hallo erstmal
habe ein paar fragen
1. wenn ein motorrad als zweisitzer (also, zugelassen für 2 personen) typisiert und zugelassen ist, MUSS ich dann hinten fußrasten montiert haben?
oder kann ich diese abschraubne (solange ich alleine fahre)
2. wie viel spart man sich an versicherungskosten wenn man sein motorrad als einsitzer anmeldet? (kann man wahrscheinlich pauschal nicht sagen aber vieleicht hat ja jemand ein beispiel)
und was würde das umtypisieren kosten? (müssen irgendwleche bedingungen erfüllt sein/werden??
mfg neppomuk
Die Antworten In der Reihenfolge der Fragen:
Ja - Nein - Keine Ahnung.
mfg Mervin
zu 1. egal…darf halt nur keiner drauf hocken hinten
zu 2. Meines wissens ist es egal ob ein oder zweisitzer,das ändert nix an den kosten.
zu 3. Da fragst am besten den freundlichen herrn vom tüv
was das kostet.
Gruß Ralf
spreche aus erfahrung wenn das bike auf zwei zu gelassen ist dann mußt die hinteren rasten oben haben sonst strafe wies mir ergangen ist
na dann las ich sie lieber oben
wobei das meiner meinung nach wiedermal eine unnötige regelung ist
schade
mfg neppomuk
wem sagst du das den auf der sozius abdeckung lass ich sowieso keinen draufsetzten
und die rasten zerstören das ganze bild
denn rein zufällig lag beim abmontierten hauptständer (hat der vorbesitzer abgenommen)
eine halterung für den auspuff (der normalerweise an der rechten raste montiert ist)
hatte mich schon gefreut wie ein kleines kind
naja was soll man machen
schade schade
was hast denn da an strafe bezahlt?
gabs eine begründung?
mfg neppomuk
35€ bezahlt
begründung war sie könnten ja jemanden mit nehmen weils auf 2 personen zugelassen ist
sag ich zu ihm sicher nicht auf der sozius abdeckung den die würde brechen
so dann werd ich jetzt wohl oder übel wieder alles dranschrauben
und dann ne runde fahren
was solls
mfg neppomuk
Für nicht wesentliche technische Merkmale betreffende Änderungen am Motorrad, wie die vorschriftsmäßige Anbringung von seriengemäß genehmigtem Zubehör (Zusatzbeleuchtung, Windschild, Packtasche etc.) mit entsprechendem E-Prüfzeichen ist nur eine Anzeige und Eintragung bei der zuständigen Behörde (Landesprüfstelle) erforderlich.
Nicht anzeigepflichtig sind Änderungen wie die Demontage des Beifahrersitzes bei Chopper-Motorrädern, die Lackierung des Motorrades in einer anderen Farbe (Eintragung durch die Versicherung im Zulassungsschein ist kostenlos) etc.
…und wenn man keinen Chopper hat?
hallo erstmal
und wie schauts bei anderen motorrädern aus?
gibts da für chopper eine eigene regelung?
mfg neppomukl
Fahre mit meinem bike seit nunmehr 4 jahren ohne soziusfussrasten, und habe eine monositzbank montiert.
Hatte noch nie weder beim pickerl noch mit der polizei schweirigkeiten.
Ob es allerdings legal ist weis ich nicht
1.) keine Ahnung
2.) beim Motorrad is es egal ob ein oder zweisitzer
ist nur beim Moped unterschiedlich das man für ein zweisitzer mehr zahlt als bei enem Einsitzer.
mfg Christian
… fahren wir ned alle chopper ? +g*