Die Wirtschaftskammer informiert, daß alle Fahrzeuge, die in Firmenbesitz stehen, in Zukunft den Werkverkehrsvermerk in der Zulassung ahben müssen. Gilt das auch für mehrheitlich für Firmenzwecke benutzte 2-Räder?
Und an Wissende ( ullibär & co ) : Wozu soll das denn gut sein? Der Finanz is das völlig wurscht, und der Maxl von der Wirtschaftskammer hat sowas wie Kontrolle der Polizei gegen Schwarzarbeit gefaselt. WIE soll das denn gehen? Wenn ich einem Freund was transportier, muß das dann ein Werkverkehr-Auto sein?
Ich glaub da hat wen der Antsschimmel treten.
3lg
Harald
Soweit mir (ohne Gewähr) erinnerlich:
Die „Werkverkehrsregelung“ betrifft nicht nur fiskale Umstände sondern auch arbeitsrechtliche.
Es werden laufend Kontrollen durch Organe der Arbeitsisnpektion durchgeführt. Die Polizei macht die Anhaltungen und kontrolliert die verkehrsrechtliche Seite, die AI-Beamten die sozialrechtliche und arbeitsrechtliche Komponente.
Es handelt sich dabei um Bestimmungen über den „gewerblichen Güterverkehr“, wobei eben Werksverkehr bedeutet das die Fahrten im Auftrag des „Werkes“ also des Zulassungsbesitzers erfolgen (zB von einer Fabrik der Firma zu einer anderen Fabrik der selben Firma) oder von einem Steinbruch zum Betonwerk etc … Demgegenüber steht der Güterfern- und nahverkehr, bei dem im Auftrag eines anderen (zB einer anderen Firma oder Privatperson) ein Transport durchgeführt wird.
Meiner Meinung nach müßte der Werkverkehrseintrag bei einem Motorrad nur vorhanden sein, wenn es zur gewerbsmäßigen Güterbeförderung verwendet wird (eher unwahrscheinlich - oder?). Dann mußte früher auch diese Tafel montiert sein (weiße Tafel). Die LKW-fahrer (Pallmall) müßten darüber aber sicher genauer Bescheid wissen, da es sich um ein spezielles LKW-arbeitsrechtliches bzw finanztechnisches Gebiet geht.
Servus
Ully-Bär
tausend …öcher in brüssel denn tuan, anständige gesetze kinans nit verfassen zu dem habs zweng windungen und für de andern hört ena nimand zu. wans wo auf besuch san ( Bad ischl) gibtsa mehr kappler als minister weils vor ihren untertanen solche furcht habn, die muas des gwissen ganz schön druckn.
dass, wenn man mit einem PKW-hänger der für den transport von pferden zugelassen ist, der pepitant ihre kredenz führt, man wegen nicht zulässigem transport von den befugten abgestellt werden kann, alles schikane und arbeit für die die ohnehin ihren aufgaben nicht nachkommen. für das gemeine volk wäre es wichtiger es würden nicht soviele güter ungeniert den weg in den osten finden, bzw an den grenzen festgehalten werden. wie lautet ein witz der sich von der EUerweterung schon überholt hat" die russen müssen zwei autos entwenden, sie müssen ja durch polen"
bericht steht eh, dass nur lkw’s, kombis und pkw’s. betroffen sind jene fahrzeuge, die bereits im werkverkehr tätig sind, bis dato aber noch keine eintragung notwendig war (also alle bis 3,5t hzl. GM). es soll glaub ich verhindert werden, dass fahrzeuge, die für den werkverkehr zugelassen sind, zusätzlich gewerblichen verkehr durchführen, wodurch dann ein gewerbe angemeldet werden müsste. problem ist, so glaub ich, die zunehmende auslagerung von transportdienstleistungen an dritte, vor allem in klassischen werkverkehrsbereichen (spar-/billa-etc.lkw’s: es fahren immer mehr „weiße“, werbungslose brummis mit ladungen für mehrere supermärkte - gewerbsmäßig natürlich)
„Bezüglich der Regulierungen, die den Wettbewerb beeinflussen, ist zwischen dem Werkverkehr (Eigenverkehr […]) und dem gewerblichen Verkehr […] zu unterscheiden. Der Werkverkehr unterliegt im wesentlichen nur der Meldepflicht, während der gewerbliche Verkehr erlaubnis- oder genehmigungspflichtig ist.“ Quelle: H.Chr. Pfohl: Logistiksysteme, 7. Aufl. Berlin et al. 2003
mfg,
gotti
sich bei mir auch mal wieder der fehlerteufel bemerkbar gemacht! also es sind nur pkw’s, lkw’s und kombis betroffen lt. bericht.
aber ich verwend das Motorrad teilweise zur gewerblichen Güterbeförderung ( Ersatzteile, Werkzeug etc. ) zum Kunden. Da ich selbständig bin, hat der Arbeitsinspektor da ned viel zu melden. Die Frage stellt sich nur, wie könnt ihr oder der AI überprüfen, obs eine gewerbsmäßige Fahrt ist? Und wozu? Weil Pfuscher werden soo eher nicht gefunden werden, das war der Grund, den mir der Typ von der Wirtschaftskammer nannte.
3lg
Harald
daß mich dann beim Hausbau keiner erwischt hat, Hab mir 2x vom Baumeister den LKW ausgeborgt ( 16-Tonner, hab auch CE ), um vom Sägewerk des Onkels meiner Frau Holz für den Dachstuhl und die Fussböden zu holen. Hätt nie geglaubt, daß das ein Prob. darstellen kann. Diese Überregulierung is mir schon zu viel. Nächstens darfst ohne Genehmigung mit einem Firmenwagen ( PKW - Minivan ) nichteimal mehr mit der Familie fahren, obwohl Du 5% mehr Lohnsteuer zahlst ( Privatnutzung ohne km-Begrenzung ), weil damit könntest ja an Taxler in Job wegnehmen lool
3lg
Harald
das san ned dir in Brüssel, das san unsere eigenen …öcher ggg
Jedes Vokl hat die Regierung, die es verdient lol
3lg
Harald
beim PKW ned. Darf i dann an Freund nimma mitnehmen, weil das nimmt an Taxler in Job weg??
3lg
Harald
Die Kontrolle ist relativ einfach. Zur gewerbsmäßigen Güterbeförderung braucht man Frachtpapiere. Der Transport von Werkzeug ist keine gewerbsmäßige Güterbeförderung, sonst fällt auch mein Dienstwagen darunter - ggg.
Also: Es werden die Frachtpapiere kontrolliert und mit der Ladung verglichen und aus dem Ziel der Fahrt ergibt sich dann ob es sich um einen „echten“ Werksverkehr oder um eine gewerbsmäßige Güterbeförderung für Dritte (Fern- oder Nahverkehr) handelt.
Servus
Ully-Bär
oder Moped praktisch nur Dinge des eigenen Handels fahre, die auf bestenfalls normalen Lieferscheinen sind ( z.B. Ersatzteile, die ich für eine Reparatur brauch, auch wenn ich im Auftrag einer anderen Firma diese Rep. durchführe ), wird mir kaum einer was nachweisen können, wenn ich KEINEN Werkverkehrsvermerk in der Zulassung vom Moped oder Minivan hab, oder? ggg
Danke, jetzt is ma der Sinn halbwegs klarer.
3lg
Harald
zu tun - was du aber beim mitnehmen nicht tun dürftest, wär a geld verlangen (eigentl. is auch a benzinkosten-beteiligung nicht erlaubt - zumindest dann, wenn’s regelmäßig stattfindet)
sg
net ganze ein.
Ich glaube, verstanden zu haben, dass mit Güterverkehr das Gewerbe des Gütertransportes gemeint ist (Spedition, Packl abholen und zustellen, etc.).
Werksverkehr ist der Transport von Gütern, die im Werk verwendet werden oder verwendet worden sind. Bei Dir eben, wenn Du Ersatzteile kaufst, um zB ein „Werk“ herzustellen (eine reparierte Maschine zB). Das kann aber nur dann gelten, wenn das Fahrzeug auf Deine Firma zugelassen ist. Als Einzelunternehmer is des für die Fisch. Da ist es für die Finanz höchstens interessant, zu wieviel Prozent Dein Fahrzeug für gewerbliche Tätigkeit genutzt wird.
Spassig wirds auch bei landwirtschaftlichen Betrieben. Ich selbst als Sprössling eines Weinbauern kann mir kaum vorstellen, dass so eine Regelung da zum Tragen kommt. Wie auch, wenn der Zulassungsbesitzer des Lieferwagens und der (offizielle) Betriebsführer netamal die selbe Person ist.
war mir eh klar, wichtig war mir nur, wozu dann überhaupt? DAS Hab ich eh gelesen: Arbeitsinspektorat!
Da ich 2 Autos hab, kann ich eines zu 100% und das andere garnicht absetzen gg
3lg
harald
hab beruflich damit zu tun, fakt ist wenn ein kfz auf einen firmennamen lautet, ist es eigentlich schon werkverkehr. wenn z.b. der herr generaldirektor mit seim dienstmercedes heim fährt und in firmenlaptop mithat, befördert er latürnich firmeneigentum im firmenauto. somit: werkverkehr.
kein polizist der welt wird des nachprüfen, rein juristisch isses so. hab diese woche über 100 firmenautos (pkw’s ohne aufkleber, völlig neutral) umschreiben lassen.administrativ a mörder aufwand, aber anlass für blöde gsichter:
ich: geh herr dokta, zagns ma amal ihren zulassungsschein, i muss da was nachschaun…
hr.dokta: ?? was müssens denn da…hergeb
ich:…fachkundigdreinschau a so a pech…zerreiss
hr.dokta: =8-0
ich: jetzt könnens z’fuss gehn…
hr.dokta: immer noch: =8-0
ich: spasserl, da ham’s an neuen, mia ham nur was umschreiben lassen müssen… ![]()
hab’s dann latürnich erklärt, warum, weshalb g
Na der Arbeitsinspektor hat in an Familienbetrieb eh nix zu suchen.
da es eine reine Personenfirma ist, kann kein Polizist feststellen, daß es sich um ein Firmenfahrzeug handelt gg also is egal.
3lg
Harald