Hallo,
ich habe mich gefragt, wie das rechtlich aussieht, mit der Verpflichtung eine Brille bzw. Kontaklinsen zu tragen bei einer Sehschwäche.
Ich selbst habe eine geringe Sehschwäche, der Arzt bei der Führerschein-Untersuchung (letztes Jahr) hat befunden, dass meine Sehkraft noch ausreicht, um ohne Brille/Kontaktlinsen zu fahren und habe daher keinen Eintrag im Führerschein. Der Arzt hat die Untersuchung aber eher schlampig durchgeführt und ich weiß daher nicht, ob ich nicht vom Gesetz her mit einer Brille fahren müsste.
Sollte ich nun einen Unfall haben und festgestellt werden, dass ich eigentlich eine Brille tragen müsste, hat dass dann Folgen für mich? Muss ich mich da selbst überprüfen oder bin ich „dank“ dem Arzt der es als nicht notwendig begutachtet hat aus dem Schneider?
Hatte jemand sogar schon Erfahrung damit?
mfg Moseman
P.S.: Bei Unverständlichkeit einfach nochmal fragen 
Hallo
Im eigenen Interesse hol Dir einen Termin beim Augenarzt, Nachtrag im Führerschein meines Wissens nach nicht notwendig, sicherheitshalber Information bei den Behörden einholen.
mfG Andi
…die Brille oder Kontaktlinsen schon tragen, wenn du dich damit wohler fühlst.
Wenn die Untersuchung noch nicht lange her ist und keine rapide Verschlechterung nachgewiesen werden kann, hat auch der Arzt ein Problem, aber der hat sicher irgendwo ein Schlupfloch, durch das er sich aus der Affaire zieht.
Bei einem Unfall kann es sein, dass die Versicherung aussteigt, wenn ihrer Meinung nach der Unfall durch eine Brille zu verhindern gewesen wäre oder ein geringerer Schaden entstanden wäre.
jetzt glaube das es in diesem fall eine gesetzliche verpflichtung gäbe würde ich trotzdem zu den kontaktlinsen greifen - auch wenn die sehkraft noch im gesetzlichen rahmen ist gehört auf ein optimales 2rad ja auch ein optimaler fahrer.
sicher gibt es gesetzlich schwer durchführbare und extrem dehnbare begriffe - wenn ich selbst an meiner verkehrstüchtigkeit zweifle - sei’s nun übermüdung,krankheit oder fehlsichtigkeit darf ich eigentlich kein fahrzeug lenken bis dieser zustand eben korr. ist. wie so was im fall des falles von z.b einer versicherung nachgewiesen wird ist ist wohl eher schwierig.
gruß
… ich kann nur sagen i bin blind wie ein maulwurf ohne linsen/brille und das auch schon zur zeit meiner führerscheinprüfung (ohh mann des hört si an als wär i stein alt gg) aber bei mir steht nix drin im schein. und des hätt der arzt a ned übersehn können 
ich weis jetzt nicht wie die rechtliche lage is, hatte aber noch nie probleme bei diversen kontrollen. hab aber a nu nie einen richtigen unfall ghabt.
/edit
aber im allgemeinen, i fahr eigenlti lieber mit brille da die linsen unterm visier imma a bissi antrocknen 
/edit
lg bibi
also brillen stehen im führerschein drinnen … und wenn du kontaktlinsen tragen willst wird das auch extra eingetragen … damit sie dir das glauben dass du schon seit 5 jahren kontaktlinsen verträgst musst zum augenarzt, und der fragt dich dann mit ganz ernster stimme „vertragen sie die linsen ?“ „no na herr doktor, hab sie ja erst seit 5 jahren täglich im aug“, gibt dem onkel doktor nen fünfziger und darf dann die kontaktlinsen offiziell beim fahren tragen !
bei mir sind linsen im fs eingetragen
bin mal ohne gefahren und natürlich in eine polizeikontrolle gekommen
ergebniss waren 150€ strafe
aber selber schuld, seit dem nie wieder ohne
alter:-) ,aber am 2rad ist zumindest mir die linse lieber - weniger stress beim helmen, das mit den trockenen augen hab ich eher beim normalen computeralltag. bei längeren fahrten hilft gegen trockene augen eine lüftung des visieres, bei angemessener geschwindigkeit tränt und befeuchtet das 1a.
gruß
Also ich hab seit meinem 19. Lebensjahr eine Brille ( also seit 30 Jahren ), in der Zeit 2x den Führerschein neu machen lassen, wegen Foto ( gg jaja, das Alter ) beide Male hab ich wahrheitsgemäß ein Bild MIT Brille im FS, aber da ich mit 18 noch keine Brille hatte ( bin erst beim Autofahren draufgekommen, daß ich in der Ferne wenig scharf seh
) hat mich in der ganzen Zeit bei zig Kontrollen nie wer darauf angesprochen, daß die Brille eingetragen gehören würde. Und bei über einer Mio km auf diversesten Fahrzeugen und zig Kontrollen.
Der § mit der Ersatzbrille / Ersatzlinsen ist gefallen, nur wenns kaputt ist oder verloren, darfst halt nimmer weiterfahren. Ich würds auch nie machen, is gefährlich, genauso wie angesoffen fahren, Und von der Behörde und Versicherung wirds auch ähnlich bewertet ( Zuverlässigkeit - grobe Fahrlässigkeit ).
lg
Harald
ich fahre lieber ohne Brille, da ich es so gewöhnt bin, es wäre keine Affaire ab sofort mit Brille zu fahren, aber ich bin einfach zu faul und zu vergesslich, daher hat es mich eben interessiert wie es rechtlich aussieht
dass es sinnvoller ist, schon einfach wegen der Absicherung bei einem Unfall gegenüber der Versicherung ist mir klar, nur ist die Frage, ob ich vernünftig genug bin mich auch daran zu halten 
Letzter Tipp von nem Kontaktlinsenträger.
Trag gscheite Linsen/Brillen, damit du auch was siehst - in deinem Interesse.
Aber ich würde/werde es NIEMALS im FS eintragen lassen, denn:
- es kostet sicherlich wieder mal Geld,
- was ist, wenn du mal zufällig ohne unterwegs bist und die Bullen dich erwischen? Dann wirst du gefi***!
- wenn du brav deine Kontaktlinsen trägst aber ausnahmsweise vergisst, die verlangten Ersatzlinsen mitzuführen, weils das Bike von deiner Freundin ist oder so und die Bullen erwischen dich? Richtig: Dann wirst du gefi****!
- wenn du einen Unfall baust und die Versicherung irgendwie mitbekommt, dass deine Brillen nicht mehr genau deinen Dioptrien entsprechen? -> Gefi****!!!
- und zuletzt: sollten irgendwann mal die FS-Gesetzte geändert werden und z.B. alle Pensionisten ab 60 zur Nachkontrolle müssen, wem nehmen die wohl zuerst dran? Richtig! Diejenigen mit irgendwelchen Eintragungen!!!
Also in deinem Interesse: Tragen ja, eintragen KEINESFALLS!!!
klingt sinnvoll und werd ich auch so machen
danke für eure Antworten
mfg