisiert ist und von allen
Prüfungsstellen eingesehen werden kann. Damit wird
der Typisierungsvorgang erheblich beschleunigt.
Wenn Teile oder Umbauten kein Typisierungszeichen
haben, muß ein gutachten eines Zivilingenieurs zur
Typisierung mitgebracht werden…
soviel das Hohe Gericht zu Salzburg…
greetings…
PS: Wurde aber schon darauf aufmerksam gemacht,
daß Typisierungen im gesamten Bundesgebiet
anscheinend anders laufen … jeder kocht da
anscheinend sein eigenes Süppchen …
… alles täuscht, dann ist die Typisierung Landessache und daher von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Deshalb kann wahrscheinlich keine eindeutige Aussage über die Eintragung getroffen werden.
LHG, Schlucki
Wenn man als Biker den Aufwand verfolgt, wie sich die Behörde Mühe gibt, Unwichtigkeiten zu verfolgen, wie Blinker, Lenker usw, kann ich mich nur freuen, da die Kabarettszene Stoff für Jahre haben wird. Wo MA draufsteht ist auch 2412 drinn.Bedauernswert sind die an der Front,wie Gendarmerie und Polizei im Aussendienst, denn denen wird vom Schreibtisch aus solch „staatstragenden wichtige“ Befehle gegeben.
Das ist ja auch das Problem, dass Vorschriften existieren, welche von verschiedenen Stellen höchst unterschiedlich vollzogen werden. Auch ändert sich laufend etwas und du kannst dir überhaupt nicht sicher sein, dass es morgen nicht doch schon wieder anders ist. Bei einer Kontrolle wirst du meist auch nicht beanstandet werden, weil sich der Polizist oder Gendarm gar nicht auskennen wird.
Oder es wird nichts gesagt und du nimmst an, es sei somit alles OK und in einem anderen Fall stehst blöd da.
Eine Anfrage ans Ministerium ist immer eine gute Sache.
mfg
sponsi
Ihr dürft auch Ochsenaugen montieren und müßt dann
keine hinteren Blinker mehr haben …
seuftz
greetings…
PS: Nicht nur Wien … Österreich ist eben anders ;-))
„Teile mit e-Zeichen beschleunigen bzw. ermöglichen das Typisieren“
Des hast jetzt ohne e-Zeichen auf meine Miniblinker hab ich über ka Chance dass ich mir de typisieren lassen kann ohne dass ich „ein gutachten eines Zivilingenieurs zur
Typisierung mitgebracht werden…“
MfG
ebnera
führt die Bürokratie jetzt auch bei euch sinnvolle
Beschlüße ein … ihr armen …
greetings…
das wurde mir zumindest in der Belehrung bei meinem
Gerichtsfall so erklärt.
Ich habe aber bereits von anderen gelesen, daß es von
Bundesland zu Bundesland offensichtlich
unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt.
Du wirst dich also bei deiner zuständigen Behörde
erkundigen müßen…
greetings…
es gibt ausnahmen…
laut §22 KDV gibt es ein einige eintragungsfrei Teile zb. Scheinwerfer und Auspuffanlagen.
mfg johannes